Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                               ConneKT 25
                                               97318 Kitzingen
                                               QM-Nr. 49 02 0691205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MICHELLE
               Typ                             MICHELLE 6515
               Radgröße                        6.5Jx15H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               45506        MICHELLE 6515 / Ø63,3x58,1          4/98/58,1           35         620    1940

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49887
               Herstellerzeichen               itWheels
               Radtyp und Ausführung           MICHELLE 6515 (s.o.)
               Radgröße                        6.5Jx15H2
§22 49887*07




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M12x1,25      Kegel 60°   90                       26                 49086
               S02     Schraube M12x1,25      Kegel 60°   100                      26                 49086
               S03     Schraube M12x1,25      Kegel 60°   90                       24                 49049
               S04     Schraube M12x1,25      Kegel 60°   110                      24                 49049
               S05     Schraube M12x1,25      Kegel 60°   100                      24                 49049

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Alfa Romeo
                                               Citroen
                                               Fiat
                                               Ford
                                               Lancia
                                               Peugeot

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Alfa Mito               51-99        185/65R15   A90                                A14 A21 B02
               955                     51-99        195/60R15   A12                                B03 Flh S03
               e3*2001/116*0278*..     51-99        205/55R15   A12
               Citroen Nemo            50,54,55     185/60R15   A13 Z14                            A14 A21 B02
               A, 225L                 50,54,55     185/65R15   A13                                S02
               e3*2001/116*0273*..;    50,54,55     195/60R15   A01 A12 K1a K1b
               e3*2007/46*0013*..;     50,54,55     205/55R15   A01 A12 K1c K2b
               N130                    50,54,55     205/60R15   A01 A12 K1c K2b
               Fiat 500 /-C            44-77        185/55R15                                      A12 A14 A21
               312                                                                                 B02 Cbo Flh
               e3*2001/116*0261*..;                                                                NoE NoP R52
               e3*2007/46*0064*..;                                                                 S03
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat 500e               43           185/60R15                                      A12 A14 A21
               FA1                     43           185/65R15                                      A58 B02 B54
               e3*2018/858*00001*..;   43           195/60R15   A01 K1a K6f K6g K9v                Cbo Y84 S05
               e3*2018/858*00012*..    43           205/55R15   A01 K1c K2b K5d K6f K6h K6i K9v
               - Elektro
§22 49887*07




               Fiat Bravo (II)         66-121       195/65R15   A90                                A14 A21 B02
               198                     66-121       205/60R15   A12                                Flh S03
               e3*2001/116*0248*..,    66-121       215/60R15   A12
               e3*2001/116*0288*..,
               e3*2007/46*0022*..
               Fiat Fiorino/Qubo       51-70        185/65R15   A13                                A14 A21 B02
               225, 225L               51-70        195/60R15   A01 A12 K1a K1b                    S02
               e3*2001/116*0271*..;    51-70        205/55R15   A01 A12 K1c K2b
               e3*2007/46*0011*..;     51-70        205/60R15   A01 A12 K1c K2b
               N157                    54,55        185/60R15   A13 Z14
               Fiat Idea               51-88        195/60R15                                      A12 A14 A21
               350                     51-88        205/55R15                                      B02 B03 S03
               e3*2001/116*0153*..
               Fiat Linea              57-94        185/65R15                                      A12 A14 A21
               323                     57-94        195/60R15   A01 K2b                            B02 Sth S03
               e3*2001/116*0260*..     57-94        205/55R15   A01 K1a K1b K2b
               Fiat Palio Weekend      44-76        195/45R15   T78 X18                            A12 A14 A21
               178                     44-76        195/50R15   A01 K1c K2b K42 K56 T82            B02 S01
               e3*96/27*0033*..,       44-76        215/45R15   A01 K1c K2b K42 K56 R70 T84 T85
               e3*98/14*0033*..
               Fiat Panda              44-70        185/55R15                                      A12 A14 A21
               312, 312P                                                                           A58 B02 KOV
               e3*2007/46*0064*..;                                                                 S03
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat Stilo, - Kombi     59-110       195/65R15   A13 Car Flh                        A14 A21 B02
               192                     59-110       205/60R15   A12 Flh                            B03 S03
               e3*98/14*0089*..        59-110       205/60R15   A01 A12 Car K56
                                       59-110       225/55R15   A01 A12 Car Flh K2b K42 K56
               Ford KA II              51,55        185/55R15                                      A12 A14 A21
               RU8                     51,55        195/45R15   T78                                B02 Flh S04
               e3*2001/116*0280*..     51,55        195/50R15
                                       51,55        205/45R15

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lancia Musa            51-88         195/60R15                                           A12 A14 A21
               350                    51-88         205/55R15                                           B02 B03 S03
               e3*2001/116*0153*..
               Lancia Ypsilon         44-77         185/55R15     A11                                   A14 A21 B02
               843                    44-77         195/50R15     A12                                   S03
               e3*2001/116*0149*..    44-77         195/55R15     A12
                                      44-77         205/50R15     A01 A12 K2b K46
               Peugeot Bipper         50,54,55      185/60R15     A13 Z14                               A14 A21 B02
               A, 225L                50,54,55      185/65R15     A13                                   S02
               e3*2001/116*0272*..;   50,54,55      195/60R15     A01 A12 K1a K1b
               e3*2007/46*0012*..;    50,54,55      205/55R15     A01 A12 K1c K2b
               N127                   50,54,55      205/60R15     A01 A12 K1c K2b


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§22 49887*07




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7
               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
§22 49887*07




               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 7
               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 49887*07




               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                 Seite 6 von 7
               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
               Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R52     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§22 49887*07




               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 7
               X18    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R14
               bzw. 185/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Fließheck.

               Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
§22 49887*07




               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. Mai 2024




               Wagner                                                                00427559.DOC JR-BW




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim