GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber tyremotive GmbH ConneKT 25 97318 Kitzingen QM-Nr. 49 02 0691205 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MICHELLE Typ MICHELLE 5514 Radgröße 5.5JX14 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 45502 MICHELLE 5514 / Ø63,3x56,1 4/100/56,1 42 590 1825 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49881 Herstellerzeichen itWheels-1A Radtyp und Ausführung MICHELLE 5514 (s.o.) Radgröße 5.5JX14 H2 §22 49881*06 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 49004 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda MG Rover Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic (VII) 66-81 185/70R14 R09 A14 A19 A30 EP1, -2, -4 66-81 195/65R14 B03 Flh S01 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic (VII) 66-81 185/70R14 A14 A19 A30 EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 195/65R14 B03 Flh S01 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Jazz (I) 57,61 175/65R14 A13 A14 A19 B03 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 185/60R14 A12 X51 S01 e6*98/14*0088,87*.., e6*2001/116*0101*.., e6*2001/116*0102*.. Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 175/65R14 R09 A12 A14 A19 RF, F 55-107 175/70R14 R09 B03 Npf S01 H224, 55-107 185/60R14 R09 e11*93/81, 55-107 185/65R14 R09 2001/116*0016*.. §22 49881*06 Rover 4..,-45, MG ZS 55-100 175/65R14 R09 A12 A14 A19 RT, T 55-100 175/65R14 M+S R09 B03 S01 H093, 55-100 185/60R14 R09 e11*93/81*0014*.., 55-100 185/65R14 R09 e11*2001/116*0014*. 74-110 175/70R14 R09 Mitsubishi Carisma 66 175/65R14 A11 R09 A14 A19 B02 DAO 66 175/70R14 A11 R09 B03 Nk1 S01 e4*93/81*0005*.., 66 185/65R14 A11 R37 e4*98/14*0005*.. 66 195/60R14 A30 Mitsubishi Colt / 55-66 185/55R14 R37 A12 A14 A19 Lancer 55-76 175/65R14 R37 A58 B02 Nk1 CJO 55-76 185/60R14 S01 e1*93/81*0031*.. 55-76 185/65R14 R09 Mitsubishi Space Star 52, 59 165/65R14 A90 A14 A19 F16 A00 52, 59 175/60R14 A90 Flh KOV S01 e1*2007/46*0951*.. Mitsubishi Space Star 52, 59 165/65R14 A90 A14 A19 F16 Cross 52, 59 175/60R14 A90 Flh KMV S01 A00 e1*2007/46*0951*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 3 von 5 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. §22 49881*06 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 4 von 5 A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der §22 49881*06 Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. X51 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514 Hersteller tyremotive GmbH Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Mai 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Mai 2024 §22 49881*06 Wagner 00427527.DOC JR-BW Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim