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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 49 02 0142106

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          Monaco
               Typ                             GPX 8020
               Radgröße                        8Jx20 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               B7           GPX 8020 B7 / Z16 Ø70,0-57,1         5/112/57,1          45         810    2290

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55035623, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               54749 , RADTYP GPX 9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54751*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      54751
               Herstellerzeichen               SUPERIOR Germany
               Radtyp und Ausführung           GPX 8020 (s.o.)
               Radgröße                        8Jx20 H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°    120                      30                 Multipack: 45

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 5
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                                                                 Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi Q4 e-tron -        70-89          235/50R20     A12 R02                                 A21 A57 A99
               /Sportback              70-89          245/45R20     A12 R02                                 V20 VA1 S01
               FZ
               e1*2018/858*00006*..
               - Elektro
               Skoda Enyaq 50 / 60     70             235/50R20     A12 R02                                 A21 A58 A99
               NY                      70             245/45R20     A12 R02                                 V20 VA1 S01
               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               Skoda Enyaq 80,85 -/X   70-89          235/50R20     A12 R02                                 A21 A57 A99
               NY                      70-89          245/45R20     A01 A12 R02                             V20 VA1 S01
               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               Skoda Enyaq RS          77             235/50R20     A12 R02                                 A21 A56 A99
               NY                      77             245/45R20     A01 A12 R02                             V20 VA1 S01
               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               VW ID.4 Pro / GTX       70-89          235/50R20     R02                                     A12 A21 A57
§22 54751*01




               E2                      70-89          245/45R20     A01 R02                                 A99 Car V20
               e1*2018/858*00004*..    70-89          255/45R20     R02                                     VA1 S01
               - Elektro
               VW ID.4 Pure            70             235/50R20     A12 R02                                 A21 A58 A99
               E2                      70             245/45R20     A12 R02                                 Car V20 VA1
               e1*2018/858*00004*..    70             255/45R20     A12 R02                                 S01
               - Elektro
               VW ID.5 Pro / GTX       70-89          235/50R20     R02                                     A12 A21 A57
               E2                      70-89          245/45R20     A01 R02                                 A99 V20 VA1
               e1*2018/858*00004*..    70-89          255/45R20     R02                                     S01
               - Elektro
               VW ID.7 Pro, ProS,      89, 90         235/45R20     A12 R02                                 A21 A57 A99
               GTX                     89, 90         245/40R20     A01 A12 R02                             Car Lim V20
               ED                                                                                           Vn2 VA1 S01
               e1*2018/858*00306*..
               - incl. Tourer
               - Elektro

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55035623, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54749 ,
               RADTYP GPX 9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
               der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
               sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
               nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 5

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V       W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%     100% 100%
               230 km/h                94%     100% 100%
               240 km/h                91%     100% 100%
               250 km/h                -       95%      100%
               260 km/h                -       90%      100%
               270 km/h                -       85%      100%
               280 km/h                -       -        95%
               290 km/h                -       -        90%
               300 km/h                -       -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 54751*01




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
               ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R,
               S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 4 von 5

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
               2 mm zum Bremssattel zu achten.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.
§22 54751*01




               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20       255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20       265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20       265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20       255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20       255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20       285/45R20
               Nr. 7    245/30R20       275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20       265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20       275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20       275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20       295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20       285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20       285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20       285/40R20
               Nr. 15   255/50R20       285/45R20
               Nr. 16   265/30R20       305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17   265/35R20       295/30R20, 305/30R20
               Nr. 18   265/40R20       295/35R20, 305/35R20
               Nr. 19   265/45R20       295/40R20
               Nr. 20   265/50R20       295/45R20
               Nr. 21   275/35R20       305/30R20
               Nr. 22   275/40R20       305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23   275/45R20       305/40R20
               Nr. 24   285/35R20       335/30R20
               Nr. 25   285/40R20       325/35R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54751 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55035723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ GPX 8020
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 5

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55035623, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54749
               , RADTYP GPX 9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 20. November 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 54751*01




               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
               für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 20. November 2024




               Blauth                                                                   00438009.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim