GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller tyremotive GmbH
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Auftraggeber tyremotive GmbH
Steigweg 24 // Geb. 61
97318 Kitzingen
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MICHELLE
Typ MICHELLE 6515
Radgröße 6.5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
45508 MICHELLE 6515 / FZ04 Ø63,3 - 4/100/56,6 42 635 1885
Ø56,6
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49887
Herstellerzeichen itWheels
Radtyp und Ausführung MICHELLE 6515 (s.o.)
Radgröße 6.5Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
S02 Schraube M12x1,5 60° Kegel 100 26 B12-100 Nm
S03 Schraube M12x1,5 60° Kegel 110 26 B12-110 Nm
S04 Mutter M12x1,5 60° Kegel 100 - D6-100 Nm
S05 Mutter M12x1,5 60° Kegel 140 - D6-140 Nm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Fiat
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller tyremotive GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 51, 63, 74 185/65R15 A91 A14 A21 Flh
KL1T 51, 63, 74 195/60R15 A90 Lim S05
e4*2007/46*0270*.. 51, 63, 74 195/65R15 A90
51, 63, 74 205/60R15 A12
Chevrolet Aveo 53-74 185/55R15 A12 A14 A21
KLAS Flh S04
e4*2001/116*
0063*18-..
Dae./Chev. Kalos 53-74 185/55R15 A12 A14 A21
KLAS Flh Lim S04
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos 55-78 185/55R15 K42 K45 K56 A01 A12 A14
KLAT, SUPT 55-78 195/50R15 K2b K42 K45 K56 A21 B02 S02
e4*96/27,98/14,
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira 66-98 195/50R15 K1b K42 R37 T82 T83 A01 A12 A14
KLAJ, UU6J, SUPJ 66-98 195/55R15 K1b K42 A21 Car Lim
e4*96/27,97/27, 66-98 205/50R15 K1b K42 Snu S04
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Fiat Punto 48-57 175/65R15 R09 R70 A12 A14 A21
199 48-57 185/60R15 R37 Flh S02
e3*2001/116*0217*.., 48-99 185/65R15
e3*2001/116*0286*.., 48-99 195/60R15
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam 51-74 185/60R15 A91 A14 A21 A58
S-D 51-74 185/65R15 A91 Y84 S03
e1*2001/116* 51-74 195/60R15 A12
0379*22-.. 51-74 205/55R15 A12
51-74 205/60R15 A12
51-85 185/60R15 A91 M+S
51-85 185/65R15 A91 M+S
51-85 195/60R15 A12 M+S
51-85 205/55R15 A12 M+S
51-85 205/60R15 A12 M+S
Opel Adam Rocks 51-85 185/60R15 A91 M+S A14 A21 A58
S-D 51-85 185/65R15 A91 M+S KMV Y84 S03
e1*2001/116* 51-85 195/60R15 A12 M+S
0379*22-.. 51-85 205/55R15 A12 M+S
51-85 205/60R15 A12 M+S
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G 48 185/55R15 R37 T81 T82 T85 A12 A14 A21
T98, T98/NB, T98V 48 195/55R15 T85 Flh Sth V15
e1*97/27,98/14* 48-92 185/65R15 R09 S02
0086,0092,0101*.. 48-92 195/60R15
48-92 205/50R15 T85 T86
48-92 205/55R15
48-92 215/50R15 A01 K1a K2b K42 K56
48-92 215/55R15 A01 K1a K2b K42 K56
48-92 225/50R15 A01 K2c K42 K56 R03
Opel Astra-G 74-92 185/65R15 M+S A12 A14 A21
T98C 74-92 195/60R15 T86 T87 B03 Cbo Cpe
e1*98/14*0132*.. 74-92 205/55R15 V15 S02
- Coupé, Cabrio 74-92 215/50R15 A01 K1c K2b K42 K56
74-92 225/50R15 A01 K1c K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48 185/55R15 R37 T81 T82 T85 A12 A14 A21
T98/Kombi, T98V 48 195/55R15 T85 Car V15 S02
e1*97/27, 48-92 185/65R15 R09
98/14*0087*.., 48-92 195/60R15
e1*97/27*0092*.. 48-92 205/50R15 T85 T86
48-92 205/55R15
48-92 215/50R15 A01 K1c K2c K42
48-92 215/55R15 A01 K1c K2c K42
48-92 225/50R15 A01 K2c K42 R03
Opel Corsa-C 43-92 185/55R15 A12 A14 A21
Corsa-C 43-92 195/50R15 S02
e1*98/14*0148*.. 43-92 205/45R15 A01 K2b T79 T81
Opel Corsa-D 44-74 185/60R15 M+S A12 A14 A21
S-D, S-D/Van 44-74 185/65R15 R37 Flh S02
e1*2001/116* 44-74 195/60R15
0379*00-29; 44-74 205/55R15
e1*2007/46* 44-74 205/60R15
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E 51-85 185/60R15 A90 A14 A21 Flh
S-D, S-D/Van 51-85 185/65R15 A90 S03
e1*2001/116* 51-85 195/60R15 A12
0379*30-..; 51-85 205/55R15 A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85 205/60R15 A12
Opel Karl 54, 55 185/55R15 K1c K2b K8i A01 A12 A14
D-A 54, 55 195/50R15 K1c K2c K8i A21 A58 Flh
e4*2007/46*0957*.. 54, 55 205/45R15 K1c K2b K8c OK5 S05
Opel Meriva-A 51-92 185/60R15 T84 T88 A12 A14 A21
X01Monocab 51-92 195/55R15 T84 T85 T89 V15 S02
e1*2001/116*0215*.. 51-92 195/60R15
51-92 205/50R15 A01 K2b K46 K56 T85 T86
51-92 205/55R15 A01 K2b K46 K56
51-92 215/50R15 A01 K1a K1b K2b K46 K56
51-92 215/55R15 A01 K1a K1b K2b K46 K56
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Tigra-B 51,66,92 185/55R15 A12 A14 A21
X-C/Roadster 51,66,92 185/60R15 B03 V15 S02
e11*2001/116*0227*. 51,66,92 195/50R15
51,66,92 195/55R15
51,66,92 205/50R15
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO
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S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Snu Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die mitgeliefer-
ten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmut-
tern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet wer-
den.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 2 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 205/55R15 225/50R15
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
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Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 2. September 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 2. September 2016
Coen
BW/CC 00256249.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim