Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 54750*00
special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2
Genehmigungsnummer: 54750*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
DE-67098 Bad Dürkheim
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
GPX 809
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 54750*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 54750*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
Technischer Dienst der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
DE-51105 Köln
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
08.08.2023
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
55035523 (1. Ausfertigung)
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 54750*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Enclosure/s of the test report
1 - 20 1. Ausfertigung
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
10. Bemerkungen:
§22 54750*00
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 54750*00
Approval number:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 16.08.2023
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 54750*00
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54750 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55035523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ GPX 809
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0142106
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Monaco
Typ GPX 809
Radgröße 8Jx19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
Z8 GPX 809 Z8 / FZ81 Ø67,1-64,1 5/114,3/64,1 47 750 2260
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54750
Herstellerzeichen SUPERIOR Germany
Radtyp und Ausführung GPX 809 (s.o.)
Radgröße 8Jx19 H2
§22 54750*00
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Multipack: 64A
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54750 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55035523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ GPX 809
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord (VII) 103-140 225/35R19 K1c K2b K46 K56 T88 A01 A12 A21
CL7, CL9, CN1 103-140 235/35R19 G01 K1c K2b K45 K46 K56 A99 Sth S01
e6*2001/116*0091,
0092, 0096*..
Honda Accord (VII) 103-140 225/35R19 K1c K2b K42 K46 T88 A01 A12 A21
Tourer 103-140 235/35R19 G01 K1c K2c K42 K45 K46 T87 T91 A99 Car S01
CM1,CM2,CN2
e6*2001/116*0093,
0094,0097*..
Honda Accord (VIII) 110-132 225/40R19 T89 T93 A12 A21 A99
CU1,CU3 110-132 235/35R19 T87 T91 Lim S01
e6*2001/116* 110-132 245/35R19 A01 K1c T89 T93
0113, 0115*.. 115 225/35R19 T88
Honda Accord (VIII) 148 225/35R19 T88 A12 A21 A99
CU2 148 225/40R19 Lim S01
e6*2001/116*0114*.. 148 235/35R19 T87 T91
148 245/35R19 A01 K1c
Honda Accord (VIII) 110-132 225/40R19 T89 T93 A12 A21 A99
§22 54750*00
Tourer 110-132 235/35R19 T87 T91 Car S01
CW1, CW3 110-132 245/35R19 A01 K1c T89 T93
e6*2001/116* 115 225/35R19 T88
0120,0122*..
Honda Accord (VIII) 148 225/35R19 T88 A12 A21 A99
Tourer 148 225/40R19 Car S01
CW2 148 235/35R19 T87 T91
e6*2001/116*0121*.. 148 245/35R19 A01 K1c
Honda Civic (IX) 73,104 215/35R19 T85 A12 A21 A99
FK1, FK2, FK3 73-110 225/35R19 T84 T88 Flh S01
e11*2001/116* 73-110 235/35R19 A01 G01 K5v T87
0255*07-..,
0256*07-..,
0257*06-..
- ab Modell 2012
Honda Civic (VIII) 61-103 215/35R19 T85 A12 A21 A99
FK1, FK2, FK3 61-103 225/35R19 T84 T88 Flh S01
e11*2001/116* 61-103 235/35R19 A01 G01 K1a K1b K41 K42
0255*00-06, 61-103 245/30R19 A01 K1c K2b K41 K42 K44
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic 5-Türer (X) 88-134 215/35R19 A12 A21 A99
FC, FK 88-134 225/35R19 T84 T88 Y85 S01
e11*2007/46*3633*..; 88-134 235/35R19
e6*2007/46*0256*..
Honda Civic 5-Türer 105 225/35R19 T88 A12 A21 A58
(XI) 105 235/35R19 A99 Y85 S01
FE
e6*2018/858*00064*..
- Hybrid
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54750 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55035523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ GPX 809
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic Limousine 88-134 215/35R19 A12 A21 A99
(X) 88-134 225/35R19 Lim S01
FC, FK
e11*2007/46*3633*..;
e6*2007/46*0256*..
Honda Civic Tourer (IX) 104 215/35R19 T85 A12 A21 A99
FK2, FK3 88,104 225/35R19 T84 T88 Car S01
e11*2001/116* 88,104 235/35R19 A01 G01 K5v T87
0256*11-..,
0257*10-..
- ab Modell 2014
Honda Civic Type S/R 73-148 215/35R19 T85 A12 A21 A99
(VIII) 73-148 225/35R19 A01 K42 T84 T88 Flh S01
FN1, FN2, FN3, FN4 73-148 235/35R19 A01 G01 K1a K1b K2b K41 K42 K44
e11*2001/116* K56
0297,0306,0298, 73-148 245/30R19 A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
0334*..
Honda CR-V (III) 103-122 245/45R19 A12 A21 A99
RE5, RE6, RE7 103-122 255/45R19 S01
§22 54750*00
e11*2001/116*
0301*00-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV) 88-114 245/45R19 A12 A21 A57
RE5, RE6 A99 S01
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV) 88-118 245/45R19 A12 A21 A57
RE5, RE6 A99 S01
e11*2001/116*
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda CR-V (V) 107-142 235/50R19 A12 A21 A57 A99
RW 107-142 235/55R19 A91 MHy S01
e6*2007/46*0265*..
Honda e 60 215/35R19 K1a K1b R02 A01 A12 A21
ZC 60 225/30R19 K1c K5d R02 A58 A99 V9e
e6*2007/46*0425*.. 60 245/30R19 R03 Vn2 Y85 S01
- Elektro
Honda FR-V 92,103,110 215/35R19 T85 A12 A21 A99
BE1, BE3 92,103,110 225/35R19 A01 K41 K45 T84 T88 S01
e6*2001/116*0099*.. 92,103,110 235/35R19 A01 G01 K1c K2b K41 K43 K45 K46
e6*2001/116*0100*..
Honda FR-V 103 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K43 K45 K46 T91 A01 A12 A21
BE5 A99 S01
e6*2001/116*0104*..
Honda HR-V (II) 88, 96 225/40R19 A12 A21 A58
RU 88, 96 235/40R19 A01 K1c K2b A99 X95 S01
e6*2007/46*0158*.. 88, 96 245/35R19 A01 K1c K2b
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54750 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55035523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ GPX 809
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda HR-V (II) 96, 134 225/40R19 A12 A21 A58
RU 96, 134 225/45R19 A99 X86 S01
e6*2007/46*0158*.. 96, 134 235/40R19
96, 134 245/40R19 A01 K1c K2b K5v K8a
Honda HR-V (III) 79 225/40R19 A94 A21 A58 A99
RV 79 225/45R19 A12 V19 S01
e6*2018/858*00063*.. 79 235/40R19 A12
79 245/40R19 A01 A12 K3s
Honda ZR-V e:HEV 105 225/45R19 A12 A21 A58
RZ 105 225/50R19 A99 NoE NoP
e6*2018/858*00266*.. 105 235/45R19 S01
105 245/40R19
105 245/45R19
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§22 54750*00
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54750 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55035523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ GPX 809
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
§22 54750*00
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A94 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54750 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55035523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ GPX 809
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54750*00
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54750 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55035523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ GPX 809
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 54750*00
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54750 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55035523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ GPX 809
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T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
§22 54750*00
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 225/55R19 275/45R19
Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 8 235/45R19 255/40R19
Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11 245/30R19 305/25R19
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 14 245/45R19 275/40R19
Nr. 15 245/50R19 275/45R19
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 19 255/45R19 285/40R19
Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21 255/55R19 275/50R19
Nr. 22 265/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 23 265/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 24 265/40R19 295/35R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54750 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55035523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ GPX 809
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V9e Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19
Nr. 2 225/30R19 245/30R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
X86 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
X95 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit
Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
§22 54750*00
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. August 2023 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2023.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. August 2023
Blauth 00414430.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
- Zur Weitergabe an den Endverbraucher -
Pflegehinweise für Leichtmetallräder
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer Leichtmetallräder! Damit Sie lange Freude daran
haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz,
Feuchtigkeit,
Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich
durch
sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.
REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen.
Deshalb
empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und
innen
gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro
Woche
gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine
unterwandernde
Korrosion zu vermeiden.
REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für
Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit.
Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und
eventuell
auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.
REINIGUNGSTIPPS
- Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
- Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
- Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer
Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
- Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen
maximale Einwirkzeit
- Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
- Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
- Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
- Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch
hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
- Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche,
kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden
Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.
GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen
damit Schäden
am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und
Festigkeit
einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum
Erlöschen der
Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.