GUTACHTEN zur TTG NR.100354 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
Hersteller Alkatec S.r.l.
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Auftraggeber Alkatec S.r.l.
Via Repubblica, 4
25050 Provaglio di Iseo (BS)
QM-Nr.:49 02 0272212
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MM1044
Typ MM1044-1665
Radgröße 6.5JX16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
PCD100 MM1044-1665 PCD100 / Ø73.1 - 4/100/56,6 39,5 600 2150
Ø56.6
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 100354
Herstellerzeichen alkatec
Radtyp und Ausführung MM1044-1665 (s.o.)
Radgröße 6.5JX16H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
§22 100354*00
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 AK4021
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - AK4083
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 AK4015
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - AK4083
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Fiat
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
Hersteller Alkatec S.r.l.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 51, 63, 74 195/55R16 A91 A14 A16 A22
KL1T 51, 63, 74 195/60R16 A12 Flh Lim V16
e4*2007/46*0270*.. 51, 63, 74 205/50R16 A12 S04
51, 63, 74 205/55R16 A12
51, 63, 74 225/50R16 A01 A12 K2b K4h R03
Chevrolet Aveo 53-74 195/45R16 A12 A14 A16
KLAS A22 Flh S02
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark 50, 60 195/40R16 K1c K2b A01 A12 A14
KL1M 50, 60 195/45R16 K1c K2b A16 A22 Flh
e4*2007/46*0129*.. S02
- incl. Facelift 2013
Dae./Chev. Kalos 53-74 195/45R16 K1a K1b A01 A12 A14
KLAS A16 A22 Flh
e4*98/14*0063*.., Lim S02
e4*2001/116
§22 100354*00
*0063*00-17
Daewoo Nubira 66-98 205/45R16 K42 A01 A12 A14
KLAJ, UU6J, SUPJ A16 A22 B02
e4*96/27,97/27, Snu S02
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Fiat Punto 48-99 185/55R16 A33 R37 A14 A16 A22
199 48-99 195/50R16 A01 A12 K1a K1b R37 T84 Flh S03
e3*2001/116*0217*.., 48-99 195/55R16 A01 A12 K1a K1b
e3*2001/116*0286*.., 48-99 205/50R16 A01 A12 K1c K2b K42 K56
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam 51-74 185/55R16 A33 A14 A16 A22
S-D 51-74 185/60R16 A33 A58 Y84 S01
e1*2001/116* 51-85 185/55R16 A33 M+S
0379*22-.. 51-85 185/60R16 A33 M+S
51-85 195/50R16 A91
51-85 195/55R16 A91
51-85 205/50R16 A12
Opel Adam Rocks 51-85 185/55R16 A33 M+S A14 A16 A22
S-D 51-85 185/60R16 A33 M+S A58 KMV Y84
e1*2001/116* 51-85 195/50R16 A91 M+S S01
0379*22-.. 51-85 195/55R16 A91 M+S
51-85 205/50R16 A12 M+S
Opel Astra-H 55-92 195/55R16 A11 R37 A14 A16 A22
A-H 55-92 205/50R16 A12 R37 Flh S01
e1*2001/116*0261*..; 55-92 205/55R16 A12
e1*2007/46*0344*.. 55-92 215/50R16 A12
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-H Caravan 55-92 195/55R16 A11 R37 A14 A16 A22
A-H/SW -/Van 55-92 205/50R16 A12 R37 Car S01
e1*2001/116*0293*..; 55-92 205/55R16 A12
e1*2007/46*0341*..; 55-92 215/50R16 A12
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H GTC 55-92 195/55R16 A11 R37 A14 A16 A22
A-H/C 55-92 205/50R16 A12 R37 Cpe S01
e4*2001/116*0094*.. 55-92 205/55R16 A12
55-92 215/50R16 A12
Opel Corsa-C 43-92 195/45R16 T80 T84 A12 A14 A16
Corsa-C 43-92 205/45R16 A01 K2b K41 K42 K45 A22 S01
e1*98/14*0148*..
Opel Corsa-D 44-74 195/55R16 A30 A14 A16 A22
S-D, S-D/Van 44-74 205/50R16 A12 Flh S01
e1*2001/116* 44-74 215/50R16 A01 A12 K2b K44 K46 K56 Z17
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
§22 100354*00
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E 51-85 185/55R16 A90 A14 A16 A22
S-D, S-D/Van 51-85 185/60R16 A12 Flh S01
e1*2001/116* 51-85 195/50R16 A12
0379*30-..; 51-85 195/55R16 A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85 205/50R16 A12
Opel Karl 54, 55 185/50R16 G01 K1c K2c K5b K8i A01 A12 A14
D-A 54, 55 195/45R16 K1c K2b K8c A16 A22 A58
e4*2007/46*0957*.. 54, 55 205/45R16 K1c K2c K5b K8i Flh KOV OK5
V16 S04
Opel Karl Rocks 54, 55 185/50R16 G01 K5b K6w K8c A01 A12 A14
D-A 54, 55 195/45R16 K6w K8c A16 A22 A58
e4*2007/46*0957*.. 54, 55 205/45R16 K5b K6w K8c Flh KMV V16
S04
Opel Meriva-A 51-92 185/55R16 A12 A14 A16
X01Monocab 51-92 195/50R16 A01 K2b T84 T88 A22 S01
e1*2001/116*0215*.. 51-92 205/50R16 A01 K1a K1b K2b K46 K56
Opel Tigra-B 51,66,92 205/50R16 A12 A14 A16
X-C/Roadster A22 S01
e11*2001/116*0227*.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
§22 100354*00
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
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GUTACHTEN zur TTG NR.100354 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)
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A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
A22 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210
km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den
Normen DIN (33GS-11,3) , E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden
Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 100354*00
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
§22 100354*00
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
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GUTACHTEN zur TTG NR.100354 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
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K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,4 m
zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 15 oder 16
Zoll Serien-Reifengrößen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
§22 100354*00
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Snu Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmuttern M12x1,5
(Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100354 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
Hersteller Alkatec S.r.l.
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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 185/60R16 205/55R16
Nr. 3 195/40R16 215/35R16
Nr. 4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 5 195/50R16 215/45R16
Nr. 6 205/45R16 225/40R16
Nr. 7 205/50R16 225/45R16
Nr. 8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 9 205/60R16 225/55R16
Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 11 215/55R16 235/50R16
Nr. 12 225/40R16 245/35R16
Nr. 13 225/50R16 245/45R16
Nr. 14 225/55R16 245/50R16
Nr. 15 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
§22 100354*00
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Fließheck.
Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2025 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100354 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55019325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM1044-1665
Hersteller Alkatec S.r.l.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30. Juli 2025
§22 100354*00
Tufan 00452558.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim