GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007018 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520 Hersteller tyremotive GmbH Seite 1 von 10 Auftraggeber tyremotive GmbH Steigweg 24 // Geb. 61 97318 Kitzingen Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MICHELLE Typ MICHELLE 8520 Radgröße 8,5 J x 20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 45556 MICHELLE 8520 / ohne Ring 5/120/72,6 35 930 2300 5ID 35 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51628 Herstellerzeichen itWheels Radtyp und Ausführung MICHELLE 8520 (s.o.) Radgröße 8,5 J x 20 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmo- Schaftlänge Artikel-Nr. ment (Nm) (mm) S02 Schraube M12x1,5 60° Kegel 110 26 B12-110 Nm S03 Schraube M12x1,5 60° Kegel 120 26 B12-120 Nm S04 Schraube M14x1,5 60° Kegel 140 30 C17D30-140 Nm S05 Serienschraube M14x1,5 60° Kegel (S) 140 32,5 Serien-BFM S06 Schraube M14x1,25 60° Kegel 130 30 C17F30-130 Nm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007018 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520 Hersteller tyremotive GmbH Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 1er-Reihe 100-240 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88 A01 A12 A21 182, 1C A99 Cbo Cpe e1*2001/116*0352*.., K1c K2b S02 e1*2007/46* 0277*00-07 - Coupé, Cabrio - incl. Facelift 2011 BMW 1er-Reihe 85-195 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88 A01 A12 A21 187 A99 Flh K1c e1*2001/116* K2b S02 0287*00-09 BMW 1er-Reihe 66-195 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88 A01 A12 A21 187, 1K2, 1K4 A99 Flh K1c e1*2001/116* K2b S02 0287*10-.., e1*2007/46*, 0273*00-03, 0283*00-03 - ab Facelift 2007 BMW 1er-Reihe 70-175 235/30R20 G01 K1c K2c K5d K5i K6i K7a K8e A01 A12 A21 1K2 T88 A57 A99 Y84 e1*2007/46*0273*04-.. S06 - ab Modelljahr 2013 - incl. Facelift 2015 - 3 Türer BMW 2er-Reihe 100-185 235/30R20 G01 K1c K2c K5d K5i K6i K7a K8e A01 A12 A21 1C T88 A57 A99 Cbo e1*2007/46*0277*08-.. Cpe S06 BMW 3er GT 100-265 235/35R20 T92 A12 A21 A57 3-V, 3K-N1 100-265 245/35R20 T95 A99 Flh S06 e1*2007/46*0559*..; 100-265 255/35R20 A01 K1a K2b T93 e24*2007/46*0022*05- .. BMW 3er-Reihe 85-225 235/30R20 G01 T88 A01 A12 A21 390L, -/X A99 Lim R21 e1*2001/116* S02 0308*00-08, 0344*00-05 BMW 3er-Reihe 85-160 235/30R20 G01 R70 T88 A01 A12 A21 390L, -/X, 3L, 3K, 3K- A99 Lim S02 N1 e1*2001/116* 0308*09-..,0344*06-.. e1*2007/46* 0314*00-04; 0315*00-05; e24*2007/46* 0022*00-02 - ab Facelift 2008 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007018 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520 Hersteller tyremotive GmbH Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 3er-Reihe 90-240 235/30R20 G01 K1c R37 T88 A01 A12 A21 392C, 390X, 3C A99 Cpe R21 e1*2001/116*0346*.., S02 e1*2001/116*0344*..; e1*2007/46* 0316*00-07 - Coupé/Cabrio BMW 3er-Reihe 85-265 245/30R20 A01 K1b K2b T90 A12 A21 A57 3L 85-265 255/30R20 A01 K1c K2a K2b T92 A99 Lim V20 e1*2007/46*0314*05-.. S06 - ab Modell 2012 - incl. Facelift 2015 BMW 3er-Touring 85-151 245/30R20 A01 A58 K1b K2b T90 A12 A21 A99 3K, 3K-N1 85-265 255/30R20 A01 A57 K1c K2a K2b T92 Car V20 S06 e1*2007/46*0315*06-.. e24*2007/46*0022*03- - ab Modell 2013 - incl. Facelift 2015 BMW 4er-GranCoupé 100-135 245/30R20 A01 A58 K1a K2b T90 A12 A21 A99 3C 100-250 255/30R20 A01 A57 K1a K2b T92 Lim V20 S06 e1*2007/46*0316*10-.. BMW 4er-Reihe 100-250 235/30R20 Cpe T88 A12 A21 A57 3C 100-250 245/30R20 A01 Cpe K1a K2b T90 A99 V20 S06 e1*2007/46*0316*08-.. 100-250 255/30R20 A01 Cbo Cpe K1a K2b T88 T92 BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/35R20 T95 A12 A21 A58 HY A99 L05 Lim e1*2007/46*0323*.. S06 - ohne Allradlenkung BMW 5er-Reihe 120-300 245/35R20 T95 A12 A21 A58 5L A99 L04 Lim e1*2007/46*0363*.. S06 - mit Allradlenkung BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 T95 A12 A21 A57 5L A99 L05 Lim e1*2007/46*0363*.. S06 - ohne Allradlenkung BMW 5er-Reihe 4x4 145-200 245/30R20 K1a K1b T90 A01 A12 A21 560X 145-200 255/30R20 K1c K2b K41 K42 K56 T92 A56 A99 Lim e1*2001/116*0322*.. S03 BMW 6er-Reihe 230-330 245/35R20 T91 T95 A12 A21 A99 6C Cbo Cpe L06 e1*2007/46*0562*.. S06 BMW X3 100-230 245/40R20 T95 T99 A12 A21 A99 X3, X-N1 100-230 255/35R20 A01 K1a K2b T93 T97 B90 S06 e1*2007/46*0512*..; e1*2007/46*0454*.. - incl. Facelift 2014 BMW X3 100-210 245/35R20 T95 A12 A21 A99 X83 100-210 255/35R20 A01 K1b K2b T93 T97 S04 e1*2001/116*0249*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007018 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520 Hersteller tyremotive GmbH Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW X4 100-230 245/40R20 T95 T99 A12 A21 A99 X3, X-N1 100-230 255/35R20 A01 K1a K2b T93 T97 B90 S06 e1*2007/46* 0512*11-.., 0454*13-.. BMW X4 100-230 245/40R20 T95 T99 A12 A21 A99 X3, X-N1 100-230 255/35R20 T93 T97 B90 KMV S06 e1*2007/46* 0512*11-.., 0454*13-.. - mit M-Paket - Ver- breiterungen BMW X5 135-235 255/45R20 K1a K2b R37 A01 A07 A12 X53 135-235 255/50R20 G01 K1a K2b K42 R37 A21 A99 S05 e1*98/14*0153*.., 135-235 255/50R20 F40 G01 K1a K2b R37 e1*2001/116*0153*.. 135-235 265/45R20 K1a K2b Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007018 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520 Hersteller tyremotive GmbH Seite 5 von 10 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine, Roadster. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007018 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520 Hersteller tyremotive GmbH Seite 6 von 10 Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007018 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520 Hersteller tyremotive GmbH Seite 7 von 10 K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher- stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007018 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520 Hersteller tyremotive GmbH Seite 8 von 10 S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007018 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520 Hersteller tyremotive GmbH Seite 9 von 10 V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 8 245/45R20 275/40R20 Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 12 255/45R20 285/40R20 Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 16 265/45R20 295/40R20 Nr. 17 265/50R20 295/45R20 Nr. 18 275/35R20 305/30R20 Nr. 19 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 Nr. 20 275/45R20 305/40R20 Nr. 21 275/50R20 305/45R20 Nr. 22 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie- form Fließheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007018 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520 Hersteller tyremotive GmbH Seite 10 von 10 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 9. Mai 2018 Wagner 00295175.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim