Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                          Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 13

                  Fahrzeughersteller           HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
5114345641          SL01 8,5x19 5/114,3      Ø72,6 - Ø64,1                64,1                     625      2350    06/20
                    ET45
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : HONDA
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø64,1; Nabenkappe: MG-P1071H;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1;
                                            CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                            FN3; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                            120 Nm für Typ : RV
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W           22L; 24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
 CL9          e6*2001/116*0092*..           235/35R19 87W           22B; 22L; 24C; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
 CN1          e6*2001/116*0096*..                                   6C3                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W           22B; 24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
 CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 91            22B; 24C; 24D; 6C3       12A; 51A; 71C; 71K;
 CN2          e6*2001/116*0097*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
 CW1            e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19 93                                   Kombi; Frontantrieb;
 CW2            e6*2001/116*0121*..           235/35R19 91          24J                      10B; 11G; 11H; 11K;
 CW3            e6*2001/116*0122*..           235/40R19 92          21P; 21S; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  245/35R19 93      21P; 21S; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; MAO




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                        Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 225/35R19      88                             mit
                                           235/35R19      87      26P                    Radhausverbreiterung
                                           245/30R19      89      248; 26P               (Flap) Serie;
                                           245/35R19      89      248; 26P               Frontantrieb; inkl.
                                           255/30R19      91      245; 248; 26B; 26N;    Hybrid;
                                                                  27H                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85                                   CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19 88            26P                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R19 87            26N; 26P               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W          26B; 5EG               ab
FK2          e11*2001/116*0256*.. 73 - 110 225/35R19 88W          245; 26B; 26N; 27I     e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..                                                        ab
                                                                                         e11*2001/116*0256*07;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
FK1           e11*2001/116*0255*.. 61 - 103   215/35R19 85W       5EG; 51J               nur bis
FK2           e11*2001/116*0256*..            225/35R19 88        22I; 24J; 24M          e11*2001/116*0255*06;
FK3           e11*2001/116*0257*..            235/35R19 87W       21P; 22B; 24J; 24M;    nur bis
                                                                  5ET                    e11*2001/116*0256*06;
                                              235/35R19 91        21P; 22B; 24J; 24M     nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..     107 - 142 235/55R19 101                              Allradantrieb;
                                              245/50R19 101       24J                    Frontantrieb;
                                              265/45R19 102       24J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 77E


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                        Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 13

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19      93                             Stufenheck;
CU2          e6*2001/116*0114*..           235/35R19      91      24J; 24M               Frontantrieb;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R19      92      21P; 21S; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R19      93      21P; 21S; 24J; 24M     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/35R19 85W              21P; 22I; 24M; 5EG;    10B; 11G; 11H; 11K;
FN3          e11*2001/116*0298*..                                 51J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/35R19 88               21B; 22B; 24D; 24J     721; 725; 729; 73C;
                                       235/35R19 87W              21B; 22B; 24D; 24J;    74A; 74P
                                                                  5ET
                                              235/35R19   91      21B; 22B; 24D; 24J
FN2           e11*2001/116*0306*.. 148        215/35R19   85W     21P; 22I; 24M; 51J     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/35R19   88      21B; 22B; 24D; 24J     12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/35R19   87      21B; 22B; 24D; 24J     721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95                                  ab
RE6          e11*2001/116*0302*..                                                        e11*2001/116*0301*06;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95                                bis
RE6           e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98         24J                    e11*2001/116*0301*05;
RE7           e11*2001/116*0322*..           255/40R19 96         24J                    bis
                                                                                         e11*2001/116*0302*05;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88            5FE                    10B; 11G; 11H; 11K;
BE3          e6*2001/116*0100*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                        Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 225/40R19    89      24J; 248; 26N; 26P     Frontantrieb;
                                             235/35R19    87      24J; 248; 26B; 26N     10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/40R19    92      24J; 248; 26B; 26N     12A; 51A; 71C; 71K;
                                             245/35R19    89      24C; 24M; 26B; 26J;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  27I                    74P; 77E
RV            e6*2018/858*00063*.. 79         225/45R19   92                             Frontantrieb; Hybrid;
                                              235/40R19   92      24J; 26P               10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R19   94      24J; 248; 26P          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/40R19   96      24J; 248; 26B          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                         Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 13
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaß es des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                         Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 13
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        235/35R19.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                         Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 13
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                        Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RU
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 275              y = 300                  HA
             26P                      x = 250              y = 250                  VA
             26B                      x = 300              y = 300                  VA
             27I                      x = 225              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 275        y = 300            8                  HA
             27F                   x = 275        y = 300           15                  HA
             26N                   x = 300        y = 300            8                  VA
             26J                   x = 300        y = 300           25                  VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                        Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257 *06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 245              y = 360                  HA
             27B                      x = 295              y = 410                  HA
             26P                      x = 195              y = 320                  VA
             26B                      x = 245              y = 370                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 295        y = 410            8                  HA
             27F                   x = 295        y = 410           30                  HA
             26N                   x = 245        y = 370            8                  VA
             26J                   x = 245        y = 370           27                  VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                        Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FE
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00064*..
       Handelsbez.:     CIVIC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 230                  VA
             26P                      x = 270              y = 180                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 290        y = 330           30                  HA
             27H                   x = 290        y = 330            8                  HA
             26J                   x = 320        y = 230           30                  VA
             26N                   x = 320        y = 230            8                  VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                        Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 11 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RV
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00063*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 280              y = 320                  HA
             27I                      x = 230              y = 270                  HA
             26B                      x = 305              y = 275                  VA
             26P                      x = 255              y = 225                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 305        y = 275           10                  VA
             26N                   x = 305        y = 275            8                  VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                        Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 12 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FC
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             26P                      x = 250              y = 300                  VA
             26B                      x = 300              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250        y = 300            8                  HA
             27F                   x = 250        y = 300           15                  HA
             26N                   x = 300        y = 350            8                  VA
             26J                   x = 300        y = 350           25                  VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0381-20-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 13                                                        Radtyp: SL01 8,5x19
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 21.10.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             26P                      x = 250              y = 300                  VA
             26B                      x = 300              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250        y = 300            8                  HA
             27F                   x = 250        y = 300           15                  HA
             26N                   x = 300        y = 350            8                  VA
             26J                   x = 300        y = 350           25                  VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.