Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49883 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55060114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MICHELLE 8018
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                Steigweg 24 // Geb. 61
                                97318 Kitzingen
                                QM-Nr. 49 02 0691205

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MICHELLE
Typ                             MICHELLE 8018
Radgröße                        8Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
55575        MICHELLE 8018 / ohne Ring           5/112/66,7           35          730    2015

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49883
Herstellerzeichen               itWheels
Radtyp und Ausführung           MICHELLE 8018 (s.o.)
Radgröße                        8Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M14x1,25      Kugel Ø26   140                       29,5                49125

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49883 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55060114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MICHELLE 8018
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe          80-110        215/45R18    K1c K2c K8z R37                     A01 A12 A14
F1H                    80-225        215/45R18    K1c K2c K8z M+S                     A21 A57 Flh
e1*2007/46*2018*..     80-225        225/40R18    K1c K2c K5b K6i K7b K8m             V00 V18 S01
                       80-225        235/40R18    K1c K2c K5b K6i K7b K8m
BMW 2er Gran Coupe     85-110        215/45R18    K1c K2c K8z R37                     A01 A12 A14
F2GC                   85-225        215/45R18    K1c K2c K8z M+S                     A21 A57 Lim
e1*2007/46*2064*..     85-225        225/40R18    K1c K2c K5b K6i K7b K8m             V00 V18 S01
                       85-225        235/40R18    K1c K2c K5b K6i K7b K8m
BMW X1                 85-170        225/50R18    K1c K2c                             A01 A12 A14
UKL-L, F1X             85-170        235/45R18    K1c K2b                             A21 A57 NoP
e1*2007/46*            85-170        235/50R18    G01 K1c K2c K6v                     S01
0371*19-..;            85-170        245/45R18    K1c K2c K6v
e1*2007/46*1676*..     85-170        255/45R18    K1c K2c K4i K6x
BMW X1 Plug-in-        92            225/50R18    K1c K2c                             A01 A12 A14
Hybrid                 92            235/45R18    K1c K2b                             A21 A56 S01
F1X                    92            235/50R18    G01 K1c K2c K6v
e1*2007/46*1676*..     92            245/45R18    K1c K2c K6v

BMW X2                 85-170        225/50R18    K1c K2c K6v                         A01 A12 A14
F2X                    85-170        235/45R18    K1a K2b K6v                         A21 A57 NoP
e1*2007/46*1824*..     85-170        235/50R18    K1c K2c K6v                         S01
                       85-170        245/45R18    K1c K2c K6v
                       85-170        255/45R18    K1c K2c K4i K5v K6x
                       85-225        225/50R18    K1c K2c K6v M+S
                       85-225        235/45R18    K1a K2b K6v M+S
                       85-225        235/50R18    K1c K2c K6v M+S
                       85-225        245/45R18    K1c K2c K6v M+S
                       85-225        255/45R18    K1c K2c K4i K5v K6x M+S
BMW X2 Plug-in-        92            225/50R18    K1c K2c K6v                         A01 A12 A14
Hybrid                 92            235/45R18    K1a K2b K6v                         A21 A56 S01
F2X                    92            235/50R18    K1c K2c K6v
e1*2007/46*1824*..     92            245/45R18    K1c K2c K6v
                       92            255/45R18    K1c K2c K4i K5v K6x

Mini Clubman JCW       170           215/40R18    K1c K2a K2b K6x M+S T89             A01 A12 A14
FMK                    170           215/45R18    K1c K2a K2b K6x M+S                 A21 A56 Car
e1*2007/46*1683*..     170           225/40R18    K1c K2c K6x                         S01
- John Cooper Works
Mini Clubman           75-110        215/40R18    A58 K1c K2a K2b K6x T85 T89         A01 A12 A14
One/Cooper ,/D,/S      75-110        215/45R18    A58 K1c K2a K2b K6x                 A21 Car S01
UKL-L, FMK             75-155        215/40R18    A57 K1c K2a K2b K6x M+S T85 T89
e1*2007/46*            75-155        215/45R18    A57 K1c K2a K2b K6x M+S
0371*19-..,            75-155        225/40R18    A57 K1c K2c K6x
e1*2007/46*1683*..
Mini Countryman        75-155        225/50R18    K1a K1b K2b                         A01 A12 A14
FMX                    75-155        235/45R18    K1a K1b K2b                         A21 A57 KMV
e1*2007/46*1682*..     75-155        245/45R18    K1a K1b K2b K4i K6w                 NoH S01
                       75-155        255/45R18    K1c K2b K4i K6w K8e




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49883 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55060114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MICHELLE 8018
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini Countryman JCW     170           225/50R18     K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
FMX                     170           235/45R18     K1a K1b K2b                           A21 A56 KMV
e1*2007/46*1682*..      170           245/45R18     K1a K1b K2b K4i K6w                   S01
- John Cooper Works     170           255/45R18     K1c K2b K4i K6w K8e
Mini Countryman SE      92,100        225/50R18     K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
FMX                     92,100        235/45R18     K1a K1b K2b                           A21 A56 KMV
e1*2007/46*1682*..      92,100        245/45R18     K1a K1b K2b K4i K6w                   S01
- Hybrid


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%     100% 100%
230 km/h               94%     100% 100%
240 km/h               91%     100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49883 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55060114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MICHELLE 8018
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 4 von 8

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49883 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55060114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MICHELLE 8018
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49883 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55060114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MICHELLE 8018
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49883 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55060114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MICHELLE 8018
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    205/40R18     225/35R18
Nr. 2    205/45R18     225/40R18
Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    215/55R18     235/50R18
Nr. 6    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 9    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 13   245/35R18     255/35R18
Nr. 14   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18     275/45R18
Nr. 17   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18     285/45R18
Nr. 20   255/55R18     285/50R18
Nr. 21   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49883 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55060114 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MICHELLE 8018
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. September 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung
denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV
fürdas Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. September 2021


Kocher                                                                00376344.DOC

sw




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim