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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                               ConneKT 25
                                               97318 Kitzingen
                                               QM-Nr. 49 02 0691205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MICHELLE
               Typ                             MICHELLE 5514
               Radgröße                        5.5JX14 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               45502        MICHELLE 5514 / Ø63,3x56,1            4/100/56,1             42       590     1825

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49881
               Herstellerzeichen               itWheels-1A
               Radtyp und Ausführung           MICHELLE 5514 (s.o.)
               Radgröße                        5.5JX14 H2
§22 49881*06




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Mutter M12x1,5         Kegel 60°     110                      -                    49004

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Honda
                                               MG Rover
                                               Mitsubishi

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Civic (VII)       66-81         185/70R14    R09                                   A14 A19 A30
               EP1, -2, -4             66-81         195/65R14                                          B03 Flh S01
               e11*98/14*
               0173,0174,0188*..
               Honda Civic (VII)       66-81         185/70R14                                          A14 A19 A30
               EU5,-6,-7,-8,-9         66-81         195/65R14                                          B03 Flh S01
               e11*98/14*
               0158-0161,0189*..
               Honda Jazz (I)          57,61         175/65R14    A13                                   A14 A19 B03
               GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         185/60R14    A12                                   X51 S01
               e6*98/14*0088,87*..,
               e6*2001/116*0101*..,
               e6*2001/116*0102*..
               Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        175/65R14    R09                                   A12 A14 A19
               RF, F                   55-107        175/70R14    R09                                   B03 Npf S01
               H224,                   55-107        185/60R14    R09
               e11*93/81,              55-107        185/65R14    R09
               2001/116*0016*..
§22 49881*06




               Rover 4..,-45, MG ZS    55-100        175/65R14    R09                                   A12 A14 A19
               RT, T                   55-100        175/65R14    M+S R09                               B03 S01
               H093,                   55-100        185/60R14    R09
               e11*93/81*0014*..,      55-100        185/65R14    R09
               e11*2001/116*0014*.     74-110        175/70R14    R09
               Mitsubishi Carisma      66            175/65R14    A11 R09                               A14 A19 B02
               DAO                     66            175/70R14    A11 R09                               B03 Nk1 S01
               e4*93/81*0005*..,       66            185/65R14    A11 R37
               e4*98/14*0005*..        66            195/60R14    A30
               Mitsubishi Colt /       55-66         185/55R14    R37                                   A12 A14 A19
               Lancer                  55-76         175/65R14    R37                                   A58 B02 Nk1
               CJO                     55-76         185/60R14                                          S01
               e1*93/81*0031*..        55-76         185/65R14    R09
               Mitsubishi Space Star   52, 59        165/65R14    A90                                   A14 A19 F16
               A00                     52, 59        175/60R14    A90                                   Flh KOV S01
               e1*2007/46*0951*..
               Mitsubishi Space Star   52, 59        165/65R14    A90                                   A14 A19 F16
               Cross                   52, 59        175/60R14    A90                                   Flh KMV S01
               A00
               e1*2007/46*0951*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 5

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 49881*06




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 5
               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§22 49881*06




               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
               Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
               mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               X51     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
               zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49881 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55033814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5JX14 H2 Typ MICHELLE 5514
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 5
               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. Mai 2024
§22 49881*06




               Wagner                                                                00427527.DOC JR-BW




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim