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							Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 02.06.2022
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                  Fahrzeughersteller            Bayerische Motorenwerke AG, BMW, DAIMLER BENZ AG,
                                                DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
511266640           1222 5x112 ET40            Ø74,1 - Ø66,6              66,6                     690      2250    03/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : Bayerische Motorenwerke AG, BMW
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø74,1 - Ø66,6; Nabenkappe: C087


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 265/30R20 94            YB0; 244; 247; 5HI;        Allradantrieb;
                                                                  57F                        Heckantrieb;
                                                 295/25R20 95     DBV; 244; 247; 27H;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  5HR; 57F                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 76B

 Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 G4C          e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/35R20 97         YEC; 248; 57F              nicht BMW i4; nicht
                                             265/35R20 99         YEF; 24M; 57F              BMW i4 M50;
                                             285/30R20 99         YAQ; 244; 247; 57F         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 76B




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 02.06.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DB
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø74,1 - Ø66,6; Nabenkappe: C087


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/30R20 93W GAB; YAT; 22Q; 244;                erhöhtes
                                                        247; 27H; 57F                      Anzugsmoment
                                                                                           170 Nm; Coupé; Cabrio;
                                                 285/30R20 95W YAQ; 22Q; 244; 247;         Allradantrieb;
                                                               27F; 57F                    Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 740; 76B
R1ES            e1*2007/46*1560*..    110 - 270 275/30R20 97Y     GAB; YAT; 22Q; 244;      erhöhtes
                                                                  247; 27H; 5IM; 57F       Anzugsmoment
                                                                                           170 Nm; Baureihe
                                                                                           W213;
                                                 285/30R20 99Y    YAQ; 22Q; 244; 247;      nicht All Terrain;
                                                                  27F; 57F                 nicht E300de; nicht
                                                                                           E300e; Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 740; 75I; 76B
R1ES            e1*2007/46*1560*..    143 - 270 275/35R20 102     24M; 27H; 27I; 57F;      erhöhtes
                                                                  6BN                      Anzugsmoment
                                                                                           170 Nm; All Terrain;
                                                                                           Kombi; Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 740; 75I; 76B
212             e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 285/25R20 93Y       22B; 24D; 56G; 57F;      Baureihe W212; nicht
                                                                  68Z                      AMG-Paket;
                                                                                           Stufenheck;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76B




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 02.06.2022
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97           GAB; YAT; 22Q; 244;      erhöhtes
                                                                  247; 27H; 57F            Anzugsmoment
                                                                                           170 Nm; Baureihe
                                                                                           W213;
                                                285/30R20 99      YAQ; 22Q; 244; 247;      nicht E300de;
                                                                  27F; 57F                 Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 740; 75I; 76B




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES -BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø74,1 - Ø66,6; Nabenkappe: C087


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 204; R2CW; 204 X; R1EC; R2CS; F2B; 212
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø74,1 - Ø66,6; Nabenkappe: C087


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 130 Nm für Typ : F2B
                                            130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                            150 Nm für Typ : R2CS; R2CW
                                            155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment
                                            170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
                                            Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 255/40R20 97 24C; 24D; 26B; 26N GLA-KLASSE;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                         Hybrid;
                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                         74P; 855; DBW
F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 255/40R20 97 24C; 24D; 26B; 26N GLB-KLASSE;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                         74P; 75I; 855; DBW




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 265/30R20 94        24D; 27B; 27H; 5HI;      nicht All-Terrain;
                                                                57F; 67J                 nicht C 300 e;
                                              295/25R20 95      DBV; 24D; 27B; 27F;      Kombilimousine;
                                                                5HR; 57F; 58E            Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 76B
R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 265/30R20 94       24D; 27B; 27H; 5HI;      nicht C 300 e;
                                                                57F; 67J                 Limousine;
                                              295/25R20 95      DBV; 24D; 27B; 27F;      Allradantrieb;
                                                                5HR; 57F; 58E            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 76B

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 265/30R20 94Y         XFA; 244; 247; 27B;      erhöhtes
                                                                27F; 57F                 Anzugsmoment
                                                                                         155 Nm; Nur Baureihe
                                                                                         205; Cabrio;
                                                                                         Kombilimousine; Coupe;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740; 76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/30R20 93W GAB; YAT; 22Q; 244;              erhöhtes
                                                        247; 27H; 57F                    Anzugsmoment
                                                                                         170 Nm; Coupé; Cabrio;
                                              285/30R20 95W YAQ; 22Q; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                            27F; 57F                     Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/30R20 97Y         GAB; YAT; 22Q; 244;      erhöhtes
                                                                247; 27H; 5IM; 57F       Anzugsmoment
                                                                                         170 Nm; Baureihe
                                                                                         W213;
                                              285/30R20 99Y     YAQ; 22Q; 244; 247;      nicht All Terrain;
                                                                27F; 57F                 nicht E300de; nicht
                                                                                         E300e; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 75I; 76B
R1ES          e1*2007/46*1560*..    143 - 270 275/35R20 102     24M; 27H; 27I; 57F;      erhöhtes
                                                                6BN                      Anzugsmoment
                                                                                         170 Nm; All Terrain;
                                                                                         Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 75I; 76B
212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 285/25R20 93Y       22B; 24D; 56G; 57F;      Baureihe W212; nicht
                                                                68Z                      AMG-Paket;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76B
212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97        GAB; YAT; 22Q; 244;      erhöhtes
                                                                247; 27H; 57F            Anzugsmoment
                                                                                         170 Nm; Baureihe
                                                                                         W213;
                                              285/30R20 99      YAQ; 22Q; 244; 247;      nicht E300de;
                                                                27F; 57F                 Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 75I; 76B

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 255/35R20 97 CF6; 22I; 24D; 57F               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R20 101     GDE; 22I; 24D; 57F       170 Nm; GLK-Klasse;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 75I; 76B;
                                                                                         977



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 02.06.2022
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durc h
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 02.06.2022
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmit te herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 02.06.2022
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         245/30R20
                     Hinterachse:                         295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            245/30R20
                   Hinterachse:                            285/25R20



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R20
                    Hinterachse:                          275/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 02.06.2022
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/35R20
                     Hinterachse:                        255/35R20
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/30R20
                     Hinterachse:                          295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmess er 295 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/45R20
                   Hinterachse:                          255/40R20
       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/35R20
                    Hinterachse:                         265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R20
                    Hinterachse:                         285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/30R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/30R20
                    Hinterachse:                         265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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YEC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R20
                    Hinterachse:                         255/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/35R20
                    Hinterachse:                         265/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW
       Fahrzeugtyp:     G3K
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2017*..
       Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290              y = 305                  VA
             26P                      x = 240              y = 255                  VA
             27B                      x = 290              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 290        y = 300           30                 HA
             27H                   x = 290        y = 300            8                 HA
             26J                   x = 290        y = 305           20                 VA
             26N                   x = 290        y = 305            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 350                  VA
             26P                      x = 240              y = 285                  VA
             27B                      x = 300              y = 350                  HA
             27I                      x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300        y = 350           30                 HA
             27H                   x = 300        y = 350            8                 HA
             26J                   x = 300        y = 350           30                 VA
             26N                   x = 300        y = 350            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     R1EC
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:     E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350              y = 300                  VA
             26P                      x = 300              y = 250                  VA
             27P                      x = 280              y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280        y = 400            8                 HA
             27F                   x = 280        y = 400           30                 HA
             26N                   x = 350        y = 300            8                 VA
             26J                   x = 350        y = 300           30                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     212
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:     E-KLASSE

       Variante(n):     Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350              y = 300                  VA
             26P                      x = 300              y = 250                  VA
             27P                      x = 280              y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280        y = 400            8                 HA
             27F                   x = 280        y = 400           30                 HA
             26N                   x = 350        y = 300            8                 VA
             26J                   x = 350        y = 300           30                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DB
       Fahrzeugtyp:     F2B
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 300                  VA
             26P                      x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300        y = 300           20                 VA
             26N                   x = 300        y = 300            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DB
       Fahrzeugtyp:     F2B
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 400                  VA
             26B                      x = 300              y = 450                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300        y = 450           20                 VA
             26N                   x = 300        y = 450            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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                                                                                                   Seite: 19 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R1ES
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:     E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350              y = 300                  VA
             26P                      x = 300              y = 250                  VA
             27P                      x = 280              y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280        y = 400            8                 HA
             27F                   x = 280        y = 400           30                 HA
             26N                   x = 350        y = 300            8                 VA
             26J                   x = 350        y = 300           30                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R1ES
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:     E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350              y = 300                  VA
             26P                      x = 300              y = 250                  VA
             27B                      x = 290              y = 390                  HA
             27I                      x = 240              y = 340                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 290        y = 390           30                 HA
             27H                   x = 290        y = 390            8                 HA
             26J                   x = 350        y = 300           20                 VA
             26N                   x = 350        y = 300            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R2CS
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
       Handelsbez.:     C-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 305              y = 255                  VA
             26P                      x = 255              y = 205                  VA
             27B                      x = 285              y = 360                  HA
             27I                      x = 235              y = 310                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 285        y = 360           30                 HA
             27H                   x = 285        y = 360            8                 HA
             26J                   x = 305        y = 255           30                 VA
             26N                   x = 305        y = 255            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0405-17-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 1222 20x10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R2CW
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
       Handelsbez.:     C-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 305              y = 255                  VA
             26P                      x = 255              y = 205                  VA
             27B                      x = 285              y = 360                  HA
             27I                      x = 235              y = 310                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 285        y = 360           30                 HA
             27H                   x = 285        y = 360            8                 HA
             26J                   x = 305        y = 255           30                 VA
             26N                   x = 305        y = 255            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.