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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 1 von 9

Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                 Steigweg 24 // Geb. 61
                                 97318 Kitzingen

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           MICHELLE
Typ                              MICHELLE 6515
Radgröße                         6.5Jx15H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/        Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                              Lochkreis-       tiefe     last    (mm)
                                                     (mm)/ Mitten-    (mm)      (kg)
                                                     loch-ø (mm)
45508        MICHELLE 6515 / FZ10 Ø63,3 - Ø60,1      4/100/60,1       42         635    1885

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49887
Herstellerzeichen                itWheels
Radtyp und Ausführung            MICHELLE 6515 (s.o.)
Radgröße                         6.5Jx15H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        mittel
S02     Schraube M12x1,5        60° Kegel   100                      26                 B12-100 Nm
S03     Schraube M12x1,5        60° Kegel   105                      26                 B12-105 Nm
S04     Schraube M12x1,5        60° Kegel   110                      26                 B12-110 Nm
S05     Mutter M12x1,25         60° Kegel   110                      -                  D2-110 Nm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Dacia
                                 Lada
                                 Nissan
                                 Renault

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                   Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan           50-65         185/65R15   A13 T92                             A14 A21 A58
FSD/USD, SD/SR        50-65         195/60R15   A91 T92                             S03
N386;                 50-65         205/60R15   A12
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan           50-77         185/65R15                                       A12 A14 A21
SD/SR                 50-77         195/60R15                                       Sth S03
e2*2001/116*          50-77         205/55R15
0314*00-61;           50-77         205/60R15
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV       50-77         185/65R15                                       A12 A14 A21
SD/SR                 50-77         195/60R15                                       Car S03
e2*2001/116*          50-77         205/55R15   A01 K56
0314*00-61;           50-77         205/60R15   A01 K44 K56
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero         50-77         185/65R15   A31                                 A14 A21 Flh
SD/SR                 50-77         195/60R15   A12                                 S03
e2*2001/116*          50-77         205/55R15   A12
0314*00-61;           50-77         205/60R15   A12
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero         50-77         185/65R15                                       A12 A14 A21
Stepway               50-77         195/60R15                                       Flh KMV S03
SD/SR
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29
Lada Vesta            78            185/60R15   K1a                                 A01 A12 A14
GF                    78            185/65R15   K1a                                 A21 A58 Lim
e1*2007/46*1695*..    78            195/60R15   K1a K2b                             S04
                      78            205/55R15   K1c K2b
                      78            205/60R15   K1c K2b
Nissan Micra          48-81         175/60R15   K1c R37 R70                         A01 A12 A14
K12                   48-81         175/65R15   K1c R09 R70                         A21 Cbo Flh
e11*2001/116*0195*.   48-81         185/55R15   K1c K2c                             S02
                      48-81         195/50R15   G66 K1c K2c K42
                      48-81         195/55R15   K1c K25 K2c K42
Nissan Micra          59, 72        185/55R15   K1c                                 A01 A12 A14
K13                   59, 72        195/50R15   K1c K2b                             A21 Flh V15
e13*2007/46*1111*..   59, 72        195/55R15   K1c K2b K6g K6i K8c                 S05
incl. Facelift 2014   59, 72        205/50R15   K1c K2b K6g K6i K8c




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                     Seite 3 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Micra            52, 66        185/60R15   A33                                 A14 A21 A58
K14                     52, 66        185/65R15   A33                                 Flh S03
e9*2007/46*6454*..      52, 66        195/60R15   A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                        52, 66        205/55R15   A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                        52, 66        205/60R15   A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
Nissan Note             50-85         175/65R15   A11 R70                             A14 A21 S02
E11                     50-85         185/65R15   A11
e11*2001/116*0268*.     50-85         195/60R15   A30
                        50-85         205/55R15   A01 A12 K1c K2b
                        50-85         205/60R15   A01 A12 K1c K2b
Nissan Note             59, 66, 72    185/65R15   A91                                 A14 A21 A58
E12                     59, 66, 72    195/60R15   A12                                 S05
e11*2007/46*0753*..     59, 66, 72    205/55R15   A12
Renault Clio (III)      48-102        175/65R15   A11 R70                             A14 A21 B03
R                       48-102        185/60R15   A63                                 Car Flh R1S
e2*2001/116*0327*..;    48-102        195/55R15   A12                                 RC3 S02
e2*2007/46*0008*..
Renault Clio (III)      48-102        175/65R15   A11 R37 R70                         A14 A21 B03
R                       48-102        185/60R15   A11                                 Car Flh R1B
e2*2001/116*0327*..;    48-102        195/55R15   A31                                 RC3 S02
e2*2007/46*0008*..
Renault Clio (IV)       48-87         185/60R15   A11                                 A14 A21 A58
R                       48-87         185/65R15   A11                                 B03 Car Flh
e2*2001/116*            48-87         195/60R15   A33                                 RC4 S03
0327*46-..;             48-87         205/55R15   A12
e2*2007/46*0008*16-..   48-87         205/60R15   A12
- incl. Facelift 2016
Renault Megane (II)     60-96         195/65R15   A13                                 A14 A21 B03
M                       60-96         205/60R15   A33                                 Flh S02
e2*98/14*0272*..        60-96         215/60R15   A12
                        60-96         225/55R15   A01 A12 K1c K2b
Renault Megane (II)     76-96         195/65R15   A13                                 A14 A21 B03
Cabrio                  76-96         205/60R15   A33                                 Cbo Cpe S02
M                       76-96         215/60R15   A12
e2*98/14*0272*..        76-96         225/55R15   A12
- Cabrio/Coupé
Renault Megane (II)     60-96         195/65R15   A13                                 A14 A21 B03
Grandtour               60-96         205/60R15   A33                                 Car S02
M                       60-96         215/60R15   A12
e2*98/14*0272*..        60-96         225/55R15   A01 A12 K29
Renault Megane (II)     60-96         195/65R15   A13                                 A14 A21 B03
Stufenheck              60-96         205/60R15   A33                                 Sth S02
M                       60-96         215/60R15   A12
e2*98/14*0272*..        60-96         225/55R15   A12
Renault Modus           48-82         175/65R15   A11 R09 R70                         A14 A21 A60
P                       48-82         175/65R15   A01 A11 G03 R70                     S02
e2*2001/116*0319*..;    48-82         185/55R15   A11 R37 T81 T82
e2*2007/46*0007*..      48-82         185/60R15   A11
                        48-82         195/55R15   A12


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Scenic (II)      60-83        195/65R15     A13 T91 T95 124                        A14 A21 A60
JM                       60-83        205/60R15     A30 T90 T91 T95 125                    B03 V15 S02
e2*2001/116*0274*..      60-83        215/60R15     A12 123
- Scenic / Gr. Scenic    60-83        225/55R15     A01 A12 LK6 T92 125
Renault ZOE              43 (57-68)   185/65R15     A33                                    A14 A21 A58
AG                       43 (57-68)   195/60R15     A91                                    Flh S04
e2*2007/46*0251*..       43 (57-68)   205/55R15     A12
(22 - 41 kWh-Batterie)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

125      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                    Seite 5 von 9
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                    Seite 6 von 9
Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei-
nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige
des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, E-
CE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über-
prüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 7 von 9
K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stel-
le der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
oder 7R).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 185/55R15         205/50R15, 215/45R15
Nr. 2 195/50R15         205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 205/55R15         225/50R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. September 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. September 2017




Coen

BW/CC                                                                                 00278652.DOC




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