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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55657 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55047724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ GPX 9521
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 49 02 0142106

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          Monaco
               Typ                             GPX 9521
               Radgröße                        9,5Jx21H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                               (mm)
               MB1          GPX 9521 MB1 / ohne Ring           5/112/66,6         48        1050    2460

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55047924, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55658 , RADTYP GPX 10521) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55657*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55657
               Herstellerzeichen               SUPERIOR Germany
               Radtyp und Ausführung           GPX 9521 (s.o.)
               Radgröße                        9,5Jx21H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M15x1,25 Kugel D=28 mm      150                     45

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55047724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ GPX 9521
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               AMG GLE 53             320            275/45R21    R02                                   A12 A19 A56
               H1GLE                  320            285/45R21    R02                                   A99 B03 NoP
               e1*2007/46*1885*..                                                                       V21 Z20 VA1
               - incl. Coupé                                                                            S01
               AMG GLE 63, 63s        420, 450       275/45R21    R02                                   A12 A19 A56
               H1GLE                  420, 450       285/45R21    R02                                   A99 B03 V21
               e1*2007/46*1885*..                                                                       Z20 VA1 S01
               - incl. Coupé
               GLE-Klasse             143-380        275/45R21    A12 R02                               A19 A56 A99
               H1GLE                  143-380        285/40R21    A12 R02                               MpH R77 V21
               e1*2007/46*1885*..     143-380        285/45R21    A12 R02                               VA1 S01
               - ohne Coupé
               GLE-Klasse Coupé       143-270        275/45R21    A12 R02                               A19 A56 A99
               H1GLE                  143-270        285/40R21    A12 R02                               MpH V21 VA1
               e1*2007/46*1885*..     143-270        285/45R21    A12 R02                               S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55047924, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
§22 55657*00




               55658 , RADTYP GPX 10521) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55047724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ GPX 9521
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55657*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55657 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55047724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ GPX 9521
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 5

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R77    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
               Serienbereifung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 55657*00




                       Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1   235/40R21      265/35R21
               Nr. 2   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 3   245/30R21      295/25R21
               Nr. 4   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 5   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 6   245/45R21      275/40R21
               Nr. 7   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 8   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 9   255/40R21      285/35R21
               Nr.10   255/45R21      285/40R21, 295/40R21
               Nr.11   255/50R21      285/45R21
               Nr.12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr.14   265/45R21      295/40R21
               Nr.15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr.16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr.17   275/45R21      315/40R21
               Nr.18   275/50R21      315/45R21
               Nr.19   285/35R21      325/30R21
               Nr.20   285/40R21      315/35R21
               Nr.21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55047924, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55658 , RADTYP GPX 10521) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55657 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55047724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ GPX 9521
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5

               Z20    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 23. Oktober 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
§22 55657*00




               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 23. Oktober 2024




               Blauth                                                                 00436642.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim