Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49886 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 16 H2 Typ: MICHELLE 6516 Inhaber der ABE Tyremotive GmbH und Hersteller: DE-97318 Kitzingen Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 49886 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49886 Die ABE-Nr. 49886 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ MICHELLE 6516, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55060414 (1.Ausfertigung) vom 22.07.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 22.07.2014 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 15.08.2014 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 55060414 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 30.07.2014 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49886 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516 Hersteller tyremotive GmbH Seite 1 von 3 Auftraggeber tyremotive GmbH Steigweg 24 // Geb. 61 97318 Kitzingen Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MICHELLE Typ MICHELLE 6516 Radgröße 6,5 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) 45514 MICHELLE 6516 / FZ02 Ø63,3 - Ø54,1 5/100/54,1 38 670 1965 4/2014 45514 MICHELLE 6516 / FZ05 Ø63,3 - Ø57,1 5/100/57,1 38 670 1965 4/2014 45515 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/105/56,6 38 670 1965 4/2014 45516 MICHELLE 6516 / FZ20 Ø74,1 - Ø60,1 5/108/60,1 45 710 2100 4/2014 45516 MICHELLE 6516 / FZ21 Ø74,1 - Ø63,4 5/108/63,4 45 710 2100 4/2014 45539 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/108/63,4 45 710 2100 4/2014 45516 MICHELLE 6516 / FZ23 Ø74,1 - Ø65,1 5/108/65,1 45 710 2100 4/2014 45517 MICHELLE 6516 / FZ15 Ø74,1 - Ø57,1 5/112/57,1 39 710 1965 4/2014 45519 MICHELLE 6516 / FZ15 Ø74,1 - Ø57,1 5/112/57,1 45 710 2030 4/2014 45540 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/112/57,1 45 710 2030 4/2014 45517 MICHELLE 6516 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6 5/112/66,6 39 710 1965 4/2014 45519 MICHELLE 6516 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6 5/112/66,6 45 710 2030 4/2014 45520 MICHELLE 6516 / FZ20 Ø74,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 45 710 2030 4/2014 45521 MICHELLE 6516 / FZ20 Ø74,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 50 710 2030 4/2014 45520 MICHELLE 6516 / FZ22 Ø74,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 45 710 2030 4/2014 45521 MICHELLE 6516 / FZ22 Ø74,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 50 710 2030 4/2014 45520 MICHELLE 6516 / FZ24 Ø74,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 45 710 2030 4/2014 45541 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/114,3/66,1 45 710 2030 4/2014 45521 MICHELLE 6516 / FZ24 Ø74,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 50 710 2030 4/2014 45520 MICHELLE 6516 / FZ26 Ø74,1 - Ø67,1 5/114,3/67,1 45 710 2030 4/2014 45521 MICHELLE 6516 / FZ26 Ø74,1 - Ø67,1 5/114,3/67,1 50 710 2030 4/2014 45522 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/114,3/67,1 50 710 2030 4/2014 45523 MICHELLE 6516 / ohne Ring 5/115/70,2 40 710 2055 4/2014 Kennzeichnung KBA-Nummer 49886 Herstellerzeichen itWheels Radtyp und Ausführung MICHELLE 6516 (s.o.) Radgröße 6.5Jx16H2 Einpreßtiefe ET (s.o.) Gießereikennzeichen JF Herstellungsdatum Monat und Jahr Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516 Hersteller tyremotive GmbH Seite 2 von 3 Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/108 45 710 2100 5/100 38 670 1965 5/114,3 45 710 2030 5/114,3 50 710 2030 5/115 40 710 2055 5/112 39 710 1965 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/114,3 185/50R16 50 710 5/100 185/50R16 38 670 5/108 185/50R16 45 710 5/115 185/50R16 40 710 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/108 255/70R16 45 710 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,036 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2014 durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516 Hersteller tyremotive GmbH Seite 3 von 3 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung - 28.04.2014 Radzeichnung MICHELLE 6516 08.05.2014 Zentrierringzeichnung IABS 0001 20.08.2010 Nabenkappenzeichnung 49100 29.04.2014 Verwendung Anlage 1 bis 23 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 22. Juli 2014 Pohl 00214414.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim