Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 512035726 SL01 8,5x18 5/120 ohne 72,6 625 2350 03/20 ET35 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 182; ZR; 187; 1C Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z89; Z85; R/C; 560X; 3L; 3K-N1; 3K; 3C; 392C; 390X Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X; 390L Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL/X Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012g 03) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-N1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012g 03) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-C/X; 1C Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 042g 03) Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012g 03) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 042g 03) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3C Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 1K2; 1K4; 3C; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 100 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96W 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 255/45R18 99 24J; 24M 75I Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 85 - 170 245/35R18 88 22B; 22F; 24M; 57F; Cabrio; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68B 721; 725; 73C; 74A 170 225/40R18 88 21B; 24C; 57E; 68B; 68T R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 21B; 22B; 24D; 24J; nur bis 631 e1*93/81*0029*07; 255/35R18 22B; 22F; 24D; 57F; Cabrio; 631; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M nur bis 255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; e1*93/81*0029*07; 68B Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 24J; 24M; 68B; 68T Cabrio; Coupe; 235/40R18 91 21B; 21L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 54A; 689 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88 24M; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A 255/35R18 90 22B; 22L; 24D; 57F; 68B Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/40R18 92 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R18 91 10B; 11G; 11H; 11K; 115 - 250 225/40R18 88 57E; 68B 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 92 721; 725; 729; 73C; M+S 235/40R18 91 57E; 689 74A; 76O; 97K 255/35R18 90 22I; 248; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/40R18 91 24J; 244; 247; 26B; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 26N; 27H; 68B BMW 1er (F21 2012); 235/40R18 91 22M; 241; 244; 246; Ab 247; 26B; 26J; 27F; e1*2007/46*0283*04; 689 Ab e1*2007/46*0273*04; 245/35R18 92 22M; 244; 247; 27F; Kombilimousine; 57F; 570; 68T Allradantrieb; 255/35R18 90W 22L; 24D; 27F; 57F; Heckantrieb; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 225/40R18 92 YDM; 21B; 21N; 22I; 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 24C; 24D e1*2007/46*0277*07; 235/40R18 91 YDO; 22B; 24D; 57F Cabrio; Coupe; 100 - 240 225/40R18 88 21B; 21N; 24C; 57E; Heckantrieb; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 92 GB3; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 729; 73C; 255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 68B 74A; 744; 76R 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 225/40R18 88 GB4; 21P; 22B; 22L; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 24C; 24M e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 235/40R18 91 21B; 22B; 22L; 24C; Nur bis 24M; 689 e1*2007/46*0273*03; 245/35R18 88 GB3; 22B; 22L; 24D; Ab 270; 57F; 68T e1*2001/116*0287*10; 255/35R18 90 22B; 22L; 24D; 270; Schrägheck 2-türig; 57F; 68B Schrägheck 4-türig; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/40R18 88 21P; 22B; 22L; 24C; Nur bis 24D e1*2001/116*0287*09; 235/40R18 91 21B; 22B; 22L; 24C; 4-türig; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88 22B; 22H; 22L; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 68T 721; 725; 729; 73C; 255/35R18 90 22B; 22H; 22L; 24D; 74A; 744 57F; 68B Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/40R18 M+S 245; 248; 26P; 52J 2ER REIHE; ab 225/40R18 92 GA2; 245; 26N; 26P; e1*2007/46*0277*08; 57E Cabrio; Coupe; 225/45R18 91 245; 26B; 26J; 57E; Allradantrieb; 6A9 Heckantrieb; 235/35R18 M+S 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 26B; 26N; 52J 12A; 51A; 6AA; 71C; 235/40R18 91 241; 246; 26B; 26J; 71K; 721; 725; 73C; 57E; 6AB 74A; 76O 245/35R18 92 GA2; 244; 247; 27H; 57F 245/40R18 93 244; 247; 27F; 57F; 6A9 255/35R18 90Y 24D; 27H; 57F; 6AB 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab 225/40R18 92 GA2; 241; 244; 246; e1*2007/46*0277*08; 247; 26N; 26P Cabrio; Coupe; 225/45R18 91W 241; 244; 246; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27F; 54A; Heckantrieb; 6A9 235/35R18 90W 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 26B; 26N 12A; 51A; 6AA; 71C; 235/40R18 91W 241; 244; 246; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26J; 27F; 6AB 74A; 75I; 76O 245/35R18 92 GA2; 244; 247; 27H; 57F 245/40R18 93 244; 247; 27F; 54A; 57F; 6A9 255/35R18 90W 24D; 27H; 57F; 6AB Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen; 22F; 24J; 24M; 362; Cabrio; 631 255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F; 631; 68B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 3C F547 75 225/40R18-88 BDC; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig; 24M; 362 Compact; 255/35R18-90 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F; 68B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig; 22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 631; 68B 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig; 22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen; 22F; 24J; 24M; 631 Cabrio; 255/35R18 90 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F; 68B; 68L 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 21B; 22B; 22F; Touring; 24J; 24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 631; 68B; 68L 721; 725; 73C; 74A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 21B; 22B; 22F; Limousine; Stufenheck; 24J; 24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 631; 68B; 68L 721; 725; 73C; 74A 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; 21B; 22B; 24J; Compact; e1*98/14*0017*.. 24M; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18-90 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 68B 721; 725; 73C; 74A 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/45R18 91Y GA3; 5GG BMW 3er (F31) ab 2012; 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R18 95 GA3 Ab 235/40R18 91Y 248; 5GG e24*2007/46*0022*03; 235/40R18 95 248 Ab e1*2007/46*0315*06; 245/40R18 93Y 22M; 24J; 248; 26P Allradantrieb; 255/40R18 95 GA3; 22M; 22P; 24M; Heckantrieb; 27H; 27I; 57F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 512; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/45R18 92W BMW 3er (F30) ab 2012; 235/40R18 92W 248; 27I Ab e1*2007/46*0314*05; 255/40R18 95 GA3; 22M; 22P; 244; inkl. 330e 27H; 27I; 57F; 6AA iPerformance; Limousine; Stufenheck; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 21B; 22B; 22F; 24J; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24M; 5FE Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 5FE; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 346L e1*97/27*0097*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0097*.. 24M; 5FE 721; 725; 729; 73C; 346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B 74A; 744 e1*98/14*0146*.. 245/35R18 88Y 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; 68T 255/35R18 90 22B; 22F; 24D; 5GA; 57F; 68B 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22L; Touring; e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 85 - 110 255/35R18 90 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 5GA; 57F; 68B 721; 725; 729; 73C; 85 - 170 225/40R18 88W 21B; 21J; 24J; 57E; 74A; 744 68B 235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22H; 22L; 24J; 24M; 54A 255/35R18 10N; 22B; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 68B 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0144*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R18 90W 10N; 22B; 22L; 24D; 721; 725; 729; 73C; 57F; 68B 74A 135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 24J; 57E; 68B 225/40R18 88Y Limousine; 22L; 24J; 24M 225/40R18 92 22L; 24J; 24M 235/40R18 91 21P; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A 255/35R18 94Y 10N; 22B; 22L; 24D; 57F; 68B 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2007/46*0314*04; 225/40R18 92 Facelift ab September 235/40R18 91 2008; Ab 255/35R18 24M; 51G; 57F; 68B e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D Nur bis 245/35R18 92Y Nicht 330D; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08; 89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T Touring; Heckantrieb; 235/40R18 91Y 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 51G; 57F; 68B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B Facelift ab September 225/40R18 92Y 2008; Nur bis 235/40R18 91Y e24*2007/46*0022*02; 255/35R18 24M; 51G; 57F; 68B Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76O 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08; 85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D Limousine; 245/35R18 92 Nicht 330D; 57F; 68T Heckantrieb; 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R18 51G; 57F; 68B 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 5FE; 57E; 68B Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R18 92 e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 160 - 240 255/35R18 94 248; 57F; 68B Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 bis 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 GB6; 57E e1*2007/46*0316*07; 225/40R18 92 52J Coupe; Allradantrieb; 255/35R18 GB6; 51G; 57F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/40R18 92 Nur bis 155 - 225 225/40R18 88 GB6; 57E e1*2001/116*0344*05; 255/35R18 GB6; 51G; 57F Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y e1*2007/46*0316*07; 245/35R18 92Y 57F; 68T Cabrio; Heckantrieb; 105 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91 57E; 689 721; 725; 729; 73C; 255/35R18 51G; 57F; 68B 74A; 75I; 861 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0316*07; 245/35R18 92 57F; 68T Coupe; Heckantrieb; 90 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 88W 57E; 68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 92 52J 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91 57E; 689 74A; 861 255/35R18 51G; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/45R18 91 GA3 ab e1*2007/46*0316*08; 235/40R18 91 248; 27I; 689 4er Coupe (F32); 245/40R18 93 24J; 248; 26P; 27I; Coupe; Allradantrieb; 688 Heckantrieb; 255/40R18 95 GA3; 248; 27H; 27I; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/45R18 95 GA3 ab e1*2007/46*0316*09; 235/40R18 95 248; 27I; 689 4er Cabrio (F33); 245/40R18 93Y 24J; 248; 26P; 27I; Cabrio; Allradantrieb; 688 Heckantrieb; 255/40R18 95 GA3; 248; 27H; 27I; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/45R18 95 GA3 4er Gran Coupe (F36); 235/40R18 95 248; 27I; 689 ab e1*2007/46*0316*10; 245/40R18 93W 24J; 248; 26P; 27I; Allradantrieb; 688 Heckantrieb; 255/40R18 95 GA3; 248; 27H; 27I; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 24J; 24M nur Limousine 245/40R18 93Y 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88 21P; 24C; 244; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 21P; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A 272 235/40R18 91 21B; 24C; 244; 247; 272 255/40R18 95 21B; 24C; 24D; 273 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/40R18 88 21P; 24C; 244; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 21P; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A 272 235/40R18 91 21B; 24C; 244; 247; 272 255/40R18 95 21B; 24C; 24D; 273 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/40R18 88 21P; 24C; 244; 247; ab 270 e1*2007/46*0563*01; 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R18 91 21P; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 272 721; 725; 73C; 74A 235/40R18 91 21B; 24C; 244; 247; 272 255/40R18 95 21B; 24C; 24D; 273 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkei t, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögl ichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschl upfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (A BV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination ent sprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 861) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348mm an der Vorderachse nicht zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht mehr erforderlich. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Vorderachse: 205/45R18 Hinterachse: 225/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YDM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 225/40R18. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 235/40R18. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: BMW 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0407-20-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 5 Radtyp: SL01 8,5x18 Hersteller: WT SP.Z O.O. Stand: 22.10.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.