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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                              Seite 1 von 7

Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                 Steigweg 24 // Geb. 61
                                 97318 Kitzingen


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           MICHELLE
Typ                              MICHELLE 6515
Radgröße                         6.5Jx15H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
45510        MICHELLE 6515 / ohne Ring            4/108/63,4              42          635    1920

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49887
Herstellerzeichen                itWheels
Radtyp und Ausführung            MICHELLE 6515 (s.o.)
Radgröße                         6.5Jx15H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
        mittel
S02     Mutter M12x1,5          60° Kegel   110                       -                      D6-110 Nm
S03     Mutter M12x1,5          60° Kegel   135                       -                      D6CL10-135 Nm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Ford
                                 Mazda

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Cougar           96-125        205/60R15   A12                                 A14 A21 B02
BCV                   96-151        195/60R15   A11 M+S R09                         B03 S02
e9*96/79*0027*..
Ford Fiesta (VI)      43-74         185/55R15   K1b K2b R37                         A01 A12 A14
JH1, JD3              43-74         195/45R15   K2b R37 T78                         A21 Flh S02
e1*98/14*0191*..,     43-74         195/50R15   K1a K1b K2b K46
e1*2001/116*0210*..   43-74         205/45R15   K1a K1b K2b T79 T81
Ford Fiesta (VII)     44-99         185/55R15   R37                                 A12 A14 A21
JA8, JR8              44-99         195/50R15                                       B02 Flh V15
e9*2001/116*          44-99         195/55R15   A01 G01                             S02
0069*00-10;           44-99         205/45R15
e9*2007/46*           44-99         205/50R15   A01 K1a K2b K41 K45
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Fiesta (VII)     44-103        185/55R15   R37                                 A12 A14 A21
JA8, JR8              44-103        195/50R15                                       B02 Flh V15
e9*2001/116*          44-103        195/55R15                                       S03
0069*11-..;           44-103        205/45R15
e9*2007/46*           44-103        205/50R15   A01 K1a K2b K41 K45
0002*07-..;
e13*2007/46*
1058*09-..
- ab Modell 2013
Ford Fiesta ST 150    110           185/55R15   K1b K2b R37                         A01 A12 A14
(VI)                  110           195/50R15   K1a K1b K2b K46                     A21 Flh V15
JD3                   110           205/45R15   K1a K1b K2b T79 T81                 S02
e1*2001/116*0210*..   110           205/50R15   K1c K2b K44 K46
Ford Focus            55-85         195/50R15   R37 T82 T83                         A12 A14 A21
D . W, D . X          55-85         195/55R15   R37 T84 T85                         B02 B03 Car
e13*97/27*, 98/14*,   55-85         205/50R15   A01 K1c K42                         Flh Sth S02
0037-40, 56-58*..     55-96         195/60R15   A01 G03
                      55-96         195/60R15   R09
                      55-96         205/55R15   A01 K1c K42
Ford Fusion           50-74         185/60R15   K1a K2b R09                         A01 A12 A14
JU2                   50-74         195/55R15   K1c K2b R37                         A21 S02
e1*98/14*0194*..      50-74         195/60R15   K1c K2b
                      50-74         205/55R15   K1c K2b
                      50-74         215/50R15   K1c K2b
                      50-74         215/55R15   K1c K2b K46
Ford Mondeo (II)      66-125        195/60R15   R09                                 A12 A14 A21
BAP, BAW              66-125        205/55R15   Z15                                 B02 B03 S02
e1*95/54*0046*..,     66-96         195/55R15   Z14
e1*98/14*0124*..      66-96         195/55R15   M+S R09
                      66-96         205/50R15   R37




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo (II)       66-125        195/60R15     R09                                   A12 A14 A21
BFP, BFW               66-125        205/55R15     Z15                                   B02 B03 S02
e1*95/54*0045*..,      66-96         195/55R15     Z14
e1*98/14*0125*..       66-96         195/55R15     M+S R09
                       66-96         205/50R15     R37
Ford Mondeo (II)       65-100        195/55R15     M+S R09 T85 T89                       A12 A14 A21
BNP, BNW               65-100        195/55R15     T85 T89 Z14                           B02 B03 S02
G387,                  65-100        205/50R15     R37 T85 T86
e1*95/54*0047*..,      65-125        195/60R15     R09 T86 T87 T88
e1*98/14*0126*..       65-125        205/55R15     T87 T88 Z15
Mazda 2 (I)            50-74         185/55R15     R37                                   A12 A14 A21
DY                     50-74         195/45R15     R37                                   Flh V15 S02
e1*2001/116*0212*..    50-74         195/50R15     A01 K1a K1b K2b
                       50-74         205/45R15     A01 K1a K1b K2b
                       50-74         205/50R15     A01 K1c K2b K46 K56

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7
A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7
K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. September 2016 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49887 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55060314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ MICHELLE 6515
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 2. September 2016




Coen

BW/CC                                                                                 00256253.DOC




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