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							Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 28.05.2025
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                  Fahrzeughersteller           FCA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
410035541           JR3N 17X8J ET35           67,10-54,10                 54,1     Kunststoff      550      2150    10/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach ei ner Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FCA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: 67,10 - 54,10, Nabenkappe: C181


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 127 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     Fiat 124 Spider, Abarth 124       Spider
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
 NF           e11*2007/46*3320*.., 96 - 135 205/40R17       80   24J; 248; 26P; 27I          Cabrio; Mit
              e5*2007/46*1036*..            215/40R17       83   24J; 248; 26B; 27I          Radhausverbreiterung
                                            225/35R17       82   241; 246; 248; 26B;         Serie; Heckantrieb;
                                                                 27B; 27H                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                  225/40R17 86   241; 246; 248; 26B;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26N; 27B; 27H               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

 Verkaufsbezeichnung:     124 SPIDER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 NFM          e3*2007/46*0474*.. 96 - 135 205/40R17 80            24J; 248; 26P; 27I         Cabrio; Mit
                                          215/40R17 83            24J; 248; 26B; 27I         Radhausverbreiterung
                                          225/35R17 82            241; 246; 248; 26B;        Serie; Heckantrieb;
                                                                  27B; 27H                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                  225/40R17 86    241; 246; 248; 26B;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  26N; 27B; 27H              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 28.05.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : MAZDA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: 67,10 - 54,10, Nabenkappe: C181


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : DE; DE 1; DEE; EC
                                            127 Nm für Typ : ND
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.., 65 - 98         215/40R17-83      21B; 22B; 24D; 24J        10B; 11G; 11H; 11K;
                F946                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
ND           e11*2007/46*2661*.., 96 - 135 205/40R17 80           24J; 248; 26P; 27I        Cabrio; Mit
             e5*2007/46*0069*..            215/40R17 83           24J; 248; 26B; 27I        Radhausverbreiterung
                                           225/35R17 82           241; 246; 248; 26B;       Serie; Heckantrieb;
                                                                  27B; 27H                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                225/40R17 86      241; 246; 248; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  26N; 27B; 27H             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76       205/40R17 80      21B; 22B; 22L; 24C;       Schrägheck;
DE 1         e13*2001/116*0255*..                                 24D; 54A                  Frontantrieb;
DEE          e13*2007/46*1070*..                215/35R17 79      21B; 22B; 22L; 24C;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/35R17 82      21B; 22B; 22L; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D                       74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: 67,10 - 54,10, Nabenkappe: C181


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GMIA         e50*2001/116*0010*.. 48 - 69       205/40R17 80      21B; 22B; 24C; 24D        Frontantrieb;
H-B          e4*2001/116*0135*..                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 28.05.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : EW (Kegelbund)
Zubehör                                   : Zentrierring: 67,10 - 54,10, Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                   : Zentrierring: 67,10 - 54,10, Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : UZ-2S; EZ; AZ; UZ; AZ-2S
Zubehör                                   : Zentrierring: 67,10 - 54,10, Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                   : Zentrierring: 67,10 - 54,10, Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : EX
Zubehör                                   : Zentrierring: 67,10 - 54,10, Nabenkappe: C181


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 85 Nm für Typ : EX; EZ
                                            100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; EW; FZ; NZ; UZ; UZ-2S
Verkaufsbezeichnung:     BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82         205/40R17 80      24C; 244; 26B; 26J;       Frontantrieb;
                                                                  27B; 27H                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                215/40R17 83      24C; 244; 247; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  26J; 27B; 27F             721; 725; 73C; 74A;
                                                225/40R17 86      24C; 244; 247; 26B;       74P
                                                                  26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69        205/40R17 80      21B; 22B; 24C; 24D        Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75      195/40R17   81    22I; 24M; 56G               ab
                                              205/40R17   80    21P; 22B; 24D; 24J          e4*2001/116*0102*02;
                                              215/35R17   79    21B; 22B; 24D; 24J          Frontantrieb;
                                              215/40R17   83    21B; 22B; 24D; 24J          10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/35R17   82    21B; 22B; 22H; 24C;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24D                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     205/40R17   80    21P;   22B;   24D;   24J    nur bis
                                              215/35R17   79    21B;   22B;   24D;   24J    e4*2001/116*0102*01;
                                              215/40R17   83    21B;   22B;   24D;   24J    Frontantrieb;
                                              225/35R17   82    21B;   22B;   22H;   24C;   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24D                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     205/40R17   80    21P;   22B;   24D;   24J    ab
                                              215/35R17   79    21B;   22B;   24D;   24J    e4*2001/116*0102*02;
                                              215/40R17   83    21B;   22B;   24D;   24J    Frontantrieb;
                                              225/35R17   82    21B;   22B;   22H;   24C;   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24D                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     195/40R17   81    22I; 24M; 56G               nur bis
                                              205/40R17   80    21P; 22B; 24D;       24J    e4*2001/116*0102*01;
                                              215/35R17   79    21B; 22B; 24D;       24J    Frontantrieb;
                                              215/40R17   83    21B; 22B; 24D;       24J    10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/35R17   82    21B; 22B; 22H;       24C;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24D                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   195/40R17 81      22B; 24J; 248; 270;         Schrägheck;
              e4*2007/46*0294*..                                56G                         Allradantrieb;
NZ            e4*2007/46*0155*..              195/45R17 81      22B; 24J; 248; 270;         Radschrauben;
                                                                56G                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                              205/40R17 80      21P; 22B; 241; 246;         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                248; 271                    71K; 721; 725; 729;
                                              215/40R17 83      21P; 22B; 24C; 24M;         73C; 74A; 74P
                                                                272
FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   195/40R17 81      22B; 24J; 248; 270;         Schrägheck;
              e4*2007/46*0294*..                                56G                         Allradantrieb;
NZ            e4*2007/46*0155*..              195/45R17 81      22B; 24J; 248; 270;         Radmuttern;
                                                                56G                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                              205/40R17 80      21P; 22B; 241; 246;         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                248; 271                    71K; 721; 725; 729;
                                              215/40R17 83      21P; 22B; 24C; 24M;         73C; 74A; 74P
                                                                272




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69      195/40R17 81      22B; 24J; 248; 270;      Frontantrieb;
              e4*2007/46*0293*..                                56G                      Radmuttern;
                                              195/45R17 81      22B; 24J; 248; 270;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                56G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/40R17 80      21P; 22B; 241; 246;      721; 725; 729; 73C;
                                                                248; 271                 74A; 74P
                                              215/40R17 83      21P; 22B; 24C; 24M;
                                                                272
NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   195/40R17 81      22B; 24J; 248; 270;      Frontantrieb;
              e4*2007/46*0293*..                                56G                      Radschrauben;
                                              195/45R17 81      22B; 24J; 248; 270;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                56G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/40R17 80      21P; 22B; 241; 246;      721; 725; 729; 73C;
                                                                248; 271                 74A; 74P
                                              215/40R17 83      21P; 22B; 24C; 24M;
                                                                272

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82       205/40R17 80      24C; 24M; 26P; 27I       Allradantrieb;
                                              215/40R17 83      24C; 244; 247; 26P;      Frontantrieb;
                                                                27B                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/40R17 86      24C; 244; 247; 26N;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                26P; 27B; 27H            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 61         205/40R17 80      24C;   24M; 26P; 27I     Allradantrieb;
                                              215/40R17 83      24C;   244; 247; 26P;    Frontantrieb; Hybrid;
                                                                27B                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/40R17 86      24C;   244; 247; 26N;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                26P;   27B; 27H          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
UZ            e6*2018/858*00307*.. 60 - 61    205/40R17 80      24C; 244; 247            mit
                                              215/40R17 83      24C; 244; 247; 26P       Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
UZ            e6*2018/858*00307*.. 60 - 61    205/40R17 80      24J; 244; 26B; 26N;      mit
                                                                27B; 27H                 Radhausverbreiterung
                                              215/40R17 83      24C; 244; 247; 26B;      (Flap) Serie;
                                                                26J; 27B; 27F            Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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                                                                                                    Seite: 6 von 17
Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
UZ-2S        e6*2018/858*00317*.. 60 - 61     205/40R17 80      24J; 244; 26B; 26N;      mit
                                                                27B; 27H                 Radhausverbreiterung
                                              215/40R17 83      24C; 244; 247; 26B;      (Flap) Serie;
                                                                26J; 27B; 27F            Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
UZ-2S         e6*2018/858*00317*.. 60 - 61    205/40R17 80      24C; 244; 247            mit
                                              215/40R17 83      24C; 244; 247; 26P       Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 28.05.2025
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 28.05.2025
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 28.05.2025
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.




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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     ND
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2661*..
       Handelsbez.:     MAZDA MX-5

       Variante(n):     Cabrio, Heckantrieb, Mit Radhausverbreiterung Serie

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 330              y = 320                  VA
             26P                      x = 280              y = 270                  VA
             27B                      x = 290              y = 300                  HA
             27I                      x = 240              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 290        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 290        y = 300           11                 HA
             26N                   x = 330        y = 320            8                 VA
             26J                   x = 330        y = 320           12                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     UZ
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00307*..
       Handelsbez.:     SWIFT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 270                  VA
             26B                      x = 300              y = 320                  VA
             27I                      x = 230              y = 270                  HA
             27B                      x = 280              y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280        y = 320            8                 HA
             27F                   x = 280        y = 320           25                 HA
             26N                   x = 300        y = 320            8                 VA
             26J                   x = 300        y = 320           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     UZ
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00307*..
       Handelsbez.:     SWIFT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 270                  VA
             26B                      x = 300              y = 320                  VA
             27I                      x = 230              y = 270                  HA
             27B                      x = 280              y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 280        y = 320           10                 HA
             27H                   x = 280        y = 320            8                 HA
             26J                   x = 300        y = 320           10                 VA
             26N                   x = 300        y = 320            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR3N 17X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     EW
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
       Handelsbez.:     BALENO

       Variante(n):     Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 290              y = 300                VA
             26P                        x = 240              y = 200                VA
             27B                        x = 250              y = 300                HA
             27I                        x = 200              y = 250                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich               Aufweiten          Achse
                                  von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 250        y = 300             8                HA
             27F                   x = 250        y = 300            25                HA
             26N                   x = 290        y = 300             8                VA
             26J                   x = 290        y = 300            30                VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     AZ
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
       Handelsbez.:     SWIFT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 150              y = 150                  VA
             26B                      x = 200              y = 200                  VA
             27I                      x = 150              y = 250                  HA
             27B                      x = 200              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 200        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 200        y = 300           15                 HA
             26N                   x = 200        y = 200            8                 VA
             26J                   x = 200        y = 200           15                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     UZ-2S
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00317*..
       Handelsbez.:     SWIFT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 270                  VA
             26B                      x = 300              y = 320                  VA
             27I                      x = 230              y = 270                  HA
             27B                      x = 280              y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280        y = 320            8                 HA
             27F                   x = 280        y = 320           25                 HA
             26N                   x = 300        y = 320            8                 VA
             26J                   x = 300        y = 320           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0509-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 28.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     UZ-2S
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00317*..
       Handelsbez.:     SWIFT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 270                  VA
             26B                      x = 300              y = 320                  VA
             27I                      x = 230              y = 270                  HA
             27B                      x = 280              y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 280        y = 320           10                 HA
             27H                   x = 280        y = 320            8                 HA
             26J                   x = 300        y = 320           10                 VA
             26N                   x = 300        y = 320            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
						
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