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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                               ConneKT 25
                                               97318 Kitzingen
                                               QM-Nr. 49 02 0691205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MICHELLE
               Typ                             MICHELLE 6515
               Radgröße                        6.5Jx15H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               45508        MICHELLE 6515 / Ø63,3x56,1            4/100/56,1          42         635    1885

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49887
               Herstellerzeichen               itWheels
               Radtyp und Ausführung           MICHELLE 6515 (s.o.)
               Radgröße                        6.5Jx15H2
§22 49887*07




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°     110                      26                 49041
               S02     Mutter M12x1,5         Kegel 60°     110                      -                  49004
               S03     Schraube M14x1,25      Kegel 60°     130                      30                 49075
               S04     Schraube M14x1,25      Kegel 60°     140                      30                 49075

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Honda
                                               MG Rover
                                               Mini/BMW
                                               Mitsubishi

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Civic (VII)        66-81        195/60R15                                   A14 A21 A30
               EP1, -2, -4                                                                       Flh S02
               e11*98/14*
               0173,0174,0188*..
               Honda Civic (VII)        66-81        195/60R15                                   A14 A21 A30
               EU5,-6,-7,-8,-9                                                                   Flh S02
               e11*98/14*
               0158-0161,0189*..
               Honda Civic Coupé        88-92        195/60R15                                   A14 A21 A30
               (VII)                                                                             B03 Cpe S02
               EM2
               e6*98/14*0080*..
               Honda Insight (II)       65           175/65R15   A90 R37 R70                     A14 A21 Flh
               ZE2                      65           185/60R15   A01 A12 K1a K1b                 S02
               e6*2001/116*0130*..
               Honda Jazz (I)           57,61        185/55R15                                   A12 A14 A21
               GD1,GD5,GE2,GE3          57,61        195/50R15   A01 K1c LK6                     S02
               e6*98/14*0088,87*..,
§22 49887*07




               e6*2001/116*0101*..,
               e6*2001/116*0102*..
               Honda Jazz (II)          66, 73       175/65R15   R70                             A12 A14 A21
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73       185/60R15   A01 K1c K2b                     S02
               e6*2001/116*             66, 73       195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
               0125, 0126, 0127,        66, 73       195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
               0128, 0131, 0132*..
               Honda Jazz (II)          66, 73       175/65R15   R70                             A12 A14 A21
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73       185/60R15   A01 K1c K2b                     S02
               e6*2007/46*              66, 73       195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
               0010, 0011, 0013,        66, 73       195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
               0014, 0015,0016*..
               - ab MJ 2011
               Honda Jazz (III)         75           185/60R15   K1c                             A01 A12 A14
               GK                       75           195/55R15   K1c                             A21 Flh KOV
               e6*2007/46*0162*..       75           195/60R15   K1c                             S02
               - incl. Facelift 2018    75           205/55R15   K1c
               Honda Jazz (IV)          72, 79       185/60R15   A90                             A14 A21 A58
               GR                       72, 79       195/55R15   A01 A12 K1c K2b                 Flh KOV S02
               e6*2007/46*0415*..       72, 79       195/60R15   A01 A12 K1c K2b
               - Hybrid                 72, 79       205/55R15   A01 A12 K1c K2b K5d
               Honda Jazz Hybrid (II)   65           175/65R15   R70                             A12 A14 A21
               GP1                      65           185/60R15   A01 K1c K2b                     S02
               e6*2007/46*0012*..
               Rover 2..,-25,MG ZR      55-107       185/55R15   K42                             A01 A12 A14
               RF, F                    55-107       195/50R15   K42                             A21 Npf S02
               H224,                    55-107       205/50R15   K42 K56
               e11*93/81,
               2001/116*0016*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Rover 4..,-45, MG ZS    55-110       185/55R15     R37 T81 T82                           A12 A14 A21
               RT, T                   55-110       195/50R15                                           B03 V15 S02
               H093,                   55-110       195/55R15
               e11*93/81*0014*..,      55-110       205/50R15     A01 K1a K2b K42 K45
               e11*2001/116*0014*.
               Mini One, Cooper, -S    65-85        175/65R15     A11 R70                               A14 A21 B03
               Mini                    65-85        185/60R15     A12                                   Cbo Flh S03
               e1*2001/116*            65-85        185/65R15     A12
               0231*08-..              65-85        195/55R15     A12
               - ab MJ 2007            65-85        195/60R15     A12
                                       65-85        205/50R15     A01 A12 K1a K1b K2b
                                       65-85        205/55R15     A01 A12 K1a K1b K2b
               Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15     R70                                   A12 A14 A16
               Mini-N, UKL-            55-90        185/60R15                                           A21 B03 Car
               C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90        185/65R15                                           Cbo Cpe Flh
               e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15     A01 K2b                               S04
               e1*2007/46*             55-90        195/60R15     A01 K2b
               0369, 0370, 0593*..     55-90        205/50R15     A01 K1a K2b
               e1*2007/46*0371*00-     55-90        205/55R15     A01 K1a K2b
§22 49887*07




               09,
               e24*2007/46*0023*..
               - Mini/Clubman/Cabrio
               - Coupé/Roadster
               Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15     A11 R70                               A14 A21 B03
               R50, Mini               55-85        185/60R15     A12                                   Cbo Flh S01
               e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15     A12
               e1*2001/116*            55-85        195/55R15     A12
               0231*00-07              55-85        195/60R15     A12
               - bis MJ 2006           55-85        205/50R15     A01 A12 K1a K1b K2b
                                       55-85        205/55R15     A01 A12 K1a K1b K2b
               Mitsubishi Carisma      66           185/55R15     R37 T81 T82                           A12 A14 A21
               DAO                     66           195/50R15                                           S02
               e4*93/81*0005*..,       66           195/55R15
               e4*98/14*0005*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 49887*07




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8
               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 49887*07




               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 8
               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
               oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.
§22 49887*07




               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8
               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
§22 49887*07




               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
               Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. Mai 2024




               Wagner                                                            00427556.DOC JR.BW
§22 49887*07




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim