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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      tyremotive GmbH
                                  Steigweg 24 // Geb. 61
                                  97318 Kitzingen


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MICHELLE
Typ                               MICHELLE 6515
Radgröße                          6.5Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
45508        MICHELLE 6515 / FZ04 Ø63,3 -          4/100/56,6          42          635    1885
             Ø56,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49887
Herstellerzeichen                 itWheels
Radtyp und Ausführung             MICHELLE 6515 (s.o.)
Radgröße                          6.5Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
S02       Schraube M12x1,5             60° Kegel   100                    26                     B12-100 Nm
S03       Schraube M12x1,5             60° Kegel   110                    26                     B12-110 Nm
S04       Mutter M12x1,5               60° Kegel   100                    -                      D6-100 Nm
S05       Mutter M12x1,5               60° Kegel   140                    -                      D6-140 Nm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Fiat
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo         51, 63, 74   185/65R15   A91                                 A14 A21 Flh
KL1T                   51, 63, 74   195/60R15   A90                                 Lim S05
e4*2007/46*0270*..     51, 63, 74   195/65R15   A90
                       51, 63, 74   205/60R15   A12
Chevrolet Aveo         53-74        185/55R15                                       A12 A14 A21
KLAS                                                                                Flh S04
e4*2001/116*
0063*18-..
Dae./Chev. Kalos       53-74        185/55R15                                       A12 A14 A21
KLAS                                                                                Flh Lim S04
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos           55-78        185/55R15   K42 K45 K56                         A01 A12 A14
KLAT, SUPT             55-78        195/50R15   K2b K42 K45 K56                     A21 B02 S02
e4*96/27,98/14,
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira          66-98        195/50R15   K1b K42 R37 T82 T83                 A01 A12 A14
KLAJ, UU6J, SUPJ       66-98        195/55R15   K1b K42                             A21 Car Lim
e4*96/27,97/27,        66-98        205/50R15   K1b K42                             Snu S04
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Fiat Punto             48-57        175/65R15   R09 R70                             A12 A14 A21
199                    48-57        185/60R15   R37                                 Flh S02
e3*2001/116*0217*..,   48-99        185/65R15
e3*2001/116*0286*..,   48-99        195/60R15
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam              51-74        185/60R15   A91                                 A14 A21 A58
S-D                    51-74        185/65R15   A91                                 Y84 S03
e1*2001/116*           51-74        195/60R15   A12
0379*22-..             51-74        205/55R15   A12
                       51-74        205/60R15   A12
                       51-85        185/60R15   A91 M+S
                       51-85        185/65R15   A91 M+S
                       51-85        195/60R15   A12 M+S
                       51-85        205/55R15   A12 M+S
                       51-85        205/60R15   A12 M+S
Opel Adam Rocks        51-85        185/60R15   A91 M+S                             A14 A21 A58
S-D                    51-85        185/65R15   A91 M+S                             KMV Y84 S03
e1*2001/116*           51-85        195/60R15   A12 M+S
0379*22-..             51-85        205/55R15   A12 M+S
                       51-85        205/60R15   A12 M+S




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                   Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G          48            185/55R15   R37 T81 T82 T85                     A12 A14 A21
T98, T98/NB, T98V     48            195/55R15   T85                                 Flh Sth V15
e1*97/27,98/14*       48-92         185/65R15   R09                                 S02
0086,0092,0101*..     48-92         195/60R15
                      48-92         205/50R15   T85 T86
                      48-92         205/55R15
                      48-92         215/50R15   A01 K1a K2b K42 K56
                      48-92         215/55R15   A01 K1a K2b K42 K56
                      48-92         225/50R15   A01 K2c K42 K56 R03
Opel Astra-G          74-92         185/65R15   M+S                                 A12 A14 A21
T98C                  74-92         195/60R15   T86 T87                             B03 Cbo Cpe
e1*98/14*0132*..      74-92         205/55R15                                       V15 S02
- Coupé, Cabrio       74-92         215/50R15   A01 K1c K2b K42 K56
                      74-92         225/50R15   A01 K1c K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48             185/55R15   R37 T81 T82 T85                     A12 A14 A21
T98/Kombi, T98V       48            195/55R15   T85                                 Car V15 S02
e1*97/27,             48-92         185/65R15   R09
98/14*0087*..,        48-92         195/60R15
e1*97/27*0092*..      48-92         205/50R15   T85 T86
                      48-92         205/55R15
                      48-92         215/50R15   A01 K1c K2c K42
                      48-92         215/55R15   A01 K1c K2c K42
                      48-92         225/50R15   A01 K2c K42 R03
Opel Corsa-C          43-92         185/55R15                                       A12 A14 A21
Corsa-C               43-92         195/50R15                                       S02
e1*98/14*0148*..      43-92         205/45R15   A01 K2b T79 T81
Opel Corsa-D          44-74         185/60R15   M+S                                 A12 A14 A21
S-D, S-D/Van          44-74         185/65R15   R37                                 Flh S02
e1*2001/116*          44-74         195/60R15
0379*00-29;           44-74         205/55R15
e1*2007/46*           44-74         205/60R15
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E          51-85         185/60R15   A90                                 A14 A21 Flh
S-D, S-D/Van          51-85         185/65R15   A90                                 S03
e1*2001/116*          51-85         195/60R15   A12
0379*30-..;           51-85         205/55R15   A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85         205/60R15   A12
Opel Karl             54, 55        185/55R15   K1c K2b K8i                         A01 A12 A14
D-A                   54, 55        195/50R15   K1c K2c K8i                         A21 A58 Flh
e4*2007/46*0957*..    54, 55        205/45R15   K1c K2b K8c                         OK5 S05
Opel Meriva-A         51-92         185/60R15   T84 T88                             A12 A14 A21
X01Monocab            51-92         195/55R15   T84 T85 T89                         V15 S02
e1*2001/116*0215*..   51-92         195/60R15
                      51-92         205/50R15   A01 K2b K46 K56 T85 T86
                      51-92         205/55R15   A01 K2b K46 K56
                      51-92         215/50R15   A01 K1a K1b K2b K46 K56
                      51-92         215/55R15   A01 K1a K1b K2b K46 K56




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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Tigra-B           51,66,92      185/55R15                                           A12 A14 A21
X-C/Roadster           51,66,92      185/60R15                                           B03 V15 S02
e11*2001/116*0227*.    51,66,92      195/50R15
                       51,66,92      195/55R15
                       51,66,92      205/50R15

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8
A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8
K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die mitgeliefer-
ten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmut-
tern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet wer-
den.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 185/55R15         205/50R15, 215/45R15
Nr. 2 195/50R15         205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 205/55R15         225/50R15




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                           Seite 8 von 8
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. September 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 2. September 2016




Coen

BW/CC                                                                                    00256249.DOC




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