Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                              Seite 1 von 6

Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                 Steigweg 24 // Geb. 61
                                 97318 Kitzingen

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           MICHELLE
Typ                              MICHELLE 7517
Radgröße                         7.5Jx17H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
45530        MICHELLE 7517 / ohne Ring            5/115/70,2              40          690    2040

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49884
Herstellerzeichen                itWheels
Radtyp und Ausführung            MICHELLE 7517 (s.o.)
Radgröße                         7.5Jx17H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
        mittel
S02     Mutter M12x1,5          60° Kegel   125                       -                      D6-125 Nm
S03     Mutter M12x1,5          60° Kegel   140                       -                      D6-140 Nm
S04     Mutter M12x1,5          60° Kegel   150                       -                      D6-150 Nm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                 Opel

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Captiva       93-190        235/55R17   134                                 A12 A14 A19
KLAC, KLAD                                                                            S03
e4*2001/116*0113*..,
e4*2001/116*0117*..
- incl. Facelift 2011
Chevrolet Cruze /-SW    92-120        205/50R17   T89 T93                             A12 A14 A19
KL1J                    92-120        205/55R17                                       A58 Car Flh
e4*2001/116*0140*..     92-120        215/50R17   T91                                 Lim V17 S03
                        92-120        215/55R17   A01 G75
                        92-120        215/55R17   R96
                        92-120        225/45R17   T91
                        92-120        225/50R17
                        92-120        235/45R17
Chevrolet Orlando       96-120        215/50R17   A91                                 A14 A19 A58
KL1Y, KL1YN             96-120        215/55R17   A12                                 V17 S04
e4*2007/46*0224*..;     96-120        225/50R17   A12
e4*2007/46*0295*..      96-120        235/45R17   A12
                        96-120        235/50R17   A12
                        96-120        245/45R17   A12
Opel Ampera             111           205/55R17   M+S                                 A12 A14 A19
D1JOI                   111           215/50R17                                       A58 Flh S03
e13*2007/46*1159*..     111           215/55R17
                        111           235/45R17
Opel Antara             93-190        235/55R17   134                                 A12 A14 A19
L-A                                                                                   S03
e4*2001/116*0118*..
- incl. Facelift 2011
Opel Astra-J            81,92-143     205/50R17   A91 M+S R37                         A14 A19 A58
P-J, -/V, /SW           81,92-143     205/50R17   A91 R37                             Flh Lim V17
e1*2007/46*0141*..,     81,92-143     205/55R17   A12 R37                             S03
e4*2007/46*0309*..,     81,92-143     215/50R17   A12
e4*2007/46*0204*..      81,92-143     215/55R17   A01 A12 G75
                        81,92-143     215/55R17   A12 R96
                        81,92-143     225/45R17   A91
                        81,92-143     225/50R17   A12
                        81,92-143     235/45R17   A12
Opel Astra-J            74-132        205/50R17   A91 M+S R37 T89 T93                 A14 A19 A58
P-J/SW, -/V             74-132        205/50R17   A91 R37 T89 T93                     Car V17 S03
e4*2007/46*0204*..;     74-132        205/55R17   A12 R37
e4*2007/46*0308*..      74-132        215/50R17   A12
- Sports Tourer         74-132        215/55R17   A01 A12 G75
- Station Wagon         74-132        215/55R17   A12 R96
                        74-132        225/45R17   A91
                        74-132        225/50R17   A12
                        74-132        235/45R17   A12
                        74-143        215/50R17   A12 M+S
                        74-143        225/45R17   A91 M+S
                        74-143        225/50R17   A12 M+S
                        74-143        235/45R17   A12 M+S


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-J GTC        74-147        225/55R17    A92                                   A14 A19 Cpe
P-J/SW                  74-147        225/60R17    A12                                   S03
e4*2007/46*0204*..      74-147        235/50R17    A12
                        74-147        235/55R17    A12
Opel Cascada            88-147        225/55R17    A92                                   A14 A19 Cbo
P-J/SW                  88-147        225/60R17    A12                                   S03
e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17    A12
                        88-147        235/55R17    A12
Opel Insignia           81-121        215/55R17    A91 R37                               A14 A19 A57
Z-B                     81-125        225/50R17    A91                                   Car Flh V00
e8*2007/46*0264*..      81-125        225/55R17    A90                                   V17 S02
                        81-125        235/50R17    A01 A12 K2b
                        81-125        245/50R17    A01 A12 K2b K6k
Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17    A91 R37 T91 T95                       A14 A19 A58
P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17    A12 R37                               V17 S03
e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17    A12
e4*2007/46*0308*..      81-147        235/45R17    A12 T93 T94
- incl. Facelift 2016   81-147        235/50R17    A01 K1a K2b
                        81-147        245/45R17    A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 5 von 6
G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
ausschnittkante um 5 mm auszustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55073014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6
T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 2    205/55R17      225/50R17
Nr. 3    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 4    215/55R17      235/50R17
Nr. 5    225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 7    225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 8    235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    235/50R17      255/45R17
Nr. 10   235/55R17      255/50R17
Nr. 11   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 12   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 19. September 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahr-
zeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das
Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder
an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 19. September 2017




Coen

BW/CC                                                                                   00279213.DOC



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim