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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060414 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                 Steigweg 24 // Geb. 61
                                 97318 Kitzingen

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           MICHELLE
Typ                              MICHELLE 6516
Radgröße                         6.5JX16 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/        Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                              Lochkreis-       tiefe     last     (mm)
                                                     (mm)/ Mitten-    (mm)      (kg)
                                                     loch-ø (mm)
45519        MICHELLE 6516 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6      5/112/66,6       45           710   2030

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49886
Herstellerzeichen                itWheels-1A
Radtyp und Ausführung            MICHELLE 6516 (s.o.)
Radgröße                         6.5JX16 H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge     Artikel-Nr.
        mittel                                                       (mm)
S02     Schraube M12x1,5        60° Kegel   130                      26              B12-130 Nm
S03     Schraube M14x1,5        60° Kegel   130                      28              B13-130 Nm
S04     Schraube M12x1,5        60° Kegel   110                      24              B27-110 Nm
S05     Schraube M14x1,5        60° Kegel   160                      30              C17D30-160 Nm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Mercedes-Benz
                                 Ssangyong

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060414 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                           tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                  103             195/50R16   K1c K2b K46 K56 M+S                 A01 A12 A14
168                       44-103          205/45R16   K1c K2b K46 K56                     A18 A60 DBA
e1*96/79*0073*..          44-75           195/45R16   K1a K46 R37                         S04
nur mit ESP               55-92           195/50R16   K1c K2b K46 K56 R09
A-Klasse                  60-142          195/55R16   A33                                 A14 A18 S03
169                       60-142          205/50R16   A01 A12 K1a K2b K42
e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   A01 A12 G01 K1a K2b K42
A-Klasse                  66-135          205/55R16   A90                                 A14 A18 A57
176, 245G                 66-135          215/55R16   A12                                 Flh V00 V16
e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                         X78 S03
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
                          66-90           205/50R16   A90 R37 T87 T91
B-Klasse                  70,85           195/55R16   A11 R37                             A14 A18 V16
245                       70,85           195/60R16   A11 R37                             S03
e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   A33 R37
                          70-142          195/55R16   A11 M+S
                          70-142          205/50R16   A33 M+S
                          70-142          205/55R16   A33
                          70-142          215/50R16   A12
                          70-142          225/50R16   A01 A12 K42
B-Klasse                  66-135          205/55R16   A33                                 A14 A18 A57
246, 245G                 66-135          215/55R16   A12                                 NoE V00 V16
e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                         X78 S03
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
- incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A33 R37 T87 T91
B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A31                                 A14 A18 A58
245G                      65 (132)        215/55R16   A90                                 Flh KMV S03
e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
(28kWh-Batterie)
C-Klasse                  88,100,115      195/60R16   A10                                 A14 A18 A58
204                       88,100,115      205/55R16   A10                                 B03 Cpe DA1
e1*2001/116*0431*..       88,100,115      225/50R16   A12                                 DA2 Lim V16
- Limousine/Coupe                                                                         X78 S03
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
CLA-Klasse                80, 90          195/55R16   A33 R37 T87 T91                     A14 A18 A57
117, 245G                 80, 90          195/60R16   A33 R37                             Lim V16 X78
e1*2007/46*1007*..;       80, 90          205/50R16   A90 R37 T87 T91                     S03
e1*2001/116*              80-135          205/55R16   A90
0470*04-..                80-135          215/55R16   A12
                          80-135          225/50R16   A01 A12 K2b
CLA-Klasse Shooting       80-135          205/55R16   A90                                 A14 A18 A57
Brake                     80-135          215/55R16   A12                                 Car V16 X78
245G                      80-135          225/50R16   A01 A12 K2b                         S03
e1*2001/116*
0470*12-..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060414 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
V-Klasse              72-128        215/60R16     K42 R35 T94 T95 T99 142              A01 A12 A14
638/2                 72-128        225/55R16     K2c K42 K56 T94 T95 T99 142          A18 B03 S05
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..
Vito                  58-105        215/60R16     K42 R35 T95 T99 142                  A01 A12 A14
638                   58-105        225/55R16     K2c K42 K56 T95 T99 142              A18 B03 S05
e9*93/81,98/14,
2001/116*0005*..
Vito                  60-105        215/60R16     K42 R35 T99 142                      A01 A12 A14
638/1                 60-105        225/55R16     K2c K42 K56 T99 142                  A18 B03 S05
K 393
SsangYong Tivoli      84-95         205/55R16     A31                                  A14 A18 A58
2WD                   84-95         205/60R16     A31                                  F23 S02
XK,XKG
e9*2007/46*6294*..;
e50*2007/46*0198*..
SsangYong Tivoli      84-95         205/55R16     A31                                  A14 A18 A56
4WD                   84-95         205/60R16     A31                                  F24 S02
XK                    84-95         215/55R16     A91
e9*2007/46*6294*..    84-95         225/50R16     A12
                      84-95         225/55R16     A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060414 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060414 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

DA1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 10mman Achse 2 in Verbindung mit Bremssätteln
aus Aluminium (Teilenummer A204 423 15 81, A204 423 16 81).

DA2     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit Bremssät-
teln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit ent-
sprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erfor-
derlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren.

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060414 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8
K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060414 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs-
sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060414 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. Mai 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 25. Mai 2018




Wagner                                                                                00295965.DOC




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