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							Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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                Fahrzeughersteller           BMW, BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung             Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                       Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
512035756        JR11N 19x8,5 5/120        ohne                         72,6                     650      2350    12/23
                 ET35
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: JR11N 19X9,5 Lochkreis: 5x120 ET: 35


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDYZ




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 10.04.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: JR11N 19X9,5 Lochkreis: 5x120 ET: 35


Zu beachten sind im Besonderen bei de n Reifen die Kombinationsauflagen KDYZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3C; 390X; M346
Zubehör                                   : Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : X1-N1; X1; X-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör                                   : Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 187; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör                                   : Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3K-N1; 390X; 3C; 187; Z89; 346K; 1C; Z85; 390L; 346X;
                                            346C; 346L; 392C; ZR; 346R; 3L; 560X; 3K; 182
Zubehör                                   : Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 6C
Zubehör                                   : Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör                                   : Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör                                   : Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                   : Nabenkappe: C181




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 10.04.2025
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Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3C; 1C; UKL-N1; UKL-C/X; UKL/X
Zubehör                                   : Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : X83
Zubehör                                   : Nabenkappe: C181


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            110 Nm für Typ : M346
                                            120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
                                            390L; 390X; 392C; 560X
                                            120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                            120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                            140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; 6C
                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                            3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
M346         e1*2001/116*0150*.., 252           225/40R19         24J; 51G; 672            10B; 11G; 11H; 11K;
                e1*98/14*0150*..                235/35R19 87Y     24J; 68X                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                245/35R19 89Y     24C; 68R                 725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19         89W GA4; 57E                   Nur BMW X1;
                                          225/40R19         93                             Allradantrieb;
                                          235/35R19         91W 248; 51J                   Heckantrieb;
                                          255/35R19         92  GA4; 22I; 244; 57F         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 744; AGD;
                                                                                           FKA

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19          89W GA4; 57E                   Nur BMW X1;
                                         225/40R19          93                             Allradantrieb;
                                         235/35R19          91W 248; 51J                   Heckantrieb;
                                         255/35R19          92  GA4; 22I; 244; 57F         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 744; AGD;
                                                                                           FKA




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 57E                          Nur BMW X1;
                                         225/40R19 93                                    Allradantrieb;
                                         235/35R19 91W 248; 51J                          Heckantrieb;
                                         255/35R19 92    GA4; 22I; 244; 57F              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 744; AGD;
                                                                                         FKA

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19 99         GC0; 57E                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R19 98         24J; 57E; 993            12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/40R19 96         GC0; 24J; 24M; 994       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I; FKA

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W 24J; 57E; 585                   Cabrio; Coupe;
                                           235/35R19 87  21B; 21L; 24J; 57E;             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         68X                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/35R19 91  21B; 21L; 22I; 22M;             721; 725; 73C; 74A;
                                                         24J; 24M; 68X                   FKA
                                           255/30R19 91  22B; 22L; 24D; 57F;
                                                         585; 671
ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/35R19 91                                  Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*..                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 97K

Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/35R19 88Y          24J; 244; 247; 26B;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                 26N; 27H; 5FM            BMW 1er (F21 2012);
                                         225/35R19 96Y          24J; 244; 247; 26B;      Ab
                                                                26N; 27H                 e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                              235/35R19 91      22M; 241; 244; 246;      Kombilimousine;
                                                                247; 26B; 26J; 27F;      Allradantrieb;
                                                                54A
                                              245/30R19 89      GA0; 22M; 24D; 27F;      Heckantrieb;
                                                                57F                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R19 91      22L; 24D; 27F; 57F;      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                673                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; FKA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 130 225/35R19 88W 21B; 21N; 22B; 24C;             1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*..                         24D                             e1*2007/46*0277*07;
                                 100 - 160 225/35R19 88Y 21B; 21N; 22B; 24C;             Cabrio; Coupe;
                                                         24D                             Heckantrieb;
                                           235/35R19 91  21B; 21J; 22B; 24C;             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         24D                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                 100 - 240 225/35R19 88W 21B; 21N; 24C; 57E;             721; 725; 729; 73C;
                                                         670; 673; 677                   74A; 744; 76R; FKA
                                           235/35R19 87W 21B; 21J; 24C; 57E;
                                                         671; 68X
                                           245/30R19 89Y 22B; 24D; 57F; 677;
                                                         678
                                           255/30R19 91  22B; 22H; 24D; 57F;
                                                         671; 673
1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195 225/35R19 88   21B; 22B; 22L; 24C;             Nur bis
1K4          e1*2007/46*0283*..                          24M; 673                        e1*2007/46*0283*03;
187          e1*2001/116*0287*..           235/35R19 91  21B; 22B; 22L; 24C;             Nur bis
                                                         24M; 671                        e1*2007/46*0273*03;
                                           255/30R19 91  22B; 22L; 24D; 270;             Ab
                                                         57F; 671; 673                   e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 744; FKA
187           e1*2001/116*0287*.. 85 - 195    225/35R19 88      21B; 22B; 22L; 24C;      Nur bis
                                                                24D                      e1*2001/116*0287*09;
                                              235/35R19 91      21B; 22B; 22L; 24C;      4-türig;
                                                                24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R19 91      22B; 22H; 22L; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                57F; 671; 673            721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 744; FKA

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 225/35R19 88Y     AFQ; GA0; 241; 244;          2ER REIHE; ab
                                                            246; 247; 26B; 26N;          e1*2007/46*0277*08;
                                                            27H; 5FE                     Cabrio; Coupe;
                                              225/40R19 93  241; 244; 246; 247;          Allradantrieb;
                                                            26B; 26J; 27F; 54A;          Heckantrieb;
                                                            6AE
                                              235/35R19 91W 241; 244; 246; 247;          10B;   11G; 11H; 11K;
                                                            26B; 26J; 27F; 6AF           12A;   51A; 6AA; 71C;
                                              245/30R19 89Y GA0; 244; 247; 27H;          71K;   721; 725; 73C;
                                                            57F                          74A;   FKA
                                              245/35R19 93  244; 247; 27F; 54A;
                                                            57F; 6AE
                                              255/30R19 91W AFQ; 24D; 27H; 57F;
                                                            6AF




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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                                                                                                    Seite: 6 von 25
Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y         GA0; 245; 26B; 26N;      2ER REIHE; ab
                                                                5FE; 57E                 e1*2007/46*0277*08;
                                              225/40R19 93      245; 26B; 26J; 57E;      Cabrio; Coupe;
                                                                6AE                      Allradantrieb;
                                              235/35R19 91      241; 246; 26B; 26J;      Heckantrieb;
                                                                57E; 6AF                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/30R19 89Y     GA0; 244; 247; 27H;      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                57F                      71K; 721; 725; 73C;
                                              245/35R19 93      244; 247; 27F; 57F;      74A; FKA
                                                                6AE
                                              255/30R19 91      24D; 27H; 57F; 6AF

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y          GA4; 57E                 BMW 3er (F31) ab
                                                                                         2012;
3K-N1         e24*2007/46*0022*..             225/40R19 93Y                              Ab
                                              235/35R19 91Y     248; 5GG                 e24*2007/46*0022*03;
                                              235/40R19 92Y     BA0; 248; 5GM            Ab
                                                                                         e1*2007/46*0315*06;
                                              245/35R19 93      24J; 248; 26P; 27I       Radschraube
                                                                                         M14x1,25;
                                              255/35R19 92Y     GA4; 22M; 22P; 24M;      Allradantrieb;
                                                                27H; 27I; 57F            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                         6AZ; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         FKA
3L            e1*2007/46*0314*..     85 - 265 225/40R19 93      GA4                      BMW 3er (F30) ab
                                                                                         2012;
                                              235/35R19 91Y     248; 27H; 5GG            Ab
                                                                                         e1*2007/46*0314*05;
                                              245/35R19 93      24J; 248; 26P; 27I       inkl. 330e
                                              255/35R19 92      GA4; 22M; 22P; 248;      iPerformance;
                                                                27H; 27I; 57F; 6AA       Limousine; Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; FKA
346C          e1*2001/116*0112*.., 77 - 170   225/35R19 88W 21B; 21J; 24J; 57E;          Kompakt; Cabrio;
              e1*98/14*0112*..                              585                          Coupe; Limousine;
346K          e1*2001/116*0167*..,            235/35R19 91  21B; 21J; 22B; 22L;          Stufenheck 4-türig;
              e1*98/14*0167*..                              24J; 24M; 54A                10B; 11G; 11H; 11K;
346L          e1*97/27*0097*..,               255/30R19 91  22B; 22F; 22L; 24D;          12A; 51A; 71C; 71K;
              e1*98/14*0097*..                              57F; 585                     721; 725; 729; 73C;
346R          e1*2001/116*0146*..,                                                       74A; 744; FKA
              e1*98/14*0146*..




