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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49886



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6,5 J x 16 H2


Typ:                        MICHELLE 6516



Inhaber der ABE             Tyremotive GmbH
und Hersteller:             DE-97318 Kitzingen




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49886


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49886

Die ABE-Nr. 49886 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ MICHELLE 6516,
in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55060414 (1.Ausfertigung) vom 22.07.2014
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 22.07.2014
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 15.08.2014
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55060414 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 30.07.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49886

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                 Steigweg 24 // Geb. 61
                                 97318 Kitzingen

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           MICHELLE
Typ                              MICHELLE 6516
Radgröße                         6,5 J x 16 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
45514         MICHELLE 6516 / FZ02 Ø63,3 - Ø54,1     5/100/54,1     38    670     1965       4/2014
45514         MICHELLE 6516 / FZ05 Ø63,3 - Ø57,1     5/100/57,1     38    670     1965       4/2014
45515         MICHELLE 6516 / ohne Ring              5/105/56,6     38    670     1965       4/2014
45516         MICHELLE 6516 / FZ20 Ø74,1 - Ø60,1     5/108/60,1     45    710     2100       4/2014
45516         MICHELLE 6516 / FZ21 Ø74,1 - Ø63,4     5/108/63,4     45    710     2100       4/2014
45539         MICHELLE 6516 / ohne Ring              5/108/63,4     45    710     2100       4/2014
45516         MICHELLE 6516 / FZ23 Ø74,1 - Ø65,1     5/108/65,1     45    710     2100       4/2014
45517         MICHELLE 6516 / FZ15 Ø74,1 - Ø57,1     5/112/57,1     39    710     1965       4/2014
45519         MICHELLE 6516 / FZ15 Ø74,1 - Ø57,1     5/112/57,1     45    710     2030       4/2014
45540         MICHELLE 6516 / ohne Ring              5/112/57,1     45    710     2030       4/2014
45517         MICHELLE 6516 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6     5/112/66,6     39    710     1965       4/2014
45519         MICHELLE 6516 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6     5/112/66,6     45    710     2030       4/2014
45520         MICHELLE 6516 / FZ20 Ø74,1 - Ø60,1     5/114,3/60,1   45    710     2030       4/2014
45521         MICHELLE 6516 / FZ20 Ø74,1 - Ø60,1     5/114,3/60,1   50    710     2030       4/2014
45520         MICHELLE 6516 / FZ22 Ø74,1 - Ø64,1     5/114,3/64,1   45    710     2030       4/2014
45521         MICHELLE 6516 / FZ22 Ø74,1 - Ø64,1     5/114,3/64,1   50    710     2030       4/2014
45520         MICHELLE 6516 / FZ24 Ø74,1 - Ø66,1     5/114,3/66,1   45    710     2030       4/2014
45541         MICHELLE 6516 / ohne Ring              5/114,3/66,1   45    710     2030       4/2014
45521         MICHELLE 6516 / FZ24 Ø74,1 - Ø66,1     5/114,3/66,1   50    710     2030       4/2014
45520         MICHELLE 6516 / FZ26 Ø74,1 - Ø67,1     5/114,3/67,1   45    710     2030       4/2014
45521         MICHELLE 6516 / FZ26 Ø74,1 - Ø67,1     5/114,3/67,1   50    710     2030       4/2014
45522         MICHELLE 6516 / ohne Ring              5/114,3/67,1   50    710     2030       4/2014
45523         MICHELLE 6516 / ohne Ring              5/115/70,2     40    710     2055       4/2014

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       49886
Herstellerzeichen                itWheels
Radtyp und Ausführung            MICHELLE 6516 (s.o.)
Radgröße                         6.5Jx16H2
Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
Gießereikennzeichen              JF
Herstellungsdatum                Monat und Jahr




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                     Seite 2 von 3

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/108         45                   710            2100
5/100         38                   670            1965
5/114,3       45                   710            2030
5/114,3       50                   710            2030
5/115         40                   710            2055
5/112         39                   710            1965

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/114,3       185/50R16      50                   710
5/100         185/50R16      38                   670
5/108         185/50R16      45                   710
5/115         185/50R16      40                   710

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108         255/70R16      45                 710

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,036 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2014
durchgeführt.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                      -                                28.04.2014
Radzeichnung                      MICHELLE 6516                    08.05.2014
Zentrierringzeichnung             IABS 0001                        20.08.2010
Nabenkappenzeichnung              49100                            29.04.2014
Verwendung                        Anlage 1 bis 23

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 22. Juli 2014




Pohl                                                                                 00214414.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim