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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53945 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55048121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ CL2 758
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 49 02 0131806

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          Monaco
               Typ                             CL2 758
               Radgröße                        7.5Jx18 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               B7           CL2 758 B7 / Z39 Ø70,0-66,7         5/112/66,7          50         715    2160

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53945
               Herstellerzeichen               SUPERIOR Germany
               Radtyp und Ausführung           CL2 758 (s.o.)
               Radgröße                        7.5Jx18 H2
§22 53945*00




               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                      30                 Multipack: 84F

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Mini/BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53945 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55048121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ CL2 758
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe          80-110         205/45R18    A90 R37 T86 T90                     A19 A57 A99
               F1H                    80-110         215/45R18    A12 R37                             Flh V00 V18
               e1*2007/46*2018*..     80-140         225/40R18    A12                                 S01
                                      80-225         205/45R18    A90 M+S T86 T90
                                      80-225         215/45R18    A12 M+S
                                      80-225         225/40R18    A12 M+S
               BMW 225xe Active       100            205/45R18    T90                                 A12 A19 A56
               Tourer Hybrid          100            215/45R18                                        A99 Flh S01
               UKL-L, F2AT            100            225/40R18    A01 K2b T92
               e1*2007/46*            100            225/45R18    A01 K2b
               0371*21-..;            100            235/45R18    A01 K2b
               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er Active         70-170         205/45R18    T86 T90                             A12 A19 A57
               Tourer                 70-170         215/45R18                                        A99 Flh V00
               UKL-L, F2AT            70-170         225/40R18    A01 K2b                             V18 S01
               e1*2007/46*            70-170         225/45R18    A01 K2b
               0371*13-..;            70-170         235/45R18    A01 K2b
               e1*2007/46*1675*..
§22 53945*00




               BMW 2er Gran Coupe  85-110            205/45R18    A90 R37 T86 T90                     A19 A57 A99
               F2GC                85-110            215/45R18    A12 R37                             Lim V00 V18
               e1*2007/46*2064*..  85-140            225/40R18    A12                                 S01
                                   85-225            205/45R18    A90 M+S T86 T90
                                   85-225            215/45R18    A12 M+S
                                   85-225            225/40R18    A12 M+S
               BMW 2er Gran Tourer 70-141            205/45R18    T86 T90                             A12 A19 A57
               UKL-L, F2GT         70-141            215/45R18    T89 T93                             A99 V00 V18
               e1*2007/46*         70-141            225/40R18    A01 K2b T88 T92                     Ver S01
               0371*18-..;         70-141            225/45R18    A01 K2b
               e1*2007/46*1677*..  70-141            235/45R18    A01 K2b
               BMW X1              85-170            205/55R18    M+S                                 A12 A19 A57
               UKL-L, F1X          85-170            215/50R18    M+S                                 A99 NoP S01
               e1*2007/46*         85-170            225/50R18
               0371*19-..;         85-170            235/45R18
               e1*2007/46*1676*..  85-170            245/45R18
               BMW X1 Plug-in-     92                205/55R18    M+S                                 A12 A19 A56
               Hybrid              92                215/50R18    M+S                                 A99 S01
               F1X                 92                225/50R18
               e1*2007/46*1676*..  92                235/45R18
                                   92                245/45R18
               BMW X2              85-170            225/50R18                                        A12 A19 A57
               F2X                 85-170            235/45R18                                        A99 NoP S01
               e1*2007/46*1824*..  85-170            245/45R18
                                   85-225            205/55R18    M+S
                                   85-225            215/50R18    M+S
                                   85-225            225/50R18    M+S
                                   85-225            235/45R18    M+S
                                   85-225            245/45R18    M+S




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53945 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55048121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ CL2 758
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X2 Plug-in-         92             205/55R18    M+S                                   A12 A19 A56
               Hybrid                  92             215/50R18    M+S                                   A99 S01
               F2X                     92             225/50R18
               e1*2007/46*1824*..      92             235/45R18
                                       92             245/45R18
               Mini Clubman            75-110         205/45R18    A58 T86 T90                           A12 A19 A99
               One/Cooper ,/D,/S       75-110         215/40R18    A58 T85 T89                           Car S01
               UKL-L, FMK              75-110         215/45R18    A58
               e1*2007/46*             75-155         215/40R18    A57 M+S T85 T89
               0371*19-..,             75-155         215/45R18    A57 M+S
               e1*2007/46*1683*..      75-155         225/40R18    A01 A57 K2b
               Mini Countryman         75-110         215/50R18                                          A12 A19 A57
               FMX                     75-155         215/50R18    M+S                                   A99 KMV NoH
               e1*2007/46*1682*..      75-155         225/50R18                                          S01
                                       75-155         235/45R18
                                       75-155         245/45R18    A01 K2b
               Mini Countryman SE      92,100         215/50R18    M+S                                   A12 A19 A56
               FMX                     92,100         225/50R18                                          A99 KMV S01
               e1*2007/46*1682*..      92,100         235/45R18
§22 53945*00




               - Hybrid                92,100         245/45R18    A01 K2b


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53945 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55048121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ CL2 758
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
§22 53945*00




               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53945 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55048121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ CL2 758
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
               (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).
§22 53945*00




               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53945 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55048121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ CL2 758
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse
§22 53945*00




               Nr. 1    205/40R18      225/35R18
               Nr. 2    205/45R18      225/40R18
               Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18      235/50R18
               Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18      255/35R18
               Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18      275/45R18
               Nr. 17   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
               Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
               Nr. 19   255/50R18      285/45R18
               Nr. 20   255/55R18      285/50R18
               Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Ver    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53945 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55048121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ CL2 758
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 7


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 28. Juli 2021 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 53945*00




               Lambsheim, 28. Juli 2021




               Blauth                                                                00372525.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
                       - Zur Weitergabe an den Endverbraucher -


Pflegehinweise für Leichtmetallräder
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer Leichtmetallräder! Damit Sie lange Freude daran
haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz,
Feuchtigkeit,
Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich
durch
sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.

REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen.
Deshalb
empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und
innen
gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro
Woche
gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine
unterwandernde
Korrosion zu vermeiden.

REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für
Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit.
Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und
eventuell
auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.

REINIGUNGSTIPPS
- Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
- Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
- Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer
Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
- Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen
maximale Einwirkzeit
- Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
- Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
- Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
- Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch
hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
- Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche,
kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden
Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.

GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen
damit Schäden
am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und
Festigkeit
einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum
Erlöschen der
Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.