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
346L         e1*97/27*0097*..,    85 - 170 225/35R19 88W 21B; 21J; 24J; 57E;             Touring;
             e1*98/14*0097*..                            585                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/35R19 91 21B; 21J; 22B; 22L;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         24J; 24M; 54A                   721; 725; 729; 73C;
                                            255/30R19 91 22B; 22F; 22L; 24D;             74A; 744; FKA
                                                         57F; 585
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91 22B; 22L; 24J; 24M;             10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0144*..                            54A                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
3K            e1*2007/46*0315*..  85 - 160    235/35R19   91                             Nur bis
3K-N1         e24*2007/46*0022*.. 85 - 225    225/35R19   88Y   57E; 670; 673            e1*2007/46*0315*05;
390L          e1*2001/116*0308*..             235/35R19   91Y                            Facelift ab September
                                              255/30R19   91Y   22I; 24M; 57F; 673       2008; Nur bis
                                                                                         e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I; FKA
3L            e1*2007/46*0314*..  85 - 225    225/35R19 88Y     57E; 670; 673            Nur bis
390L          e1*2001/116*0308*..             235/35R19 91                               e1*2007/46*0314*04;
                                              255/30R19 91      22I; 24M; 673            Facelift ab September
                                                                                         2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; FKA
390L          e1*2001/116*0308*.. 85 - 225    225/35R19 88Y     57E; 670; 673            Nur bis
                                              235/35R19 91                               e1*2001/116*0308*08;
                                              255/30R19 91      22I; 24M; 57F; 673       Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; FKA
390L          e1*2001/116*0308*.. 89 - 225    225/35R19 88Y     57E; 670; 673            Nur bis
                                              235/35R19 91Y                              e1*2001/116*0308*08;
                                              255/30R19 91Y     22I; 24M; 57F; 673       Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I; FKA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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                                                                                                    Seite: 8 von 25
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen  Auflagen
390X         e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/35R19        GAZ; 51G; 57E; KDYZ Nur bis
                                                                                e1*2001/116*0344*05;
                                                                                Touring; Limousine;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                74A; 76A
3C            e1*2007/46*0316*..    120 - 225 225/35R19 88  AFQ; 57E; KDYZ      bis
390X          e1*2001/116*0344*..                                               e1*2007/46*0316*07;
                                                                                Coupe; Allradantrieb;
                                                                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                74A; 76A
3K            e1*2007/46*0315*..    120 - 240 225/35R19 88  GAZ; 5FE; 57E; 670  Nur bis
3K-N1         e24*2007/46*0022*..             235/35R19 91                      e1*2007/46*0314*04;
3L            e1*2007/46*0314*..              255/30R19 91  GAZ; 22I; 248; 5GG; Nur bis
390X          e1*2001/116*0344*..                           57F                 e1*2007/46*0315*05;
                                                                                Nur bis
                                                                                e24*2007/46*0022*02;
                                                                                Ab
                                                                                e1*2001/116*0344*06;
                                                                                Touring; Limousine;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                74A; 75I; FKA
3C            e1*2007/46*0316*..    90 - 200 235/35R19 91                       bis
392C          e1*2001/116*0346*..   90 - 225 225/35R19 88W GAZ; 57E; 670; 673   e1*2007/46*0316*07;
                                              235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676; Coupe; Heckantrieb;
                                                            68X                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R19 91  22I; 24M; 57F; 673  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                74A; FKA
3C            e1*2007/46*0316*..    105 - 200 235/35R19 91Y                     bis
392C          e1*2001/116*0346*..   105 - 225 225/35R19 88W GAZ; 57E; 670; 673  e1*2007/46*0316*07;
                                              235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676; Cabrio; Heckantrieb;
                                                            68X                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R19 91Y 22I; 24M; 57F; 673  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                74A; 75I; FKA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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                                                                                                    Seite: 9 von 25
Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y         GA4                 ab
                                                                                    e1*2007/46*0316*09;
                                              235/35R19 91Y 248; 27I; 5GG; 68X      4er Cabrio (F33);
                                              245/35R19 93Y 24J; 248; 26P; 27I; 68R Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                              255/35R19 96  GA4; 248; 27H; 27I;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            57F                     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                    74A; 75I; FKA
3C            e1*2007/46*0316*..    100 - 265 225/40R19 93  GA4                     ab
                                                                                    e1*2007/46*0316*08;
                                              235/35R19 91  248; 27I; 68X           4er Coupe (F32);
                                              245/35R19 93  24J; 248; 26P; 27I; 68R Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                              255/35R19 92  GA4; 248; 27H; 27I;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            57F                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                    74A; FKA
3C            e1*2007/46*0316*..    100 - 265 225/40R19 93W GA4                     4er Gran Coupe (F36);
                                              235/35R19 91Y 248; 27I; 68X           ab
                                                                                    e1*2007/46*0316*10;
                                              245/35R19 93W 24J; 248; 26P; 27I; 68R Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                              255/35R19 96  GA4; 248; 27H; 27I;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            57F                     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                    74A; 75I; FKA

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y        24J                      nur Kombi
                                           255/35R19 96         24J; 24M                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I
560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y       24J                      nur Limousine
                                              245/35R19 93Y     24J; 24M                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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                                                                                                   Seite: 10 von 25
Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92W 5GM; 57E; 67H; KDYZ Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                            4-türig);
                                          235/40R19 92Y 57E; 67H; KDYZ      Allradantrieb;
                                                                            Heckantrieb; Cabrio;
                                                                            Coupe;
                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                            73C; 74A; 76A
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92  57E; 67H; KDYZ      Lim (Gran Coupe 4-
                                                                            türig); Allradantrieb;
                                                                            Heckantrieb;
                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                            73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88          21P; 24C; 244; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                271                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R19 89      21B; 24C; 244; 247;      721; 725; 73C; 74A
                                                                272
                                              235/35R19 87      21B; 24C; 244; 247;
                                                                272
                                              245/35R19 89      21B; 24C; 244; 247;
                                                                273

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/35R19 88          21P; 24C; 244; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                271                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R19 89      21B; 24C; 244; 247;      721; 725; 73C; 74A
                                                                272
                                              235/35R19 87      21B; 24C; 244; 247;
                                                                272
                                              245/35R19 89      21B; 24C; 244; 247;
                                                                273

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/35R19 88          21P; 24C; 244; 247;      ab
                                                                271                      e1*2007/46*0563*01;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/40R19 89      21B; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                272                      721; 725; 73C; 74A
                                              235/35R19 87      21B; 24C; 244; 247;
                                                                272
                                              245/35R19 89      21B; 24C; 244; 247;
                                                                273




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 10.04.2025
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Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 10.04.2025
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkant en und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen B etriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli chen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter



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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 10.04.2025
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       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw. )
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 10.04.2025
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängi gkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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      erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
      montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/35R19
                    Hinterachse:                         255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                  Vorderachse:                            225/40R19


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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                                                                                                   Seite: 16 von 25
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlic h; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/35R19
                    Hinterachse:                         245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/35R19
                    Hinterachse:                        245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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                                                                                                   Seite: 17 von 25
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R19
                    Hinterachse:                        245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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ANLAGE: 3                                                          Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 10.04.2025
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6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/ h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                           255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
      erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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                                                                                                   Seite: 20 von 25
GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R19
     Hinterachse: 245/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAZ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R19
     Hinterachse: 255/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                   Vorderachse:                         235/45R19
                   Hinterachse:                         255/40R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KDYZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse JR11N 19X9,5 Lochkreis 5x120 ET: 35




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     3C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0316*..
       Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

        Variante(n):     ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 225              y = 320                  VA
             26P                      x = 175              y = 270                  VA
             27B                      x = 220              y = 310                  HA
             27I                      x = 170              y = 260                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 225        y = 320           12                 VA
             26N                   x = 225        y = 320            8                 VA
             27F                   x = 220        y = 310           33                 HA
             27H                   x = 220        y = 310            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1K4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE

       Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190              y = 220                  VA
             26P                      x = 140              y = 170                  VA
             27B                      x = 220              y = 270                  HA
             27I                      x = 170              y = 240                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 190        y = 220            8                 VA
             27F                   x = 220        y = 270           30                 HA
             27H                   x = 220        y = 270            8                 HA
             26J                   x = 190        y = 220           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             26P                      x = 200              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           30                 VA
             26N                   x = 250        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 280        y = 370           30                 HA
             27H                   x = 280        y = 370            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     3K
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175              y = 270                  VA
             26B                      x = 225              y = 320                  VA
             27I                      x = 170              y = 260                  HA
             27B                      x = 220              y = 310                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 225        y = 320            8                 VA
             26J                   x = 225        y = 320           25                 VA
             27H                   x = 220        y = 310            8                 HA
             27F                   x = 220        y = 310           25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0151-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: JR11N 19X8,5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 10.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     3L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

       Variante(n):     Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175              y = 270                  VA
             26B                      x = 225              y = 320                  VA
             27I                      x = 170              y = 260                  HA
             27B                      x = 220              y = 310                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 225        y = 320           23                 VA
             26N                   x = 225        y = 320            8                 VA
             27H                   x = 220        y = 310            8                 HA
             27F                   x = 220        y = 310           25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.