Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                           Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 13

                  Fahrzeughersteller           BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
512072640           JR28 18X8.5              ohne                         72,6                     650      2250    09/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3 C; 3 B; Z85; R/C; 560X; 3/B; 346X; 3/CG; 346C; 346K;
                                            346L; 346R; 3/C
Zubehör                                   : Nabenkappe: CAP013;


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : UKL/X; UKL-N1; UKL-C/X
Zubehör                                   : Nabenkappe: CAP013;


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                   : Nabenkappe: CAP013;


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1C
Zubehör                                   : Nabenkappe: CAP013;


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                   : Nabenkappe: CAP013;




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                              Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                               Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 13
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : X83
Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP013;


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm   für   Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                              110 Nm   für   Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                              120 Nm   für   Typ : Z85; 560X
                                              140 Nm   für   Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                       Auflagen zu Reifen    Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18                    24J; 24M; 51G         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R18 100                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           245/45R18 96W                                      721; 725; 73C; 74A;
                                           255/45R18 99                 24J; 24M              75I

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                          Auflagen zu Reifen  Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  85 - 103 225/40R18                       21B; 22D; 367; 631  nur bis
                                        245/35R18                       22B; 22D; 57F; 631; e1*93/81*0029*07;
                                                                        68T                 Cabrio;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A
R/C             e1*93/81*0029*..,     85 - 142 225/40R18-88             21B; 22B; 24J       ab e1*93/81*0029*08;
                e1*98/14*0029*..      85 - 170 245/35R18-89             22B; 24M; 57F; 68T Cabrio;
                                               255/35R18-90             22B; 22D; 24M; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                        68B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                      170        225/40R18-88           21B; 24J; 57E; 68B; 721; 725; 73C; 74A
                                                                        68T
R/C             e1*93/81*0029*..      110 - 142 225/40R18-88            21B; 22B; 24J       nur bis
                                                245/35R18-89            22B; 24M; 57F; 68T e1*93/81*0029*07;
                                                255/35R18-90            22B; 22D; 24M; 57F; Cabrio;
                                                                        68B                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                       Auflagen zu Reifen    Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18             88     68B; 68T              Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18             91     21L; 24J; 54A; 689    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18             88     24M; 57F; 68T         12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/35R18             90     24M; 57F; 68B         721; 725; 73C; 74A




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 13
Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/40R18 91             245; 248; 26P; 27H;    BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                   68B                    BMW 1er (F21 2012);
                                         245/35R18 92             244; 247; 27F; 57F;    Ab
                                                                  570; 68T               e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                              255/35R18 90W       22M; 244; 247; 27F;    Kombilimousine;
                                                                  57F; 68B               Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/40R18 M+S           248; 52J               2ER REIHE; ab
                                          225/40R18 92            GA2; 21P; 245; 57E     e1*2007/46*0277*08;
                                          235/40R18 91            245; 26B; 26N; 57E;    Cabrio; Coupe;
                                                                  6AB                    Allradantrieb;
                                              245/35R18 92        GA2; 244; 247; 57F     Heckantrieb;
                                              245/40R18 93        244; 247; 27F; 57F;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  6A9                    12A; 51A; 6AA; 71C;
                                              255/35R18 90Y       244; 247; 27H; 57F;    71K; 721; 725; 73C;
                                                                  6AB                    74A; 76O
1C            e1*2007/46*0277*..    100 - 180 215/40R18 89Y       245; 248               2ER REIHE; ab
                                              225/40R18 92        GA2; 245; 248; 26P     e1*2007/46*0277*08;
                                              225/45R18 91W       245; 248; 26B; 26N;    Cabrio; Coupe;
                                                                  27H; 54A; 6A9          Allradantrieb;
                                              235/35R18 90W       241; 244; 26P          Heckantrieb;
                                              235/40R18 91W       241; 244; 26B; 26N;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  27H; 6AB               12A; 51A; 6AA; 71C;
                                              245/35R18 92        GA2; 244; 247; 57F     71K; 721; 725; 73C;
                                              245/40R18 93        244; 247; 27F; 54A;    74A; 76O
                                                                  57F; 6A9
                                              255/35R18 90W       244; 247; 27H; 57F;
                                                                  6AB

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
3B           F920              75 - 141 225/40R18                 BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
                                                                  24J; 24M; 362; 631  Cabrio;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A
3C            F547                  75        225/40R18-88        BDC; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
                                                                  24M; 362            Compact;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
3C           F547              73 - 141 225/40R18                 BDC; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig;
                                                                  24J; 24M; 362; 631  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A
3/B           e1*93/81*0016*..      75 - 142 225/40R18 92         BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
                                                                  24J; 24M; 631       Cabrio;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A
3/C           e1*93/81*0015*..      66 - 142 225/40R18            BDC; 21B; 22B; 24J; Touring;
                                                                  24M; 362; 631       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A
3/C           e1*93/81*0015*..      66 - 142 225/40R18            BDC; 21B; 22B; 24J; Limousine; Stufenheck;
                                                                  24M; 362; 631       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A
3/CG          e1*93/81*0017*..,     66 - 125 225/40R18-88         BDC; 21B; 22B; 24J; Compact;
              e1*98/14*0017*..                                    24M; 362            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A
346C          e1*2001/116*0112*.., 77 - 135   225/40R18 88W       22B; 24J; 24M; 5FE Kompakt; Cabrio;
              e1*98/14*0112*..                245/35R18 88W       22B; 24M; 5FE; 57F; Coupe; Limousine;
346K          e1*2001/116*0167*..,                                68T                 Stufenheck 4-türig;
              e1*98/14*0167*..     77 - 142   225/40R18 88Y       22B; 24J; 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K;
346L          e1*97/27*0097*..,    77 - 170   225/40R18 88W       24J; 57E; 68B       12A; 51A; 71C; 71K;
              e1*98/14*0097*..                235/40R18 91        21B; 22B; 22L; 24J; 721; 725; 729; 73C;
346R          e1*2001/116*0146*..,                                24M; 54A            74A; 744
              e1*98/14*0146*..                245/35R18 88Y       22B; 24M; 5FE; 57F;
                                                                  68T
                                              255/35R18 90        22B; 22F; 24D; 5GA;
                                                                  57F; 68B; 68L
346L          e1*97/27*0097*..,     85 - 105 225/40R18 88W        21B; 21J; 22L; 24J; Touring;
              e1*98/14*0097*..                                    24M; 5FE            10B; 11G; 11H; 11K;
                                    85 - 110 255/35R18 90         22B; 22F; 22L; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  5GA; 57F; 68B       721; 725; 729; 73C;
                                    85 - 170 225/40R18 88W        21B; 21J; 24J; 57E; 74A; 744
                                                                  68B
                                              235/40R18 91        21B; 21J; 22B; 22L;
                                                                  24J; 24M; 54A
                                              255/35R18           10N; 22B; 22F; 22L;
                                                                  24M; 51G; 57F; 68B
346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W        Limousine           10B; 11G; 11H; 11K;
              e1*98/14*0144*..               255/35R18 90W        10N; 22B; 22L; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  57F; 68B            721; 725; 729; 73C;
                                    135 - 170 225/40R18 88W       57E; 68B            74A
                                              225/40R18 92
                                              235/40R18 91        21P; 22I; 22M; 24J;
                                                                  24M; 54A
                                    170       225/40R18 88Y       Limousine
                                              255/35R18 94Y       10N; 22B; 22L; 24M;
                                                                  57F; 68B


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 13

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                  nur Limousine
                                           245/40R18              51G                     Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88            24C; 244; 270           10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R18 91            21P; 24C; 244; 271      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/40R18 91            21P; 24C; 244; 247;     721; 725; 73C; 74A
                                                                  271
                                              235/45R18 94        21B; 24C; 244; 247;
                                                                  272
                                              245/40R18 93        21B; 24C; 244; 247;
                                                                  272

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88            24C; 244; 270           10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R18 91            21P; 24C; 244; 271      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/40R18 91            21P; 24C; 244; 247;     721; 725; 73C; 74A
                                                                  271
                                              235/45R18 94        21B; 24C; 244; 247;
                                                                  272
                                              245/40R18 93        21B; 24C; 244; 247;
                                                                  272

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88            24C; 244; 270           ab
                                                                                          e1*2007/46*0563*01;
                                              225/45R18 91        21P;   24C; 244; 271    10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91        21P;   24C; 244; 247;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  271                     721; 725; 73C; 74A
                                              235/45R18 94        21B;   24C; 244; 247;
                                                                  272
                                              245/40R18 93        21B;   24C; 244; 247;
                                                                  272


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                          Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 13
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                          Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 13
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                          Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 13
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereic h der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bes sere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 13
      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/40R18
                    Hinterachse:                         265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 13
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R18
                    Hinterachse:                        245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                          Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 13
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweis e des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
     für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
     mehr erforderlich.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 12 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             26P                      x = 200              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           30                  VA
             26N                   x = 250        y = 250            8                  VA
             27F                   x = 280        y = 370           30                  HA
             27H                   x = 280        y = 370            8                  HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0035-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR28 18X8.5
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 26.03.2019
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1K4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE

       Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190              y = 220                  VA
             26P                      x = 140              y = 170                  VA
             27B                      x = 220              y = 270                  HA
             27I                      x = 170              y = 240                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 190        y = 220            8                  VA
             27F                   x = 220        y = 270           30                  HA
             27H                   x = 220        y = 270            8                  HA
             26J                   x = 190        y = 220           25                  VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.