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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55060414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                              Seite 1 von 5

Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                 Steigweg 24 // Geb. 61
                                 97318 Kitzingen


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           MICHELLE
Typ                              MICHELLE 6516
Radgröße                         6.5Jx16H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
45515        MICHELLE 6516 / ohne Ring            5/105/56,6              38          670    1965

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49886
Herstellerzeichen                itWheels
Radtyp und Ausführung            MICHELLE 6516 (s.o.)
Radgröße                         6.5Jx16H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
        mittel
S02     Mutter M12x1,5          60° Kegel   125                       -                      D6-125 Nm
S03     Mutter M12x1,5          60° Kegel   140                       -                      D6-140 Nm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                 Opel

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55060414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                    tyremotive GmbH

                                                                                   Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo        55, 70, 85   195/55R16    A91                                 A14 A18 Flh
KL1T                  55, 70, 85   195/60R16    A12                                 Lim V16 S03
e4*2007/46*0270*..    55, 70, 85   205/50R16    A12
                      55, 70, 85   205/55R16    A12
                      55, 70, 85   225/50R16    A01 A12 K2b K4h R03
Chevrolet Cruze /-SW 80-104        205/60R16    A33                                 A14 A18 A58
KL1J                  80-104       215/55R16    A12                                 Car Flh Lim
e4*2001/116*0140*..   80-104       215/60R16    A01 A12 G03                         V16 S03
                      80-104       215/60R16    A12 R09
                      80-104       225/55R16    A12
Chevrolet Trax        85-103       195/70R16    A91 M+S                             A14 A18 A57
KL1B / J-A            85-103       205/65R16    A91                                 S02
e4*2007/46*0696*..;   85-103       205/70R16    A12
e4*2007/46*0537*..    85-103       215/65R16    A92
                      85-103       225/60R16    A12
                      85-103       225/65R16    A12
Opel Astra K          70-110       195/55R16    A91                                 A14 A18 A58
B-K                   70-110       195/60R16    A91                                 Flh NoS V16
e4*2007/46*0996*..    70-147       205/55R16    A91                                 S03
                      70-147       215/50R16    A12
                      70-147       215/55R16    A12
                      70-147       225/50R16    A12
Opel Astra K Sports   70-110       195/55R16    A91                                 A14 A18 A58
Tourer                70-110       195/60R16    A91                                 Car NoS V16
B-K                   70-147       205/55R16    A91                                 S03
e4*2007/46*0996*02-.. 70-147       215/50R16    A12
                      70-147       215/55R16    A12
                      70-147       225/50R16    A01 A12 K2b
Opel Astra-J          64-88,103    205/55R16    A33 R09                             A14 A18 A58
P-J, -/V              64-88,103    205/60R16    A91 R37                             Flh Lim V16
e1*2007/46*0141*..;   64-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                     S03
e4*2007/46*0309*..    64-88,103    215/55R16    A91
                      64-88,103    215/60R16    A01 A12 G03
                      64-88,103    215/60R16    A91 R09
                      64-88,103    225/55R16    A12
Opel Astra-J          70-88,103    205/55R16    A33 R09                             A14 A18 A58
P-J/SW, -/V           70-88,103    205/60R16    A91 R37                             Car V16 S03
e4*2007/46*0204*..;   70-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37
e4*2007/46*0308*..    70-88,103    215/55R16    A91
- Sports Tourer       70-88,103    215/60R16    A01 A91 G03
- Station Wagon       70-88,103    215/60R16    A91 R09
                      70-88,103    225/55R16    A12
Opel Mokka            81-103       195/70R16    A91 M+S                             A14 A18 A57
J-A                   81-103       205/65R16    A91                                 S02
e4*2007/46*0537*..    81-103       205/70R16    A12
                      81-103       215/65R16    A92
                      81-103       225/60R16    A12
                      81-103       225/65R16    A12



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55060414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55060414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
(Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55060414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5
V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/50R16     225/45R16
Nr.   2   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr.   3   205/60R16     225/55R16
Nr.   4   215/55R16     235/50R16
Nr.   5   225/50R16     245/45R16
Nr.   6   225/55R16     245/50R16
Nr.   7   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. September 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 13. September 2016




Coen

BW/CC                                                                                  00256814.DOC




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