GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517 Hersteller tyremotive GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber tyremotive GmbH Steigweg 24 // Geb. 61 97318 Kitzingen Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MICHELLE Typ MICHELLE 7517 Radgröße 7.5Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 45530 MICHELLE 7517 / ohne Ring 5/115/70,2 40 690 2040 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49884 Herstellerzeichen itWheels Radtyp und Ausführung MICHELLE 7517 (s.o.) Radgröße 7.5Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungs- Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. mittel S02 Mutter M12x1,5 60° Kegel 125 - D6-125 Nm S03 Mutter M12x1,5 60° Kegel 140 - D6-140 Nm S04 Mutter M12x1,5 60° Kegel 150 - D6-150 Nm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517 Hersteller tyremotive GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Chevrolet Captiva 93-190 235/55R17 134 A12 A14 A19 KLAC, KLAD S03 e4*2001/116*0113*.., e4*2001/116*0117*.. - incl. Facelift 2011 Chevrolet Cruze /-SW 92-120 205/50R17 T89 T93 A12 A14 A19 KL1J 92-120 205/55R17 A58 Car Flh e4*2001/116*0140*.. 92-120 215/50R17 T91 Lim V17 S03 92-120 215/55R17 A01 G75 92-120 215/55R17 R96 92-120 225/45R17 T91 92-120 225/50R17 92-120 235/45R17 Chevrolet Orlando 96-120 215/50R17 A91 A14 A19 A58 KL1Y, KL1YN 96-120 215/55R17 A12 V17 S04 e4*2007/46*0224*..; 96-120 225/50R17 A12 e4*2007/46*0295*.. 96-120 235/45R17 A12 96-120 235/50R17 A12 96-120 245/45R17 A12 Opel Ampera 111 205/55R17 M+S A12 A14 A19 D1JOI 111 215/50R17 A58 Flh S03 e13*2007/46*1159*.. 111 215/55R17 111 235/45R17 Opel Antara 93-190 235/55R17 134 A12 A14 A19 L-A S03 e4*2001/116*0118*.. - incl. Facelift 2011 Opel Astra-J 81,92-143 205/50R17 A91 M+S R37 A14 A19 A58 P-J, -/V, /SW 81,92-143 205/50R17 A91 R37 Flh Lim V17 e1*2007/46*0141*.., 81,92-143 205/55R17 A12 R37 S03 e4*2007/46*0309*.., 81,92-143 215/50R17 A12 e4*2007/46*0204*.. 81,92-143 215/55R17 A01 A12 G75 81,92-143 215/55R17 A12 R96 81,92-143 225/45R17 A91 81,92-143 225/50R17 A12 81,92-143 235/45R17 A12 Opel Astra-J 74-132 205/50R17 A91 M+S R37 T89 T93 A14 A19 A58 P-J/SW, -/V 74-132 205/50R17 A91 R37 T89 T93 Car V17 S03 e4*2007/46*0204*..; 74-132 205/55R17 A12 R37 e4*2007/46*0308*.. 74-132 215/50R17 A12 - Sports Tourer 74-132 215/55R17 A01 A12 G75 - Station Wagon 74-132 215/55R17 A12 R96 74-132 225/45R17 A91 74-132 225/50R17 A12 74-132 235/45R17 A12 74-143 215/50R17 A12 M+S 74-143 225/45R17 A91 M+S 74-143 225/50R17 A12 M+S 74-143 235/45R17 A12 M+S Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517 Hersteller tyremotive GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Astra-J GTC 74-147 225/55R17 A92 A14 A19 Cpe P-J/SW 74-147 225/60R17 A12 S03 e4*2007/46*0204*.. 74-147 235/50R17 A12 74-147 235/55R17 A12 Opel Cascada 88-147 225/55R17 A92 A14 A19 Cbo P-J/SW 88-147 225/60R17 A12 S03 e4*2007/46*0204*.. 88-147 235/50R17 A12 88-147 235/55R17 A12 Opel Insignia 81-121 215/55R17 A91 R37 A14 A19 A57 Z-B 81-125 225/50R17 A91 Car Flh V00 e8*2007/46*0264*.. 81-125 225/55R17 A90 V17 S02 81-125 235/50R17 A01 A12 K2b 81-125 245/50R17 A01 A12 K2b K6k Opel Zafira Tourer 81-110 215/50R17 A91 R37 T91 T95 A14 A19 A58 P-J/SW, -/V 81-110 215/55R17 A12 R37 V17 S03 e4*2007/46*0204*.., 81-147 225/50R17 A12 e4*2007/46*0308*.. 81-147 235/45R17 A12 T93 T94 - incl. Facelift 2016 81-147 235/50R17 A01 K1a K2b 81-147 245/45R17 A12 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517 Hersteller tyremotive GmbH Seite 4 von 6 Spezielle Auflagen und Hinweise 134 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A92 Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517 Hersteller tyremotive GmbH Seite 5 von 6 G75 Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin- gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran- zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr- zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus- ausschnittkante um 5 mm auszustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R96 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60 R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517 Hersteller tyremotive GmbH Seite 6 von 6 T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug- ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 2 205/55R17 225/50R17 Nr. 3 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 4 215/55R17 235/50R17 Nr. 5 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 Nr. 6 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 7 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 8 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 9 235/50R17 255/45R17 Nr. 10 235/55R17 255/50R17 Nr. 11 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 12 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 19. September 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahr- zeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 19. September 2017 Coen BW/CC 00279213.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim