Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8 J x 20 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 54751*00
special wheels for passenger cars 8 J x 20 H2
Genehmigungsnummer: 54751*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
DE-67098 Bad Dürkheim
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
GPX 8020
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 54751*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 54751*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
Technischer Dienst der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
DE-51105 Köln
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
22.08.2023
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
55035723 (1. Ausfertigung)
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 54751*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Enclosure/s of the test report
1 - 17 1. Ausfertigung
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
10. Bemerkungen:
§22 54751*00
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 54751*00
Approval number:
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 04.09.2023
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 54751*00
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0142106
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Monaco
Typ GPX 8020
Radgröße 8Jx20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B7 GPX 8020 B7 / Z39 Ø70,0-66,7 5/112/66,7 30 850 2290
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54751
Herstellerzeichen SUPERIOR Germany
Radtyp und Ausführung GPX 8020 (s.o.)
Radgröße 8Jx20 H2
§22 54751*00
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 30 Multipack: 84F
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Mini/BMW
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Coupé 115-180 225/35R20 T90 A12 A21 A58
G2C A99 Cpe NoP
e1*2018/858*00123*.. S01
BMW 3er-Reihe (VII) 85-195 225/35R20 T90 A12 A21 A57
G3L A99 Lim NoP
e1*2007/46*1947*.. S01
BMW 4er Gran Coupé 120-210 245/35R20 T95 A12 A21 A57
G4C A99 Lim NoE
e1*2018/858*00122*.. NoP Z17 S01
BMW 4er-Coupé 120-210 225/35R20 T90 A12 A21 A57
G3C A99 Cpe NoP
e1*2007/46*2126* S01
BMW 5er-Reihe (VII) 100-265 245/35R20 T95 A12 A21 A57
G5L A99 L06 Lim
e1*2007/46*1688*.. NoH S01
BMW 6er GT 120-265 245/40R20 A10 A84 T95 T99 A21 A57 A99
G6GT B03 L06 Lim
e1*2007/46*1791*.. S01
§22 54751*00
- incl. Facelift 2020
BMW 7er-Reihe (VI) 155-390 245/40R20 A11 T95 T99 A21 A57 A60
7L A99 B03 L05
e1*2007/46*0276*10-.. Lim MpH S01
- ohne Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (VI) 155-390 245/40R20 A11 A84 T95 T99 A21 A57 A60
7L A99 B03 L04
e1*2007/46*0276*10-.. Lim MpH S01
- mit Allradlenkung
BMW 8er Gran Coupé 235-250 245/35R20 A32 A84 M+S T95 A21 A57 A99
G8C L06 Lim NoD
e1*2007/46*1906*.. S01
BMW 8er-Reihe 235-250 245/35R20 A32 A84 M+S T91 T95 A21 A57 A99
G8C Cbo Cpe L06
e1*2007/46*1906*.. S01
- Coupé, Cabrio
BMW iX1 94 (200) 235/40R20 K1b K2b K3i K4i K5v K6b K6x T96 A01 A12 A21
U1X 94 (200) 245/40R20 K1a K1b K2b K3i K4i K5x K6b K6x A56 A99 S01
e1*2018/858*00153*.. T99
- Elektro
BMW iX3 80 (210) 245/45R20 T03 170 A12 A21 A58
G3XE A99 S01
e1*2007/46*2130*..
BMW M240i 275 225/35R20 M+S T90 A12 A21 A57
G2C A99 Cpe NoP
e1*2018/858*00123*.. S01
BMW M550 i/d xDrive 294-390 245/35R20 M+S T95 A12 A21 A56
(VII) A99 L06 Lim
G5L S01
e1*2007/46*1688*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW M850i xDrive 390 245/35R20 A32 A84 M+S T95 A21 A56 A99
G8C Cbo Cpe L06
e1*2007/46*1906*.. S01
- Coupé, Cabrio
BMW X1 100-150 215/45R20 K1b K2b A01 A12 A21
U1X 100-150 225/40R20 K1a K1b K2b K5v K6v A57 A99 NoE
e1*2018/858*00153*.. 100-150 235/40R20 K1c K2b K3i K4i K5v K6b K6x NoP S01
100-150 245/40R20 K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6x
BMW X1 PHEV 100, 110 215/45R20 K1b K2b T95 A01 A12 A21
U1X 100, 110 225/40R20 K1a K1b K2b K5v K6v T94 A56 A99 NoE
e1*2018/858*00153*.. 100, 110 235/40R20 K1c K2b K3i K4i K5v K6b K6x T96 S01
- Plug-in Hybrid 100, 110 245/40R20 K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6x
BMW X3 100-210 235/45R20 A10 T00 T96 A21 A57 A99
G3X 100-210 245/45R20 A10 NoP S01
e1*2007/46*1797*.. 100-265 245/45R20 A10 M+S
BMW X3 xDrive30e 120,135 235/45R20 A10 T00 A21 A56 A99
G3X 120,135 245/45R20 A10 S01
e1*2007/46*1797*..
- Plug-in Hybrid
§22 54751*00
BMW X4 120-210 235/45R20 A10 T00 T96 A21 A56 A99
G4X 120-210 245/45R20 A10 NoP S01
e1*2007/46*1881*.. 120-265 245/45R20 A10 M+S
BMW Z4 120-190 245/30R20 A32 M+S A21 A58 A99
G4Z Cbo S01
e1*2007/46*1949*..
BMW Z4 M40i 250 245/30R20 A32 M+S A21 A58 A99
G4Z Cbo S01
e1*2007/46*1949*..
Mini Countryman 75-155 225/35R20 K1a K1b K2b K4i K6w T90 A01 A12 A21
FMX 75-155 235/35R20 K1c K2b K4i K6w K8e T88 T92 A57 A99 KMV
e1*2007/46*1682*.. NoH S01
Mini Countryman JCW 170 225/35R20 K1a K1b K2b K4i K6w T90 A01 A12 A21
FMX 170 235/35R20 K1c K2b K4i K6w K8e T92 A56 A99 KMV
e1*2007/46*1682*.. S01
- John Cooper Works
Mini Countryman SE 92,100 225/35R20 K1a K1b K2b K4i K6w T90 A01 A12 A21
FMX 92,100 235/35R20 K1c K2b K4i K6w K8e T92 A56 A99 KMV
e1*2007/46*1682*.. S01
- Hybrid
Toyota Supra 145-250 245/30R20 A32 M+S A21 A58 A99
JTSC, JBSC Cpe S01
e1*2007/46*1982*..
e1*2007/46*1983*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
§22 54751*00
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
170 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
§22 54751*00
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
§22 54751*00
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L04 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§22 54751*00
Seite 1) verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Seite 8 von 8
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
§22 54751*00
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 9. August 2023 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2023.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 9. August 2023
Blauth 00414548.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
§22 54751*00
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
- Zur Weitergabe an den Endverbraucher -
Pflegehinweise für Leichtmetallräder
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer Leichtmetallräder! Damit Sie lange Freude daran
haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz,
Feuchtigkeit,
Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich
durch
sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.
REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen.
Deshalb
empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und
innen
gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro
Woche
gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine
unterwandernde
Korrosion zu vermeiden.
REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für
Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit.
Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und
eventuell
auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.
REINIGUNGSTIPPS
- Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
- Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
- Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer
Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
- Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen
maximale Einwirkzeit
- Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
- Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
- Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
- Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch
hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
- Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche,
kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden
Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.
GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen
damit Schäden
am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und
Festigkeit
einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum
Erlöschen der
Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.