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							Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                           Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 17.03.2022
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                  Fahrzeughersteller           HONDA, Tesla Motors Inc.




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-     zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff         Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           in mm                     last       umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
5114340641          JR30 8,5x19 ET40         Ø74,1 - Ø64,1                64,1                      645      2260    12/18
5114340641          JR30 8,5x19 ET40         Ø74,1 - Ø64,1                64,1                      650      2250    12/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : HONDA
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø74,1 - Ø64,1, Nabenkappe: C087


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 108 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W 22B; 22L; 24C; 24D                 10B; 11G; 11H; 11K;
 CL9          e6*2001/116*0092*..           235/35R19 87W 22B; 22L; 24C; 24D;                12A; 51A; 71C; 71K;
 CN1          e6*2001/116*0096*..                         6C3                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
 CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W 22B; 24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
 CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 91  22B; 24C; 24D; 6C3                 12A; 51A; 71C; 71K;
 CN2          e6*2001/116*0097*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
 CW1            e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19 93        21P;    21S; 24J           Kombi; Frontantrieb;
 CW2            e6*2001/116*0121*..           235/35R19 91        21P;    22I; 24J; 24M      10B; 11G; 11H; 11K;
 CW3            e6*2001/116*0122*..           235/40R19 92        21B;    21S; 22I; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M                        721; 725; 73C; 74A;
                                                  245/35R19 93    21B;    21S; 22I; 24C;     74P; MAO
                                                                  24M




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 17.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19       85    26P                       CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19       88    26N; 26P                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R19       87    26B; 26N                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/30R19       89    245; 248; 26B; 26J; 27I   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E
                                              245/35R19 89      245; 248; 26B; 26J; 27I
                                              255/30R19 91      24J; 248; 26B; 26J;
                                                                27H; 27I

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 225/35R19 88         21P; 22I; 24J; 24M        nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          235/35R19 87W        21B; 22B; 24J; 24M;       e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..                               5ET                       nur bis
                                           235/35R19 91         21B; 22B; 24J; 24M        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                          nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0257*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
FK1           e11*2001/116*0255*.. 61 - 103   215/35R19 85  22I; 24J; 24M; 5EG;           nur bis
FK2           e11*2001/116*0256*..                          51J                           e11*2001/116*0255*06;
FK3           e11*2001/116*0257*..            225/35R19 88  21P; 22I; 24J; 24M            nur bis
                                              235/35R19 87W 21B; 22B; 24J; 24M;           e11*2001/116*0256*06;
                                                            5ET                           nur bis
                                              235/35R19 91  21B; 22B; 24J; 24M            e11*2001/116*0257*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 104   215/35R19 85W 24J; 26B; 26N; 27H;           ab
FK2           e11*2001/116*0256*..                          27I; 5EG                      e11*2001/116*0255*07;
FK3           e11*2001/116*0257*.. 73 - 110   225/35R19 88W 24J; 26B; 26N; 27H;           ab
                                                            27I                           e11*2001/116*0256*07;
                                              235/35R19 87W 24J; 248; 26B; 26J;           ab
                                                            27B; 27H; 5ET                 e11*2001/116*0257*06;
                                              245/30R19 89  24C; 248; 26B; 26J;           CIVIC TOURER;
                                                            27B; 27F                      Schrägheck;
                                              255/30R19 91  248; 27B; 27F; 57F;           Frontantrieb;
                                                            673                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 17.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..     107 - 142 235/55R19   101   24J                       Allradantrieb;
                                              245/50R19   101   24J                       Frontantrieb;
                                              255/50R19   103   24C; 24M; 26N; 27I        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/45R19   102   24J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              275/45R19   104   241; 246; 248; 26N; 27I   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93         21P; 21S; 24J; 24M        Stufenheck;
CU2          e6*2001/116*0114*..           235/35R19 91         21P; 22I; 24J; 24M        Frontantrieb;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R19 92         21B; 21S; 22I; 24J;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R19 93      21B; 21S; 22I; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                24D                       74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  225/35R19 88  21B; 22B; 24D; 24J                   10B; 11G; 11H; 11K;
FN3          e11*2001/116*0298*..      235/35R19 87W 21B; 22B; 24D; 24J;                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     5ET                                  721; 725; 729; 73C;
                                       235/35R19 91  21B; 22B; 24D; 24J                   74A; 74P
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/35R19 85W 21B; 22B; 24D; 24J;                  10B; 11G; 11H; 11K;
FN3          e11*2001/116*0298*..                    5EG; 51J                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/35R19 88  21B; 22B; 24D; 24J                   721; 725; 729; 73C;
                                       235/35R19 87W 21B; 22B; 24D; 24J;                  74A; 74P
                                                     5ET
                                       235/35R19 91  21B; 22B; 24D; 24J
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/35R19 85W 21B; 22B; 24D; 24J;                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                     51J                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/35R19 88  21B; 22B; 24D; 24J                   721; 725; 729; 73C;
                                       235/35R19 87  21B; 22B; 24D; 24J                   74A; 74P
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  225/35R19 88  21B; 22B; 24D; 24J                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                       235/35R19 87  21B; 22B; 24D; 24J                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R19 95      22B; 24J; 24M             ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RD8           e11*98/14*0190*..     110       245/35R19 89      22B; 24C; 24D             nur bis
                                              245/40R19 94      22B; 24C; 24D             e11*98/14*0190*01;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                           Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 17.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD9          e11*2001/116*0234*.. 103           235/45R19 95      22B; 24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
RE5             e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95       24J                      bis
RE6             e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98       24J                      e11*2001/116*0301*05;
RE7             e11*2001/116*0322*..           255/40R19 96       24J; 24M                 bis
                                                                                           e11*2001/116*0302*05;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
RE5             e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   235/45R19 95      24J; 27I                 ab
RE6             e11*2001/116*0302*..            245/45R19 98      24J; 27I                 e11*2001/116*0301*06;
                                                                                           ab
                                                                                           e11*2001/116*0302*06;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88            21P; 22I; 24J; 24M;      10B; 11G; 11H; 11K;
BE3          e6*2001/116*0100*..                                  5FE                      12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87            21B; 22B; 24J; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                  5ET; 54A                 74P
                                                235/35R19 91      21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                  54A

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..       88 - 134 225/40R19 89       24C; 248; 26B; 26N;      Frontantrieb;
                                                                  27I                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                235/35R19 87      24C; 244; 247; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  26J; 27H; 27I            721; 725; 73C; 74A;
                                                235/40R19 92      24C; 244; 247; 26B;      74P; 77E
                                                                  26J; 27H; 27I
                                                245/35R19 89      24C; 244; 247; 26B;
                                                                  26J; 27H; 27I




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : Tesla Motors Inc.
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø74,1 - Ø64,1, Nabenkappe: C087




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 17.03.2022
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 235/40R19 96           12T                      TESLA MODEL 3;
                                         245/40R19 98           12A                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                         255/35R19 96           12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 765


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig s ind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 17.03.2022
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                          Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 17.03.2022
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       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreic hend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                          Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 17.03.2022
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51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        235/35R19.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                          Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 17.03.2022
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                                                                                                     Seite: 9 von 15
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 17.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RW
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0265*..
       Handelsbez.:     CR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300              y = 300                  HA
             27I                      x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300        y = 300           20                  VA
             26N                   x = 300         y300              8                  VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 17.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195              y = 320                  VA
             26B                      x = 245              y = 370                  VA
             27I                      x = 245              y = 360                  HA
             27B                      x = 295              y = 410                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 245        y = 370            8                  VA
             26J                   x = 245        y = 370           27                  VA
             27H                   x = 295        y = 410            8                  HA
             27F                   x = 295        y = 410           30                  HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 17.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 300                  VA
             26B                      x = 300              y = 350                  VA
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300        y = 350            8                  VA
             26J                   x = 300        y = 350           25                  VA
             27H                   x = 250        y = 300            8                  HA
             27F                   x = 250        y = 300           15                  HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 17.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FC
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 300                  VA
             26B                      x = 300              y = 350                  VA
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300        y = 350            8                  VA
             26J                   x = 300        y = 350           25                  VA
             27H                   x = 250        y = 300            8                  HA
             27F                   x = 250        y = 300           15                  HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 17.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RU
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 300                  VA
             27I                      x = 225              y = 250                  HA
             27B                      x = 275              y = 300                  HA
             26P                      x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300        y = 300            8                  VA
             26J                   x = 300        y = 300           25                  VA
             27H                   x = 275        y = 300            8                  HA
             27F                   x = 275        y = 300           15                  HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-19-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 5                                                          Radtyp: JR30 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 17.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RE5
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:     HONDA CR-V

       Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
             26B                         x = 260              y = 270               VA
             26P                         x = 210              y = 220               VA
             27B                         x = 330              y = 450               HA
             27I                         x = 280              y = 420               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten         Achse
                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 260        y = 270             15                 VA
             26N                   x = 260        y = 270              8                 VA
             27F                   x = 330        y = 450             15                 HA
             27H                   x = 330        y = 450              8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.