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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100354 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                            Seite 1 von 9
                Auftraggeber                   Alkatec S.r.l.
                                               Via Repubblica, 4
                                               25050 Provaglio di Iseo (BS)
                                               QM-Nr.:49 02 0272212

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         MM1044
                Typ                            MM1044-1665
                Radgröße                       6.5JX16H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 PCD100        MM1044-1665 PCD100 / Ø73.1 -         4/100/56,6        39,5       600      2150
                               Ø56.6

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100354
                Herstellerzeichen              alkatec
                Radtyp und Ausführung          MM1044-1665 (s.o.)
                Radgröße                       6.5JX16H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100354*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment     Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)             (mm)
                 S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°         110              28             AK4021
                 S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°         100              -              AK4083
                 S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°         100              26             AK4015
                 S04   Mutter M12x1,5               Kegel 60°         140              -              AK4083

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Fiat
                                               Opel
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100354 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
                Hersteller                    Alkatec S.r.l.

                                                                                                         Seite 2 von 9

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Chevrolet Aveo            51, 63, 74    195/55R16       A91                           A14 A16 A22
                 KL1T                      51, 63, 74    195/60R16       A12                           Flh Lim V16
                 e4*2007/46*0270*..        51, 63, 74    205/50R16       A12                           S04
                                           51, 63, 74    205/55R16       A12
                                           51, 63, 74    225/50R16       A01 A12 K2b K4h R03
                 Chevrolet Aveo            53-74         195/45R16                                     A12 A14 A16
                 KLAS                                                                                  A22 Flh S02
                 e4*2001/116*
                 0063*18-..
                 Chevrolet Spark           50, 60        195/40R16       K1c K2b                       A01 A12 A14
                 KL1M                      50, 60        195/45R16       K1c K2b                       A16 A22 Flh
                 e4*2007/46*0129*..                                                                    S02
                 - incl. Facelift 2013
                 Dae./Chev. Kalos          53-74         195/45R16       K1a K1b                       A01 A12 A14
                 KLAS                                                                                  A16 A22 Flh
                 e4*98/14*0063*..,                                                                     Lim S02
                 e4*2001/116
§22 100354*00




                 *0063*00-17
                 Daewoo Nubira             66-98         205/45R16       K42                           A01 A12 A14
                 KLAJ, UU6J, SUPJ                                                                      A16 A22 B02
                 e4*96/27,97/27,                                                                       Snu S02
                 98/14,2001/116*
                 0004,0018,0025*..
                 Fiat Punto                48-99         185/55R16       A33 R37                       A14 A16 A22
                 199                       48-99         195/50R16       A01 A12 K1a K1b R37 T84       Flh S03
                 e3*2001/116*0217*..,      48-99         195/55R16       A01 A12 K1a K1b
                 e3*2001/116*0286*..,      48-99         205/50R16       A01 A12 K1c K2b K42 K56
                 e3*2007/46*0009*..,
                 e3*2007/46*0010*..
                 - Grande / Evo
                 Opel Adam                 51-74         185/55R16       A33                           A14 A16 A22
                 S-D                       51-74         185/60R16       A33                           A58 Y84 S01
                 e1*2001/116*              51-85         185/55R16       A33 M+S
                 0379*22-..                51-85         185/60R16       A33 M+S
                                           51-85         195/50R16       A91
                                           51-85         195/55R16       A91
                                           51-85         205/50R16       A12
                 Opel Adam Rocks           51-85         185/55R16       A33 M+S                       A14 A16 A22
                 S-D                       51-85         185/60R16       A33 M+S                       A58 KMV Y84
                 e1*2001/116*              51-85         195/50R16       A91 M+S                       S01
                 0379*22-..                51-85         195/55R16       A91 M+S
                                           51-85         205/50R16       A12 M+S
                 Opel Astra-H              55-92         195/55R16       A11 R37                       A14 A16 A22
                 A-H                       55-92         205/50R16       A12 R37                       Flh S01
                 e1*2001/116*0261*..;      55-92         205/55R16       A12
                 e1*2007/46*0344*..        55-92         215/50R16       A12


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100354 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
                Hersteller                    Alkatec S.r.l.

                                                                                                         Seite 3 von 9
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Opel Astra-H Caravan      55-92         195/55R16       A11 R37                       A14 A16 A22
                 A-H/SW -/Van              55-92         205/50R16       A12 R37                       Car S01
                 e1*2001/116*0293*..;      55-92         205/55R16       A12
                 e1*2007/46*0341*..;       55-92         215/50R16       A12
                 e1*2007/46*0576*..
                 Opel Astra-H GTC          55-92         195/55R16       A11 R37                       A14 A16 A22
                 A-H/C                     55-92         205/50R16       A12 R37                       Cpe S01
                 e4*2001/116*0094*..       55-92         205/55R16       A12
                                           55-92         215/50R16       A12
                 Opel Corsa-C              43-92         195/45R16       T80 T84                       A12 A14 A16
                 Corsa-C                   43-92         205/45R16       A01 K2b K41 K42 K45           A22 S01
                 e1*98/14*0148*..
                 Opel Corsa-D              44-74         195/55R16       A30                         A14 A16 A22
                 S-D, S-D/Van              44-74         205/50R16       A12                         Flh S01
                 e1*2001/116*              44-74         215/50R16       A01 A12 K2b K44 K46 K56 Z17
                 0379*00-29;
                 e1*2007/46*
                 0505*00-07;
§22 100354*00




                 e50*2007/46*0055*..
                 Opel Corsa-E              51-85         185/55R16       A90                           A14 A16 A22
                 S-D, S-D/Van              51-85         185/60R16       A12                           Flh S01
                 e1*2001/116*              51-85         195/50R16       A12
                 0379*30-..;               51-85         195/55R16       A12
                 e1*2007/46*0505*08-..     51-85         205/50R16       A12
                 Opel Karl                 54, 55        185/50R16       G01 K1c K2c K5b K8i           A01 A12 A14
                 D-A                       54, 55        195/45R16       K1c K2b K8c                   A16 A22 A58
                 e4*2007/46*0957*..        54, 55        205/45R16       K1c K2c K5b K8i               Flh KOV OK5
                                                                                                       V16 S04
                 Opel Karl Rocks           54, 55        185/50R16       G01 K5b K6w K8c               A01 A12 A14
                 D-A                       54, 55        195/45R16       K6w K8c                       A16 A22 A58
                 e4*2007/46*0957*..        54, 55        205/45R16       K5b K6w K8c                   Flh KMV V16
                                                                                                       S04
                 Opel Meriva-A             51-92         185/55R16                                     A12 A14 A16
                 X01Monocab                51-92         195/50R16       A01 K2b T84 T88               A22 S01
                 e1*2001/116*0215*..       51-92         205/50R16       A01 K1a K1b K2b K46 K56
                 Opel Tigra-B              51,66,92      205/50R16                                     A12 A14 A16
                 X-C/Roadster                                                                          A22 S01
                 e11*2001/116*0227*.

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.




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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                             Seite 4 von 9

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
§22 100354*00




                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                              Seite 5 von 9

                A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                A22       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
                von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210
                km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den
                Normen DIN (33GS-11,3) , E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden
                Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte
                Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 100354*00




                A30      Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                               Seite 6 von 9

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
§22 100354*00




                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.


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                GUTACHTEN zur TTG NR.100354 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
                Hersteller                      Alkatec S.r.l.

                                                                                                                Seite 7 von 9

                K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                OK5       Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,4 m
                zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 15 oder 16
                Zoll Serien-Reifengrößen.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
§22 100354*00




                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                Snu      Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
                Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmuttern M12x1,5
                (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden.

                T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                              Seite 8 von 9

                V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    185/60R16      205/55R16
                Nr. 3    195/40R16      215/35R16
                Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 5    195/50R16      215/45R16
                Nr. 6    205/45R16      225/40R16
                Nr. 7    205/50R16      225/45R16
                Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 9    205/60R16      225/55R16
                Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 11   215/55R16      235/50R16
                Nr. 12   225/40R16      245/35R16
                Nr. 13   225/50R16      245/45R16
                Nr. 14   225/55R16      245/50R16
                Nr. 15   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
§22 100354*00




                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Y84      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Fließheck.

                Z17       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2025 in Lambsheim statt.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100354 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                              Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 30. Juli 2025
§22 100354*00




                Tufan                                                                                 00452558.DOCX




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