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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54385 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55037322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ CL2 809
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 49 02 0142106

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          Monaco
               Typ                             CL2 809
               Radgröße                        8Jx19 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               B7           CL2 809 B7 / Z39 Ø70,0-66,7         5/112/66,7          35         835    2330

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      54385
               Herstellerzeichen               SUPERIOR Germany
               Radtyp und Ausführung           CL2 809 (s.o.)
               Radgröße                        8Jx19 H2
§22 54385*02




               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                      30                 Multipack: 84F

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Mini/BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54385 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55037322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ CL2 809
               Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe           80-103          215/35R19    K1c K2c K5b K8z T85                 A01 A12 A19
               F1H                     80-225          225/35R19    K1c K2c K5b K6i K7b K8m T88         A57 A99 Flh
               e1*2007/46*2018*..      80-225          235/35R19    K1c K2c K5b K6i K7i K8m T87 T91     S01
               BMW 2er Active Tourer   90-150          225/45R19    K1a K1b K2b K4i                     A01 A12 A19
               U2AT                    90-150          235/40R19    K1a K1b K2b K4i                     A57 A99 Flh
               e1*2018/858*00117*..    90-150          245/40R19    K1c K2c K4i K5d K6g                 NoE NoP V19
                                                                                                        S01
               BMW 2er Active Tourer   100, 110        225/45R19    K1a K1b K2b K4i T96                 A01 A12 A19
               PHEV                    100, 110        235/40R19    K1a K1b K2b K4i T96                 A56 A99 Flh
               U2AT                    100, 110        245/40R19    K1c K2c K4i K5d K6g                 NoE S01
               e1*2018/858*00117*..
               - Plug-in Hybrid
               BMW 2er Gran Coupe      100, 103        215/35R19    K1c K2c K5b K8z T85                 A01 A12 A19
               F2GC                    85-140          225/35R19    K1c K2c K5b K6i K7b K8m T88         A57 A99 Lim
               e1*2007/46*2064*..      85-225          235/35R19    K1c K2c K5b K6i K7i K8m T87 T91     S01
               BMW 4er Gran Coupé      120-210         225/45R19    A12 T96                             A19 A57 A99
               G4C                     120-210         235/40R19    A32 T96                             Lim NoE NoP
               e1*2018/858*00122*..    120-210         245/40R19    A91                                 V19 Z17 S01
§22 54385*02




               BMW iX1                 94 (200)        225/50R19    A01 K1b K2b                         A12 A19 A56
               U1X                     94 (200)        235/45R19    T99                                 A99 S01
               e1*2018/858*00153*..    94 (200)        245/45R19    A01 K1b K2b K5v K6v
               - Elektro
               BMW iX3                 80 (210)        245/50R19    A10 167                             A19 A58 A99
               G3XE                    80 (210)        255/45R19    A12 T04 167                         S01
               e1*2007/46*2130*..
               BMW X1                  100-150         225/50R19    K1a K1b K2b                         A01 A12 A19
               U1X                     100-150         235/45R19    K1b K2b                             A57 A99 NoE
               e1*2018/858*00153*..    100-150         245/45R19    K1a K1b K2b K5v K6v                 NoP S01
               BMW X1                  85-170          225/45R19    K1a K2b                             A01 A12 A19
               UKL-L, F1X              85-170          235/40R19    K1c K2b                             A57 A99 NoP
               e1*2007/46*             85-170          245/40R19    K1c K2c K6v                         S01
               0371*19-..;
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1 PHEV             92              225/45R19    K1a K2b T96                         A01 A12 A19
               F1X                     92              235/40R19    K1c K2b T96                         A56 A99 S01
               e1*2007/46*1676*..      92              245/40R19    K1c K2c K6v
               - Plug-in Hybrid
               BMW X1 PHEV             100, 110        225/50R19    K1a K1b K2b                         A01 A12 A19
               U1X                     100, 110        235/45R19    K1b K2b                             A56 A99 NoE
               e1*2018/858*00153*..    100, 110        245/45R19    K1a K1b K2b K5v K6v                 S01
               - Plug-in Hybrid
               BMW X2                  85-225          225/45R19    K2b                                 A01 A12 A19
               F2X                     85-225          235/40R19    K1a K2b K6v                         A57 A99 NoP
               e1*2007/46*1824*..      85-225          245/40R19    K1c K2c K5v K6v                     S01
               BMW X2 PHEV             92              225/45R19    K2b                                 A01 A12 A19
               F2X                     92              235/40R19    K1a K2b K6v                         A56 A99 S01
               e1*2007/46*1824*..      92              245/40R19    K1c K2c K5v K6v
               - Plug-in Hybrid




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54385 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55037322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ CL2 809
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mini Clubman JCW        170            225/35R19     K1c K2c K6x T88                         A01 A12 A19
               FMK                                                                                          A56 A99 Car
               e1*2007/46*1683*..                                                                           S01
               - John Cooper Works
               Mini Clubman            75-155         225/35R19     K1c K2c K6x T84 T88                     A01 A12 A19
               One/Cooper ,/D,/S                                                                            A57 A99 Car
               UKL-L, FMK                                                                                   S01
               e1*2007/46*
               0371*19-..,
               e1*2007/46*1683*..
               Mini Countryman         75-155         225/40R19     K1b K2b T89 T93                         A01 A12 A19
               FMX                     75-155         225/45R19     K1b K2b                                 A57 A99 KMV
               e1*2007/46*1682*..      75-155         235/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w                     NoH S01
                                       75-155         245/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w K8e
               Mini Countryman JCW     170            225/40R19     K1b K2b T89 T93                         A01 A12 A19
               FMX                     170            225/45R19     K1b K2b                                 A56 A99 KMV
               e1*2007/46*1682*..      170            235/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w                     S01
               - John Cooper Works     170            245/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w K8e
               Mini Countryman SE      92,100         225/40R19     K1b K2b T93                             A01 A12 A19
§22 54385*02




               FMX                     92,100         225/45R19     K1b K2b                                 A56 A99 KMV
               e1*2007/46*1682*..      92,100         235/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w                     S01
               - Hybrid                92,100         245/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w K8e

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
               der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
               sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
               nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V       W       Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%     100% 100%
               230 km/h                94%     100% 100%
               240 km/h                91%     100% 100%
               250 km/h                -       95%     100%
               260 km/h                -       90%     100%
               270 km/h                -       85%     100%
               280 km/h                -       -       95%
               290 km/h                -       -       90%
               300 km/h                -       -       85%



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54385 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55037322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ CL2 809
               Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 8

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
               ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               167     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1670 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
§22 54385*02




               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A10    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
               2 mm zum Bremssattel zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54385 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55037322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ CL2 809
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 8

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
               Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-
               fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.
§22 54385*02




               K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5b      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5d      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54385 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55037322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ CL2 809
               Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 8

               K6w     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7b   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               K8e   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               K8z   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Radmitte
               um 5mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 54385*02




               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoH     Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP   Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54385 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55037322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ CL2 809
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 7 von 8

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 54385*02




                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19      305/25R19
               Nr. 12   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19      275/40R19
               Nr. 15   245/50R19      275/45R19
               Nr. 16   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19   255/45R19      285/40R19
               Nr. 20   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19      275/50R19
               Nr. 22   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19      295/35R19
               Nr. 25   265/45R19      295/40R19
               Nr. 26   265/50R19      295/45R19
               Nr. 27   275/30R19      315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54385 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55037322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ CL2 809
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 8 von 8

               Z17      Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. August 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
               für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
§22 54385*02




               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 2. August 2023




               Blauth                                                                    00414089.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
                       - Zur Weitergabe an den Endverbraucher -


Pflegehinweise für Leichtmetallräder
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer Leichtmetallräder! Damit Sie lange Freude daran
haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz,
Feuchtigkeit,
Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich
durch
sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.

REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen.
Deshalb
empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und
innen
gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro
Woche
gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine
unterwandernde
Korrosion zu vermeiden.

REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für
Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit.
Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und
eventuell
auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.

REINIGUNGSTIPPS
- Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
- Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
- Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer
Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
- Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen
maximale Einwirkzeit
- Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
- Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
- Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
- Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch
hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
- Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche,
kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden
Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.

GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen
damit Schäden
am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und
Festigkeit
einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum
Erlöschen der
Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.