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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                Steigweg 24 // Geb. 61
                                97318 Kitzingen


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MICHELLE
Typ                             MICHELLE 6516
Radgröße                        6.5Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
45521        MICHELLE 6516 / FZ24 Ø74,1 -         5/114,3/66,1        50         710    2030
             Ø66,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49886
Herstellerzeichen               itWheels
Radtyp und Ausführung           MICHELLE 6516 (s.o.)
Radgröße                        6.5Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund         Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Schraube M12x1,5       60° Kegel    110                      26                 B12
S03     Schraube M14x1,5       60° Kegel    145                      28                 B13

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                    Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD        63-92         215/65R16   A13                                0A1 A02 A04
SD/SR                   63-92         225/60R16   A12                                A05 A08 A09
e2*2001/116*0314*..;    63-92         235/60R16   A12                                A14 A18 A58
e2*2001/116*0323*..;                                                                 KOV S02
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD        66-81         215/65R16   A11                                0A1 A02 A04
SD/SR                   66-81         225/60R16   A12                                A05 A08 A09
e2*2001/116*0314*..;    66-81         235/60R16   A12                                A14 A18 A56
e2*2001/116*0323*..;                                                                 KOV S02
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Renault Fluence         63-103        205/60R16   A91                                0A1 A02 A04
Z                       63-103        215/55R16   A12                                A05 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;    63-103        225/55R16   A12                                A14 A18 Sth
e2*2007/46*0010*..      63-103        235/50R16   A12                                S02
- Limousine
Renault Latitude        81,103        195/60R16   A13                                0A1 A02 A04
T                       81,103        205/60R16   A13                                A05 A08 A09
e2*2001/116*0363*..     81,103        215/55R16   A33                                A14 A18 B03
                        81,103        215/60R16   A12                                Lim S03
                        81,103        225/55R16   A12
Renault Megane          78-103        205/55R16   A11                                0A1 A02 A04
Z                       78-103        215/50R16   A12                                A05 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;    78-103        215/55R16   A12                                A14 A18 B03
- Cabriolet             78-103        225/50R16   A12                                Cbo V16 S02
Renault Megane          63-103        205/55R16   A11                                0A1 A02 A04
Z                       63-103        215/50R16   A12                                A05 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;    63-103        215/55R16   A12                                A14 A18 B03
e2*2007/46*0010*..      63-103        225/50R16   A12                                Cpe Flh V16
- Fließheck                                                                          S02
- Coupé
Renault Megane          63-103        205/55R16   A11                                0A1 A02 A04
Z                       63-103        215/50R16   A12                                A05 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;    63-103        215/55R16   A12                                A14 A18 B03
e2*2007/46*0010*..      63-103        225/50R16   A12                                Car V16 S02
- Grandtour
Renault Scénic III      63-103        205/55R16   A13 T91 T92 T94                    0A1 A02 A04
JZ                      63-103        205/60R16   A13 T92 T96                        A05 A08 A09
e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/55R16   A33                                A14 A18 A58
e2*2007/46*0011*..      63-103        225/50R16   A91 T92 T93                        A60 B03 V16
- Scénic / Gr. Scénic   63-103        225/55R16   A91                                S02

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.




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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49886 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55060414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ MICHELLE 6516
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juli 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. Juli 2014




Coen                                                                    00214467.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim