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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100214 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55009625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ MM1044-1770
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                             Seite 1 von 9
                Auftraggeber                   Alkatec S.r.l.
                                               Via Repubblica, 4
                                               25050 Provaglio di Iseo (BS)
                                               QM-Nr.:49 02 0272212

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         MM1044
                Typ                            MM1044-1770
                Radgröße                       7JX17H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 PCD108        MM1044-1770 PCD108 / ohne Ring        4/108/63,4        38         600      2150

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100214
                Herstellerzeichen              alkatec
                Radtyp und Ausführung          MM1044-1770 (s.o.)
                Radgröße                       7JX17H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100214*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          135          -                AK4085
                 S02   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          110          -                AK4085

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Ford
                                               Mazda
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford B-MAX                 55-103          195/45R17     T81 T85                         A12 A14 A16
                 JK8                        55-103          205/40R17     T84                             A22 A58 S01
                 e9*2007/46*0092*00-17      55-103          205/45R17
                                            55-103          215/40R17
                                            55-103          215/45R17     A01 K3u




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100214 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55009625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ MM1044-1770
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                          Seite 2 von 9
                 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford EcoSport               66-103       205/50R17                                     A12 A14 A16
                 JK8                         66-103       205/55R17       A01 K3u                       A22 A58 B02
                 e9*2007/46*0092*00-17       66-103       215/50R17                                     V17 S01
                                             66-103       225/45R17
                                             66-103       225/50R17       A01 K3u
                 Ford EcoSport               73-103       205/50R17       A91                           A14 A16 A22
                 JK8                         73-103       205/55R17       A12                           A58 S01
                 e9*2007/46*0092*18-..       73-103       215/50R17       A01 A12 K9v
                 - ab Baujahr 2018           73-103       225/45R17       A12
                                             73-103       225/50R17       A01 A12 K9v
                 Ford Fiesta (VI)            43-74        195/40R17       K1a K1b K2b K46 T81           A01 A12 A14
                 JH1, JD3                    43-74        205/40R17       G01 K1a K1b K2b K46           A16 A22 Flh
                 e1*98/14*0191*..,           43-74        215/35R17       K1c K2b K44 K46 LK6 T79 T83   V17 S02
                 e1*2001/116*0210*..
                 Ford Fiesta (VII)           44-99        195/40R17       K41 K45 T81                   A01 A12 A14
                 JA8, JR8                    44-99        205/40R17       G03 K1a K2b K41 K45           A16 A22 B02
                 e9*2001/116*                44-99        215/35R17       K1a K2b K41 K45               Flh V17 S02
§22 100214*00




                 0069*00-10;
                 e9*2007/46*
                 0002*00-06;
                 DE*2007/46*0072*..;
                 e13*2007/46*
                 1058*00-08
                 Ford Fiesta (VII)           44-147       195/40R17       K41 K45 T81                   A01 A12 A14
                 JA8, JR8                    44-147       205/40R17       K1a K2b K41 K45               A16 A22 B02
                 e9*2001/116*                44-147       215/35R17       K1a K2b K41 K45               Flh V17 S01
                 0069*11-..;
                 e9*2007/46*
                 0002*07-..;
                 e13*2007/46*
                 1058*09-..
                 - ab Modell 2013
                 Ford Fiesta (VIII)          51-114       195/45R17       K2b                           A01 A12 A14
                 JHH, JGH                    51-114       205/45R17       K2b                           A16 A22 A58
                 e9*2007/46*3142*..;         51-114       215/40R17       K1a K1b K2b K5a               Flh KOV S01
                 e9*2007/46*3159*..          51-114       215/45R17       K1a K1b K2b K5a
                 Ford Fiesta Active (VIII)   62-114       205/45R17                                     A12 A14 A16
                 JHH                         62-114       215/40R17                                     A22 A58 Flh
                 e9*2007/46*3142*..          62-114       215/45R17                                     KMV S01
                 Ford Fiesta ST (VIII)       147          205/45R17       M+S                           A12 A14 A16
                 JHH                         147          215/40R17       M+S                           A22 A58 Flh
                 e9*2007/46*3142*..          147          215/45R17       M+S                           KOV S01
                 Ford Fiesta ST 150 (VI)     110          195/40R17       K1a K1b K2b K46 T81           A01 A12 A14
                 JD3                         110          205/40R17       K1a K1b K2b K46               A16 A22 Flh
                 e1*2001/116*0210*..         110          215/35R17       K1c K2b K44 K46 T79 T83       V17 S02




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100214 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55009625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ MM1044-1770
                Hersteller                    Alkatec S.r.l.

                                                                                                           Seite 3 von 9
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford Focus (I)             55-96         205/40R17       K1c K2b K44 R37 T80 T81 T84 A01 A12 A14
                 D . W, D . X               55-96         215/40R17       K1c K2c K44 T83 T85         A16 A22 B02
                 e13*97/27*, 98/14*,                                                                  Car Flh K42
                 0037-40, 56-58*..                                                                    K56 Sth S02
                 Ford Focus ST 170 (I)      127           215/45R17       K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56 A01 A12 A14
                 DA1, DB1, DN1                                                                        A16 A22 B02
                 e13*98/14*                                                                           Car Flh S02
                 0081,0082,0095*..
                 Ford Fusion                50-74         205/40R17       K1c K2b T80 T81                A01 A12 A14
                 JU2                        50-74         205/45R17       K1c K2b K46                    A16 A22 S02
                 e1*98/14*0194*00-25        50-74         215/40R17       K1c K2b
                 Ford KA+                   51-63         195/40R17       A01 K1b K2b K5d                A12 A14 A16
                 KAF                        51-63         205/40R17       A01 K1b K2b K5d K7d K8d        A22 Flh KOV
                 e13*2007/46*               51-63         215/35R17       A01 K1a K1b K2b K5d K7d K8m    S01
                 1637*01-03
                 Ford Puma                  66-92         205/40R17       G01 K2b K56 L02                A01 A12 A14
                 ECT                        66-92         215/35R17       K2b K56 L02                    A16 A22 B02
§22 100214*00




                 e13*95/54*0024*..                                                                       B25 S02
                 Ford Transit/Tourneo       55-74         195/45R17       T85                            A12 A14 A16
                 Courier                    55-74         205/45R17                                      A22 S01
                 JU2, JN8
                 e1*98/14*0194*26-..;
                 e13*2007/46*1349*..
                 Mazda 2 (I)                50-74         205/40R17       G01 K1c K2b K46 K56            A01 A12 A14
                 DY                         50-74         215/35R17       K1c K2b K46 K56                A16 A22 Flh
                 e1*2001/116*0212*..                                                                     S02

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100214 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55009625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ MM1044-1770
                Hersteller                      Alkatec S.r.l.

                                                                                                             Seite 4 von 9

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 100214*00




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100214 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55009625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ MM1044-1770
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                               Seite 5 von 9

                A22       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
                von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210
                km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den
                Normen DIN (33GS-11,3) , E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden
                Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte
                Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B25     Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende Freigängigkeit
                von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
§22 100214*00




                Variant, …).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
                ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
                in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100214 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55009625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ MM1044-1770
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                               Seite 6 von 9

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3u      An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
                im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw.
                auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§22 100214*00




                K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                K9v      An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
                von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100214 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55009625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ MM1044-1770
                Hersteller                      Alkatec S.r.l.

                                                                                                                Seite 7 von 9

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
                Reifenkombination herzustellen.

                LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.
§22 100214*00




                Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100214 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55009625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ MM1044-1770
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                              Seite 8 von 9

                V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
§22 100214*00




                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 31. Mai 2025 in Lambsheim statt.




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                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55009625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ MM1044-1770
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                              Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 31. Mai 2025
§22 100214*00




                Tufan                                                                                 00448391.DOCX




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