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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007018 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 1 von 10

Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                Steigweg 24 // Geb. 61
                                97318 Kitzingen
                                QM-Nr. 49 02 0691205

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MICHELLE
Typ                             MICHELLE 8520
Radgröße                        8,5 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
45555        MICHELLE 8520 / FZ24 Ø74,1 -         5/114,3/66,1        40         930    2300
5GA 40       Ø66,2

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51628
Herstellerzeichen               itWheels
Radtyp und Ausführung           MICHELLE 8520 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         60° Kegel    105                      26                 49043
S02   Schraube M12x1,5         60° Kegel    110                      26                 49043
S03   Schraube M14x1,5         60° Kegel    130                      28                 49051
S04   Mutter M12x1,25          60° Kegel    110                      -                  49000
S05   Schraube M14x1,5         60° Kegel    145                      28                 49051

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007018 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                 Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92         235/35R20   K1a K1b K2b                      A01 A12 A21
SD/SR                   63-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                  A58 A99 KOV
e2*2001/116*0314*..;                                                               S02
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92         235/35R20   K1a K1b K2b                      A01 A12 A21
SD/SR                   66-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                  A56 A99 KOV
e2*2001/116*0314*..;                                                               S02
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD   66-110        235/35R20   K1c K2c                          A01 A12 A21
SR (SR*H..)             66-110        235/40R20   K1c K2c K3s                      A58 A99 F23
e2*2001/116*            66-110        245/35R20   K1c K2c K3s                      KOV S01
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD   80-110        235/35R20   K1c K2c                          A01 A12 A21
SR (SR*H..)             80-110        235/40R20   K1c K2c K3s                      A56 A99 F24
e2*2001/116*            80-110        245/35R20   K1c K2c K3s                      KOV S01
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Nissan Juke (I) 2WD     69-147        235/35R20   A01 K8c                          A12 A21 A58
F15                                                                                A99 S04
e11*2007/46*0132*..;
e3*2007/46*0162*..,
e5*2007/46*1031*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) 4WD     140, 147      235/35R20   K2b                              A01 A12 A21
F15                     140, 147      245/30R20   K1c K2b                          A56 A99 S04
e11*2007/46*0132*..,    140, 147      255/30R20   K1c K2c
e5*2007/46*1031*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) Nismo   157, 160      235/35R20   A01 K8c                          A12 A21 A57
RS                                                                                 A99 S04
F15
e11*2007/46*0132*..,
e5*2007/46*1031*..
Nissan Murano           172           255/45R20   K1a K1b K2b                      A01 A12 A21
Z50                     172           265/45R20   K1c K2b                          A99 S04
e1*2001/116*0298*..
Nissan Murano           140, 188      235/55R20   K2b                              A01 A12 A21
Z51                     140, 188      245/50R20   K1a K2b                          A99 S04
e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20   K2b
                        140, 188      255/50R20   K1c K2a K2b
                        140, 188      265/45R20   K1a K2b
                        140, 188      275/45R20   K1a K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007018 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                 Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Qashqai, /+2    76-110         245/35R20   K2b T91 T95                      A01 A12 A21
J10                                                                                A57 A99 S04
e11*2001/116*0295*.
Nissan X-Trail         84-121         245/35R20   K1b K2c LK6                      A01 A12 A21
T30                                                                                A99 S04
e1*98/14*0166*..
Nissan X-Trail         104-127        245/35R20   K2b K42                          A01 A12 A21
T31                    104-127        245/40R20   G01 K2b K42 R64                  A99 S04
e1*2001/116*0432*..    104-127        255/35R20   K25 K2b K42
- incl. MJ 2011        110, 127       245/40R20   K2b K42 R34
Nissan X-Trail         96-130         235/45R20                                    A12 A21 A57
T32                    96-130         245/40R20                                    A99 S04
e13*2007/46*1456*..    96-130         245/45R20
                       96-130         255/40R20
                       96-130         255/45R20
Renault Espace (V)     96-165         235/45R20                                    A12 A21 A58
RFC                    96-165         245/45R20                                    A99 L06 S03
