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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55073014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      tyremotive GmbH
                                  Steigweg 24 // Geb. 61
                                  97318 Kitzingen


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MICHELLE
Typ                               MICHELLE 7517
Radgröße                          7.5JX17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
55530        MICHELLE 7517 / ohne Ring             5/115/70,2         40        690    2040

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49884
Herstellerzeichen                 itWheels-1A
Radtyp und Ausführung             MICHELLE 7517 (s.o.)
Radgröße                          7.5JX17 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                  -
S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                  36
S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      150                  36
S04       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                  -
S05       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                  36
S06       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                  -
S07       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55073014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Captiva       93-190        235/55R17   134                             A12 A14 A19
KLAC, KLAD                                                                        S04
e4*2001/116*0113*..,
e4*2001/116*0117*..
- incl. Facelift 2011
Chevrolet Cruze /-SW    92-120        205/50R17   T89 T93                         A12 A14 A19
KL1J                    92-120        205/55R17                                   A58 Car Flh
e4*2001/116*0140*..     92-120        215/50R17   T91                             Lim V17 S05
                        92-120        215/55R17   A01 G75
                        92-120        215/55R17   R96
                        92-120        225/45R17   T91
                        92-120        225/50R17
                        92-120        235/45R17
Chevrolet Orlando       96-120        215/50R17   A91                             A14 A19 A58
KL1Y, KL1YN             96-120        215/55R17   A12                             V17 S03
e4*2007/46*0224*..;     96-120        225/50R17   A12
e4*2007/46*0295*..      96-120        235/45R17   A12
                        96-120        235/50R17   A12
                        96-120        245/45R17   A12
Opel Ampera             111           205/55R17   M+S                             A12 A14 A19
D1JOI                   111           215/50R17                                   A58 Flh S02
e13*2007/46*1159*..     111           215/55R17
                        111           235/45R17
Opel Antara             93-190        235/55R17   134                             A12 A14 A19
L-A                                                                               S04
e4*2001/116*0118*..
- incl. Facelift 2011
Opel Astra-J            81,92-143     205/50R17   A91 M+S R37                     A14 A19 A58
P-J, -/V, /SW           81,92-143     205/50R17   A91 R37                         Flh Lim V17
e1*2007/46*0141*..,     81,92-143     205/55R17   A12 R37                         S01
e4*2007/46*0309*..,     81,92-143     215/50R17   A12
e4*2007/46*0204*..      81,92-143     215/55R17   A01 A12 G75
                        81,92-143     215/55R17   A12 R96
                        81,92-143     225/45R17   A91
                        81,92-143     225/50R17   A12
                        81,92-143     235/45R17   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55073014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-J            74-132        205/50R17    A91 M+S R37 T89 T93                   A14 A19 A58
P-J/SW, -/V             74-132        205/50R17    A91 R37 T89 T93                       Car V17 S01
e4*2007/46*0204*..;     74-132        205/55R17    A12 R37
e4*2007/46*0308*..      74-132        215/50R17    A12
- Sports Tourer         74-132        215/55R17    A01 A12 G75
- Station Wagon         74-132        215/55R17    A12 R96
                        74-132        225/45R17    A91
                        74-132        225/50R17    A12
                        74-132        235/45R17    A12
                        74-143        215/50R17    A12 M+S
                        74-143        225/45R17    A91 M+S
                        74-143        225/50R17    A12 M+S
                        74-143        235/45R17    A12 M+S
Opel Astra-J GTC        74-147        225/55R17    A92                                   A14 A19 Cpe
P-J/SW                  74-147        225/60R17    A12                                   S01
e4*2007/46*0204*..      74-147        235/50R17    A12
                        74-147        235/55R17    A12
Opel Cascada            88-147        225/55R17    A92                                   A14 A19 Cbo
P-J/SW                  88-147        225/60R17    A12                                   S07
e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17    A12
                        88-147        235/55R17    A12
Opel Insignia-B         81-121        215/55R17    A91 R37                               A14 A19 A57
Z-B                     81-154        225/50R17    A91                                   Car Flh KOV
e8*2007/46*0264*..      81-154        225/55R17    A90                                   V00 V17 S06
- ohne GSI              81-154        235/50R17    A01 A12 K2b
                        81-154        245/50R17    A01 A12 K2b K6k
Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17    A91 R37 T91 T95                       A14 A19 A58
P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17    A12 R37                               V17 S07
e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17    A12
e4*2007/46*0308*..      81-147        235/45R17    A12 T93 T94
- incl. Facelift 2016   81-147        235/50R17    A01 K1a K2b
                        81-147        245/45R17    A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55073014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55073014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.


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Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55073014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8
M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55073014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    195/40R17     215/35R17
Nr. 2    195/45R17     215/40R17
Nr. 3    205/40R17     225/35R17
Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17
Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17     255/45R17
Nr. 16   235/55R17     255/50R17
Nr. 17   235/60R17     255/55R17
Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. November 2018 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49884 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55073014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ MICHELLE 7517
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. November 2018




Wagner                                                                 00306950.DOC

BW/EK




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