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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                Sonderräder für Pkw 6,5 J x 15 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49887*02




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 15 H2


                Nummer der Genehmigung: 49887                     Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      Tyremotive GmbH
                      DE-97318 Kitzingen

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      MICHELLE 6515
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49887                     Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49887*02




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                      DE-67245 Lambsheim

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.09.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      55060314 (4. Ausfertigung)
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49887                    Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      23                                                     1. Ausfertigung
                      10                                                     2. Ausfertigung

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49887*02




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                       essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49887                      Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        01.12.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49887*02




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 49887                     Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                      Extension No.:


                Ausgabedatum:        09.10.2014                 letztes Änderungsdatum: 01.12.2017
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                      Information document No.:                                         Date
                      MICHELLE 6515                                                     28.04.2014

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                      Test report(s) No.:                                               Date
§ 22 49887*02




                      55060314 (1. Ausfertigung)                                        01.09.2014
                      55060314 (3. Ausfertigung)                                        02.09.2016
                      55060314 (4. Ausfertigung)                                        11.09.2017

                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      entfällt
                      not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49887*02

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 49887

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 49887*02




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 49887*02

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 49887*02




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55060314 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 3

                Auftraggeber                  tyremotive GmbH
                                              Steigweg 24 // Geb. 61
                                              97318 Kitzingen

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                Modell                        MICHELLE
                Typ                           MICHELLE 6515
                Radgröße                      6.5JX15 H2
                Zentrierart                   Mittenzentrierung

                Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/       Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                führung                                           Lochkreis-      press-   last   umfang Herstell-
                                                                  (mm)/ Mitten-   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                  loch-ø (mm)     (mm)
                45507     MICHELLE 6515 / FZ02 Ø63,3 - Ø54,1      4/100/54,1      35       620    1940       4/2014
                45508     MICHELLE 6515 / FZ02 Ø63,3 - Ø54,1      4/100/54,1      42       635    1885       4/2014
                45507     MICHELLE 6515 / FZ03 Ø63,3 - Ø56,1      4/100/56,1      35       620    1940       4/2014
                45508     MICHELLE 6515 / FZ03 Ø63,3 - Ø56,1      4/100/56,1      42       635    1885       4/2014
                45507     MICHELLE 6515 / FZ04 Ø63,3 - Ø56,6      4/100/56,6      35       620    1940       4/2014
                45508     MICHELLE 6515 / FZ04 Ø63,3 - Ø56,6      4/100/56,6      42       635    1885       4/2014
                45507     MICHELLE 6515 / FZ05 Ø63,3 - Ø57,1      4/100/57,1      35       620    1940       4/2014
                45508     MICHELLE 6515 / FZ05 Ø63,3 - Ø57,1      4/100/57,1      42       635    1885       4/2014
§ 22 49887*02




                45507     MICHELLE 6515 / FZ10 Ø63,3 - Ø60,1      4/100/60,1      35       620    1940       4/2014
                45508     MICHELLE 6515 / FZ10 Ø63,3 - Ø60,1      4/100/60,1      42       635    1885       4/2014
                45510     MICHELLE 6515 / ohne Ring               4/108/63,4      42       635    1920       4/2014
                45509     MICHELLE 6515 / ohne Ring               4/108/65,1      25       635    1955       4/2014
                45506     MICHELLE 6515 / FZ06 Ø63,3 - Ø58,1      4/98/58,1       35       620    1940       4/2014
                45511     MICHELLE 6515 / FZ02 Ø63,3 - Ø54,1      5/100/54,1      38       630    1940       4/2014
                45511     MICHELLE 6515 / FZ05 Ø63,3 - Ø57,1      5/100/57,1      38       630    1940       4/2014
                45512     MICHELLE 6515 / FZ15 Ø74,1 - Ø57,1      5/112/57,1      45       670    1975       4/2014
                45538     MICHELLE 6515 / ohne Ring               5/112/57,1      45       670    1975       4/2014
                45512     MICHELLE 6515 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6      5/112/66,6      45       670    1975       4/2014
                45512     MICHELLE 6515 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6      5/112/66,7      45       670    1975       4/2014
                45513     MICHELLE 6515 / FZ20 Ø74,1 - Ø60,1      5/114,3/60,1    45       670    2045       4/2014
                45513     MICHELLE 6515 / FZ22 Ø74,1 - Ø64,1      5/114,3/64,1    45       670    2045       4/2014
                45513     MICHELLE 6515 / FZ24 Ø74,1 - Ø66,1      5/114,3/66,1    45       670    2045       4/2014
                45513     MICHELLE 6515 / FZ26 Ø74,1 - Ø67,1      5/114,3/67,1    45       670    2045       4/2014

                Kennzeichnung

                KBA-Nummer                    49887
                Herstellerzeichen             itWheels-1A
                Radtyp und Ausführung         MICHELLE 6515 (s.o.)
                Radgröße                      6.5JX15 H2
                Einpreßtiefe                  ET (s.o.)
                Gießereikennzeichen           JF
                Herstellungsdatum             Monat und Jahr

                Befestigungselemente

                Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
                reichsgutachten zu entnehmen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55060314 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 3

                Prüfungen

                Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
                zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

                Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

                - Biegeumlaufprüfung
                - Abrollprüfung
                - Impactprüfung

                Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

                Anschluß               Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)           Abrollumfang
                4/100                  42                     635                    1885
                4/108                  25                     635                    1955
                4/108                  42                     635                    1920
                4/98                   35                     620                    1940
                5/100                  38                     630                    1940
                5/112                  45                     670                    1975
                5/114,3                45                     670                    2045
§ 22 49887*02




                Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

                Anschluß               Reifengröße            Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                4/98                   175/50R15              35                     620
                4/100                  175/50R15              42                     635
                4/108                  175/50R15              25                     635
                4/108                  175/50R15              42                     635
                5/100                  175/50R15              38                     630
                5/112                  175/50R15              45                     670
                5/114,3                175/50R15              45                     670

                Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

                Anschluß               Reifengröße            Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                5/114,3                255/75R15              45                     670
                5/114,3                255/75R15              45                     670

                Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
                sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

                - Salzsprühtest

                Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

                Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
                fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

                Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,506 kg.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi (TÜV Rheinland China) ab April 2014 durch-
                geführt.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55060314 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 3

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
                den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
                gungen zu verwenden.

                Anlagen

                Beschreibung                      -                                28.04.2014
                Radzeichnung Blatt 1+2            MICHELLE 6515                    08.05.2014
                Zentrierringzeichnung             IABS 0001                        20.08.2010
                Nabenkappenzeichnung              49100                            29.04.2014
                Verwendung                        Anlage 1 bis 23

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

                Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
                Bedenken.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 49887*02




                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 11. September 2017




                Coen

                BW/CC                                                                                00278654.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 9

                Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                                 Steigweg 24 // Geb. 61
                                                 97318 Kitzingen

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           MICHELLE
                Typ                              MICHELLE 6515
                Radgröße                         6.5JX15 H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/        Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis-       tiefe     last    (mm)
                                                                     (mm)/ Mitten-    (mm)      (kg)
                                                                     loch-ø (mm)
                45508        MICHELLE 6515 / FZ10 Ø63,3 - Ø60,1      4/100/60,1       42         635    1885

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       49887
                Herstellerzeichen                itWheels-1A
                Radtyp und Ausführung            MICHELLE 6515 (s.o.)
                Radgröße                         6.5JX15 H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
§ 22 49887*02




                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.     Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                        mittel
                S02     Schraube M12x1,5        60° Kegel   100                      26                 B12-100 Nm
                S03     Schraube M12x1,5        60° Kegel   105                      26                 B12-105 Nm
                S04     Schraube M12x1,5        60° Kegel   110                      26                 B12-110 Nm
                S05     Mutter M12x1,25         60° Kegel   110                      -                  D2-110 Nm

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Dacia
                                                 Lada
                                                 Nissan
                                                 Renault

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Logan           50-65         185/65R15   A13 T92                             A14 A21 A58
                FSD/USD, SD/SR        50-65         195/60R15   A91 T92                             S03
                N386;                 50-65         205/60R15   A12
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Pick-Up
                - geschl. Kasten
                Dacia Logan           50-77         185/65R15                                       A12 A14 A21
                SD/SR                 50-77         195/60R15                                       Sth S03
                e2*2001/116*          50-77         205/55R15
                0314*00-61;           50-77         205/60R15
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                Dacia Logan MCV       50-77         185/65R15                                       A12 A14 A21
                SD/SR                 50-77         195/60R15                                       Car S03
                e2*2001/116*          50-77         205/55R15   A01 K56
                0314*00-61;           50-77         205/60R15   A01 K44 K56
§ 22 49887*02




                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Kombi
                Dacia Sandero         50-77         185/65R15   A31                                 A14 A21 Flh
                SD/SR                 50-77         195/60R15   A12                                 S03
                e2*2001/116*          50-77         205/55R15   A12
                0314*00-61;           50-77         205/60R15   A12
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Sandero         50-77         185/65R15                                       A12 A14 A21
                Stepway               50-77         195/60R15                                       Flh KMV S03
                SD/SR
                e2*2001/116*
                0314*00-61;
                0323*00-29
                Lada Vesta            78            185/60R15   K1a                                 A01 A12 A14
                GF                    78            185/65R15   K1a                                 A21 A58 Lim
                e1*2007/46*1695*..    78            195/60R15   K1a K2b                             S04
                                      78            205/55R15   K1c K2b
                                      78            205/60R15   K1c K2b
                Nissan Micra          48-81         175/60R15   K1c R37 R70                         A01 A12 A14
                K12                   48-81         175/65R15   K1c R09 R70                         A21 Cbo Flh
                e11*2001/116*0195*.   48-81         185/55R15   K1c K2c                             S02
                                      48-81         195/50R15   G66 K1c K2c K42
                                      48-81         195/55R15   K1c K25 K2c K42
                Nissan Micra          59, 72        185/55R15   K1c                                 A01 A12 A14
                K13                   59, 72        195/50R15   K1c K2b                             A21 Flh V15
                e13*2007/46*1111*..   59, 72        195/55R15   K1c K2b K6g K6i K8c                 S05
                incl. Facelift 2014   59, 72        205/50R15   K1c K2b K6g K6i K8c




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 9

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan Micra            52, 66        185/60R15   A33                                 A14 A21 A58
                K14                     52, 66        185/65R15   A33                                 Flh S03
                e9*2007/46*6454*..      52, 66        195/60R15   A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                        52, 66        205/55R15   A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                                        52, 66        205/60R15   A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                Nissan Note             50-85         175/65R15   A11 R70                             A14 A21 S02
                E11                     50-85         185/65R15   A11
                e11*2001/116*0268*.     50-85         195/60R15   A30
                                        50-85         205/55R15   A01 A12 K1c K2b
                                        50-85         205/60R15   A01 A12 K1c K2b
                Nissan Note             59, 66, 72    185/65R15   A91                                 A14 A21 A58
                E12                     59, 66, 72    195/60R15   A12                                 S05
                e11*2007/46*0753*..     59, 66, 72    205/55R15   A12
                Renault Clio (III)      48-102        175/65R15   A11 R70                             A14 A21 B03
                R                       48-102        185/60R15   A63                                 Car Flh R1S
                e2*2001/116*0327*..;    48-102        195/55R15   A12                                 RC3 S02
                e2*2007/46*0008*..
                Renault Clio (III)      48-102        175/65R15   A11 R37 R70                         A14 A21 B03
§ 22 49887*02




                R                       48-102        185/60R15   A11                                 Car Flh R1B
                e2*2001/116*0327*..;    48-102        195/55R15   A31                                 RC3 S02
                e2*2007/46*0008*..
                Renault Clio (IV)       48-87         185/60R15   A11                                 A14 A21 A58
                R                       48-87         185/65R15   A11                                 B03 Car Flh
                e2*2001/116*            48-87         195/60R15   A33                                 RC4 S03
                0327*46-..;             48-87         205/55R15   A12
                e2*2007/46*0008*16-..   48-87         205/60R15   A12
                - incl. Facelift 2016
                Renault Megane (II)     60-96         195/65R15   A13                                 A14 A21 B03
                M                       60-96         205/60R15   A33                                 Flh S02
                e2*98/14*0272*..        60-96         215/60R15   A12
                                        60-96         225/55R15   A01 A12 K1c K2b
                Renault Megane (II)     76-96         195/65R15   A13                                 A14 A21 B03
                Cabrio                  76-96         205/60R15   A33                                 Cbo Cpe S02
                M                       76-96         215/60R15   A12
                e2*98/14*0272*..        76-96         225/55R15   A12
                - Cabrio/Coupé
                Renault Megane (II)     60-96         195/65R15   A13                                 A14 A21 B03
                Grandtour               60-96         205/60R15   A33                                 Car S02
                M                       60-96         215/60R15   A12
                e2*98/14*0272*..        60-96         225/55R15   A01 A12 K29
                Renault Megane (II)     60-96         195/65R15   A13                                 A14 A21 B03
                Stufenheck              60-96         205/60R15   A33                                 Sth S02
                M                       60-96         215/60R15   A12
                e2*98/14*0272*..        60-96         225/55R15   A12
                Renault Modus           48-82         175/65R15   A11 R09 R70                         A14 A21 A60
                P                       48-82         175/65R15   A01 A11 G03 R70                     S02
                e2*2001/116*0319*..;    48-82         185/55R15   A11 R37 T81 T82
                e2*2007/46*0007*..      48-82         185/60R15   A11
                                        48-82         195/55R15   A12


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 9

                Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Scenic (II)      60-83        195/65R15     A13 T91 T95 124                        A14 A21 A60
                JM                       60-83        205/60R15     A30 T90 T91 T95 125                    B03 V15 S02
                e2*2001/116*0274*..      60-83        215/60R15     A12 123
                - Scenic / Gr. Scenic    60-83        225/55R15     A01 A12 LK6 T92 125
                Renault ZOE              43 (57-68)   185/65R15     A33                                    A14 A21 A58
                AG                       43 (57-68)   195/60R15     A91                                    Flh S04
                e2*2007/46*0251*..       43 (57-68)   205/55R15     A12
                (22 - 41 kWh-Batterie)

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§ 22 49887*02




                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                125      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 9
                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 49887*02




                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                rio-Limousine, Roadster.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 9
                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                pé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei-
                nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige
                des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, E-
                CE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über-
                prüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 49887*02




                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
                schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
                in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
                Maßnahmen neu zu befestigen.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 9
                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 49887*02




                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                mousine.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
                schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

                R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stel-
                le der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                KR, oder SR).

                RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
                oder 7R).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9
                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                fenheck.

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 49887*02




                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1 185/55R15         205/50R15, 215/45R15
                Nr. 2 195/50R15         205/50R15, 215/45R15
                Nr. 3 205/55R15         225/50R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 11. September 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                        Seite 9 von 9
                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 11. September 2017




                Coen

                BW/CC                                                                                 00278652.DOC
§ 22 49887*02




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55060314 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 4

                Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                                 Steigweg 24 // Geb. 61
                                                 97318 Kitzingen

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           MICHELLE
                Typ                              MICHELLE 6515
                Radgröße                         6.5JX15 H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/        Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis-       tiefe     last    (mm)
                                                                     (mm)/ Mitten-    (mm)      (kg)
                                                                     loch-ø (mm)
                45512        MICHELLE 6515 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6      5/112/66,7       45         670    1975

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       49887
                Herstellerzeichen                itWheels-1A
                Radtyp und Ausführung            MICHELLE 6515 (s.o.)
                Radgröße                         6.5JX15 H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
§ 22 49887*02




                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.     Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                        mittel
                S02     Schraube M14x1,25       60° Kegel   140                      30                 C17F30-140 Nm

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Mini/BMW

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55060314 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 4

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mini One/Cooper ,/D,   55-100        185/60R15     K2b                                   A01 A12 A14
                /S                     55-100        185/65R15     K2b                                   A21 A58 Cbo
                UKL-L, FML2, FML4,     55-100        195/60R15     K2b                                   Flh S02
                FMCA                   55-100        205/55R15     K1a K1b K2b K4i K6w
                e1*2007/46*            55-100        215/50R15     K1c K2b K4i K6x
                0371*10-..,
                e1*2007/46*1678*..,
                e1*2007/46*1679*..,
                e1*2007/46*1680*..,
                - 3/5-Türer / Cabrio

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
§ 22 49887*02




                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55060314 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 4
                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                rio-Limousine, Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
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                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55060314 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX15 H2 Typ MICHELLE 6515
                Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 4
                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 11. September 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 11. September 2017
§ 22 49887*02




                Coen

                BW/CC                                                                                 00278653.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§ 22 49887*02




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte