Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49886
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 16 H2
Typ: MICHELLE 6516
Inhaber der ABE Tyremotive GmbH
und Hersteller: DE-97318 Kitzingen
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49886
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
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Nummer der ABE: 49886
Die ABE-Nr. 49886 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ MICHELLE 6516,
in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55060414 (1.Ausfertigung) vom 22.07.2014
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 22.07.2014
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 15.08.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55060414 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 30.07.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49886
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller tyremotive GmbH
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Auftraggeber tyremotive GmbH
Steigweg 24 // Geb. 61
97318 Kitzingen
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MICHELLE
Typ MICHELLE 6516
Radgröße 6,5 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
45514 MICHELLE 6516 / FZ02 Ø63,3 - Ø54,1 5/100/54,1 38 670 1965 4/2014
45514 MICHELLE 6516 / FZ05 Ø63,3 - Ø57,1 5/100/57,1 38 670 1965 4/2014
45515 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/105/56,6 38 670 1965 4/2014
45516 MICHELLE 6516 / FZ20 Ø74,1 - Ø60,1 5/108/60,1 45 710 2100 4/2014
45516 MICHELLE 6516 / FZ21 Ø74,1 - Ø63,4 5/108/63,4 45 710 2100 4/2014
45539 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/108/63,4 45 710 2100 4/2014
45516 MICHELLE 6516 / FZ23 Ø74,1 - Ø65,1 5/108/65,1 45 710 2100 4/2014
45517 MICHELLE 6516 / FZ15 Ø74,1 - Ø57,1 5/112/57,1 39 710 1965 4/2014
45519 MICHELLE 6516 / FZ15 Ø74,1 - Ø57,1 5/112/57,1 45 710 2030 4/2014
45540 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/112/57,1 45 710 2030 4/2014
45517 MICHELLE 6516 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6 5/112/66,6 39 710 1965 4/2014
45519 MICHELLE 6516 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6 5/112/66,6 45 710 2030 4/2014
45520 MICHELLE 6516 / FZ20 Ø74,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 45 710 2030 4/2014
45521 MICHELLE 6516 / FZ20 Ø74,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 50 710 2030 4/2014
45520 MICHELLE 6516 / FZ22 Ø74,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 45 710 2030 4/2014
45521 MICHELLE 6516 / FZ22 Ø74,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 50 710 2030 4/2014
45520 MICHELLE 6516 / FZ24 Ø74,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 45 710 2030 4/2014
45541 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/114,3/66,1 45 710 2030 4/2014
45521 MICHELLE 6516 / FZ24 Ø74,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 50 710 2030 4/2014
45520 MICHELLE 6516 / FZ26 Ø74,1 - Ø67,1 5/114,3/67,1 45 710 2030 4/2014
45521 MICHELLE 6516 / FZ26 Ø74,1 - Ø67,1 5/114,3/67,1 50 710 2030 4/2014
45522 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/114,3/67,1 50 710 2030 4/2014
45523 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/115/70,2 40 710 2055 4/2014
Kennzeichnung
KBA-Nummer 49886
Herstellerzeichen itWheels
Radtyp und Ausführung MICHELLE 6516 (s.o.)
Radgröße 6.5Jx16H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen JF
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller tyremotive GmbH
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Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/108 45 710 2100
5/100 38 670 1965
5/114,3 45 710 2030
5/114,3 50 710 2030
5/115 40 710 2055
5/112 39 710 1965
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/114,3 185/50R16 50 710
5/100 185/50R16 38 670
5/108 185/50R16 45 710
5/115 185/50R16 40 710
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108 255/70R16 45 710
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,036 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2014
durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller tyremotive GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 28.04.2014
Radzeichnung MICHELLE 6516 08.05.2014
Zentrierringzeichnung IABS 0001 20.08.2010
Nabenkappenzeichnung 49100 29.04.2014
Verwendung Anlage 1 bis 23
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 22. Juli 2014
Pohl 00214414.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim