Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 35 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D), Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 511266640 1222 5x112 ET40 ohne 66,6 600 2250 09/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: C087; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 22I; 51J erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 94 21P; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis 245/40R18 93 21P; 22I MJ2015; Kombi; 255/40R18 95 21P; 22I; 24J; 24M; Frontantrieb; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 195 225/45R18 91 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 77E; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 22I; 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 21P; 51J; 54F MJ2015; Limousine; 245/40R18 93 21P; 22I Frontantrieb; 255/40R18 95 21P; 22I; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; 98A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 35 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 22I; 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 21P; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 225/45R18 51G; 52J MJ2015; AUDI S4 bis 245/40R18 93 21P; 22I MJ2016; Limousine; 255/40R18 95 21P; 22I; 24J; 24M; Allradantrieb; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 77E; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 52J erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 235/40R18 91 22I; 5GG; 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 21P; 51J; 54F MJ2015; Nicht A4 245/40R18 93 21P; 22I Allroad Quattro; AUDI 255/40R18 95 21P; 22I; 24J; 24M; S4 bis MJ2016; Kombi; 54F Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 77E; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y 140 Nm; Nicht A4 235/45R18 94 Allroad Quattro; AUDI 260 225/40R18 M+S 52J A4 (B9) ab MJ2016; 225/45R18 M+S 52J AUDI S4 (B9) ab 235/45R18 M+S 52J MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 77E; 98A; AG0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 35 Zubehör : Nabenkappe: C087; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW 1er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 225 225/40R18 91 24J; 244; 247; 26P; Schräghecklimousine; 27H Allradantrieb; 235/35R18 90 24J; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R18 92W 24J; 244; 247; 26N; BMW Active Tourer 27U F45; BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 24J; 244; 247; 26J; Allradantrieb; 27H; 27V Frontantrieb; 235/40R18 91W 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27H; 27V 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 24C; 244; 247; 26J; 721; 725; 73C; 74A; 27F; 27V 75I; 76O; 83L; DEK; DE4 UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 235/45R18 94 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83L; DEK; DE4 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 235/45R18 94 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83L; DEK; DE4 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 35 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 235/45R18 94 244; 26N; 26P; 27I BMW X2 (F39); 235/50R18 97 24J; 244; 26B; 26J; 10B; 11G; 11H; 11K; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96 24J; 244; 26B; 26N; 27I 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O 255/40R18 95 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/45R18 99 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 265/45R18 101 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 24J; 244; 247; 26N; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 27U F45; BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 24J; 244; 247; 26J; Allradantrieb; 27H; 27V Frontantrieb; 235/40R18 91W 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27H; 27V 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 24C; 244; 247; 26J; 721; 725; 73C; 74A; 27F; 27V 75I; 76O; 83L; DEK; DE4 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : Nabenkappe: C087; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2CLA (Kugelbund) Zubehör : Nabenkappe: C087; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 246; 176; 245G; F2A; 204 K; 204; 117; 207 Zubehör : Nabenkappe: C087; Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 35 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2CLA; 204; 204 K; 207 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : F2A 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 176 erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment; 246 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/40R18 88 24J; 248; 26B; 26J; 27I Kombilimousine; Allradantrieb; 225/45R18 91 24J; 248; 26B; 26J; 27I Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 24J; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 76O; 855 F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/40R18 88 245; 248; 26B; 26J; Limousine; 27H; 27I Allradantrieb; 225/45R18 91 245; 248; 26B; 26J; Frontantrieb; 27H; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 24J; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 76O; 855 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 246; 248; 26N; 26P; erhöhtes 27H Anzugsmoment 160 Nm; A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 66 - 280 235/35R18 90Y 24J; 244; 247; 26B; 721; 725; 729; 73C; 26N; 27H 74A; 740; 83G 235/40R18 91Y 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27H 245/35R18 92Y 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27F 155 - 280 215/40R18 M+S 246; 248; 26N; 26P; 27H; 52J Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 24J; 248; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26N 160 Nm; B-Klasse ab 235/35R18 90 24J; 248; 26B; 26J; Mj. 2011; nicht 27H Natural Gas Drive; 245/35R18 88 244; 247; 27H; 5FE; nicht Electric Drive; 57F; 570 Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 35 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 65 225/40R18 91 erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 92 160 Nm; B-Klasse ab 225/45R18 91 Mj. 2011; electric drive; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 246; 248; 26N; 26P; erhöhtes 27H Anzugsmoment 160 Nm; A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 66 - 280 235/35R18 90Y 24J; 244; 247; 26B; 721; 725; 729; 73C; 26N; 27H 74A; 740; 83G 235/40R18 91Y 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27H 245/35R18 92Y 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27F 155 - 280 215/40R18 M+S 246; 248; 26N; 26P; 27H; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26N; erhöhtes 570 Anzugsmoment 160 Nm; CLA; nicht 225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26N Limousine; CLA 235/35R18 90W 24J; 244; 26B; 26J; Shooting brake; 27H Kombilimousine; 245/35R18 88Y GA2; 244; 247; 27H; Limousine; 5FE; 57F; 570 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 26B; 26J erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 92 246; 26B; 26J; 27H 160 Nm; CLA; CLA 235/35R18 90 24J; 24M; 26B; 26J; Limousine; CLA 27H Shooting brake; 245/35R18 88Y 24M; 27F; 57F; 570; Kombilimousine; 575 Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 35 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26J; 570 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; CLA; 225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26J; 27H Limousine; CLA 235/35R18 90W 24J; 244; 26B; 26J; Shooting brake; 27H Kombilimousine; 245/35R18 88 GA2; 244; 247; 27F; Limousine; 57F; 570 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 24J; 248; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26N 160 Nm; B-Klasse ab 235/35R18 90 24J; 248; 26B; 26J; Mj. 2011; nicht 27H Natural Gas Drive; 245/35R18 88 244; 247; 27H; 5FE; nicht Electric Drive; 57F; 570 Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 24J; 26B; 26N; 27H; bis 27I e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb; 235/35R18 90Y 24J; 26B; 26N; 27H; 10B; 11G; 11H; 11K; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91 24J; 26B; 26N; 27H; 721; 725; 729; 73C; 27I 74A; 82M; 98A; DEN 245/35R18 92 248; 27H; 27I; 57F; 575 255/35R18 94 248; 27B; 27H; 57F; 68B 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 24J; 24M Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 21P; 22I; 24J; 24M Limousine; 245/35R18 92Y 22I; 24M; 57F; 68T Heckantrieb; 255/35R18 94 22I; 24D; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 82M; 98A; DEN 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine; 245/35R18 22I; 24M; 51G; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K; 575 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R18 94 22I; 24D; 57F; 575 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 82M; 98A; DEN Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 35 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 245; 26N; 26P; 67O erhöhtes Anzugsmoment 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 24J; 248; 26B; 26N; 155 Nm; Nur Baureihe 6B2 205; neue C-Klasse; 235/45R18 94Y YAR; 24J; 248; 26B; Cabrio; 26N; 6B3 Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 82M; 98A; AGD; DEN 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 21P; 22I; 22M; 24J; Nur 4-MATIC; bis 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 21P; 22I; 22M; 24J; Kombi; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 22I; 22M; 24M; 51G; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 575 721; 725; 729; 73C; 255/35R18 94 22I; 22M; 24D; 57F; 74A; 75I; 98A; AGD; 575 DEN 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J; bis 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J; Kombi; Heckantrieb; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 92Y 22I; 22M; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 73C; 74A; 255/35R18 94Y 22I; 22M; 24D; 57F; 75I; 98A; AGD; DEN 68B Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26N; 27I Kombi; Limousine; Allradantrieb; 225/45R18 95 24J; 248; 26B; 26N; 27I Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 95 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/45R18 94 24J; 244; 26B; 26N; 76O 27H; 27I 245/40R18 93 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 255/40R18 95 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 35 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26N; erhöhtes 570 Anzugsmoment 160 Nm; CLA; nicht 225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26N Limousine; CLA 235/35R18 90W 24J; 244; 26B; 26J; Shooting brake; 27H Kombilimousine; 245/35R18 88Y GA2; 244; 247; 27H; Limousine; 5FE; 57F; 570 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26J; 570 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; CLA; 225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26J; 27H Limousine; CLA 235/35R18 90W 24J; 244; 26B; 26J; Shooting brake; 27H Kombilimousine; 245/35R18 88 GA2; 244; 247; 27F; Limousine; 57F; 570 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 21P; 51J Baureihe W212; nicht 100 - 245 235/40R18 91Y 21P; 57E; 689 AMG-Paket; Stufenheck; 245/40R18 97 21P; 24J; 248 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 854; DEN Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 22I; 248; 57F; 575; 68B Coupe; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 120 - 245 235/40R18 51G; 575 12A; 51A; 71C; 71K; 125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J 721; 725; 729; 73C; 225 - 245 255/35R18 94 22I; 248; 57F; 575 74A; 75I 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 22I; 248; 57F; 575 Cabrio; Heckantrieb; 120 - 245 235/40R18 51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 94Y 22I; 248; 57F; 575 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 35 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: C087; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 245/45R18 96 248; 26B; 26N; 27F Q30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 35 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 35 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 35 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 35 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 35 Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 35 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. 98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig. AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 292mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 35 GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 35 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1H Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*.. Handelsbez.: BMW 1er-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x245 y = 270 18 VA 26N x = 245 y = 270 8 VA 27F x = 280 y = 330 25 HA 27H x280 y = 330 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 35 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0404-17-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: 1222 18x8 1/2 Hersteller: Wheel Trade Dariusz Wichlinski Stand: 21.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 35 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.