e2*2007/46*0470*..     96-165         255/45R20
                       96-165         265/45R20   A01 K8f
Renault Fluence        63-103         235/30R20   K2b K6g K8k                      A01 A12 A21
Z                      63-103         245/30R20   K1a K2a K2b K6g K8k              A99 Sth S02
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Limousine
Renault Koleos         96-140         235/45R20                                    A12 A21 A57
RZG                    96-140         245/45R20                                    A99 S04
e11*2007/46*
3255*00-04;
e6*2007/46*0269*..
Renault Laguna         81-131         255/30R20   K1c K2b K56 L05 T88 T92          A01 A12 A21
T                      81-173         245/30R20   K1c K2b L06 T90                  A99 Car Flh
e2*2001/116*0363*..;                                                               S05
e2*2007/46*0012*..
Renault Laguna         125-175        245/30R20   K1c NoD T90                      A01 A12 A21
T                      81-110         245/30R20   K1c T90 Y16                      A99 Cpe L06
e2*2001/116*           81-175         255/30R20   K1c K2b T88 T92                  S05
0363*07-..
- Coupé
Renault Latitude       81,103         235/30R20   K4h T88                          A01 A12 A21
T                      81-127         235/35R20   G81 K4h T88 T92                  A99 Lim S05
e2*2001/116*0363*..    81-127         245/30R20   K1a K4g K6g T90
                       81-127         255/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007018 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane (III)    78-132        235/30R20    G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88       A01 A12 A21
Z                                                                                        A99 Cpe Flh
e2*2001/116*0373*..;                                                                     S02
- Cabriolet
Renault Megane (III)    63-162        235/30R20    G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88           A01 A12 A21
Z                                                                                        A99 Car S02
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)    63-162        235/30R20    G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88           A01 A12 A21
Z                                                                                        A99 Cpe Flh
e2*2001/116*0373*..;                                                                     S02
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (IV)     66-121        235/30R20    G01 K1c K2c K8m T88                   A01 A12 A21
RFB                                                                                      A58 A99 Car
e2*2007/46*0546*..                                                                       Flh L05 NoP
                                                                                         S02
Renault Megane R.S.     205           235/30R20    K8m T88                               A01 A12 A21
(IV)                    205, 221      245/30R20    K1c K2c K5x K8s T90                   A58 A99 Flh
RFB                                                                                      L06 S02
e2*2007/46*0546*..
Renault Scenic (III)    63-118        255/30R20    K1a K1b K2b K4a K8f T92               A01 A12 A21
JZ                                                                                       A58 A60 A99
e2*2001/116*0379*..,                                                                     S02
e2*2007/46*0011*..
- Scenic / Gr. Scenic
Renault Talisman        81-165        235/35R20    R37                                   A12 A21 A58
RFD                     81-165        245/35R20    A01 K2b K8g                           A99 Car L05
e11*2007/46*            81-165        255/30R20    A01 K2b K8g                           Lim S02
2969*00-07;             81-165        255/35R20    A01 K2b K8g
e2*2007/46*0653*..
Renault Talisman        81-165        245/35R20    K2b K8k                               A01 A12 A21
4Control                81-165        255/30R20    K2b K8k                               A58 A99 Car
RFD                     81-165        255/35R20    K2b K8k                               L04 Lim S02
e11*2007/46*
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
- mit Allradlenkung

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007018 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                     Seite 5 von 10

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007018 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                   Seite 6 von 10
A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007018 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 7 von 10
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007018 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                Seite 8 von 10
K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

NoP    Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007018 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                     Seite 9 von 10
R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51628 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007018 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MICHELLE 8520
Hersteller                     tyremotive GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Oktober 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. Oktober 2020




Kocher                                                                                00354457.DOC

CF




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