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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          03-2126-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Keskin Tuning
                                Landzungenstraße 5-7
                                68159 Mannheim

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          KT1                           KT1
Typ                             KT1 8518                      KT1 10018
Radgröße                        8,5Jx18H2                     10,0Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring  Lochzahl/              Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last      (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
V2             KT1 8518 V2/N26 Ø72,6xØ57,1 5/100/57,1              30            580   1990
V2             KT1 10018 V2/N26 Ø72,6xØ57,1 5/100/57,1             22*           580   1990
               *mit 3mm Distanzscheibe

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN                        KESKIN
Radtyp und Ausführung           KT1 8518 (s.o.)               KT1 10018 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx18H2                     10,0Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET 25
Giessereikennzeichen            DT                            DT
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120               -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.031854 und Nr.031753 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Seat
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Austauschblatt vom 17.03.2005

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          03-2126-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3               66-132         225/40R18         R02                               A02 A04 A05
8L                    66-132         245/35R18         R03 R70                           A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,     66-132         255/35R18         R03                               A12 A15 A18
e1*98/14*0042*..                                                                         D32 F20 K01
                                                                                         K05 K44 K46
                                                                                         K49 K50 V18
                                                                                         S01
Audi A3 S3            154-180        225/40R18         L01 R02                           A02 A04 A05
8L                    154-180        245/35R18         K44 K46 K50 K56 R03 R70           A06 A08 A09
e1*98/14*0042*..      154-180        255/35R18         K44 K46 K50 K56 R03               A12 A15 A18
                                                                                         D32 R21 V18
                                                                                         S01
Audi TT              110-180         225/40R18         K07 L01 R02                       A02 A04 A05
8N                   110-180         245/35R18         F20 K04 K46 K50 K56 R03 R70       A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,      110-180         255/35R18         F20 K44 K46 K50 K56 R03           A12 A15 A18
e1*2001/116*0089*..,                                                                     A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*0247*..                                                                      D32 R21 V18
                                                                                         S01
Seat Toledo / Leon    50-154         225/40R18         R02                               A02 A04 A05
1M                    50-154         245/35R18         R03 R70                           A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,     50-154         255/35R18         R03                               A14 A15 A18
e9*98/14*0026*..                                                                         D32 F20 Flh
                                                                                         K05 K44 K46
                                                                                         K49 K50 K56
                                                                                         Lim Se4 V18
                                                                                         S01
VW Golf / Bora        50-177         225/40R18         B51 R02                           A02 A04 A05
1J                    50-177         245/35R18         R03 R70 T88 T89                   A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,      50-177         255/35R18         R03                               A12 A15 A18
2001/116*0071*..                                                                         D32 F20 K01
                                                                                         K05 K44 K46
                                                                                         K49 K50 K56
                                                                                         V18 VW9
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-2126-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                       Seite 3 von 6

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A15     Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

B51    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifenkombination zum Bremsschlauch, zum
Verschleißanzeige- oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

D32    Sonderrad nur zulässig in Verbindung mit Distanzscheibe [d=3mm] an Achse 2. Auf eine
Ausreichende Einschraubtiefe des Befestigungsmaterials ist zu achten.

F20     Auf ausreichenden Abstand Rad-Federteller an Achse 2 (auch ausgefedert) bei allrad-
angetriebenen Fahrzeugen ist zu achten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K01    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K04    An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          03-2126-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                           Seite 4 von 6

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L01     Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          03-2126-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                          Seite 5 von 6

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1   215/40R18               245/35R18
Nr. 2   215/45R18               235/40R18, 245/40R18
Nr. 3   225/35R18               265/30R18
Nr. 4   225/40R18               245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 5   225/45R18               245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 6   235/40R18               245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 7   235/50R18               255/45R18, 285/40R18
Nr. 8   245/35R18               255/35R18, 265/35R18
Nr. 9   245/40R18               255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.10   245/45R18               265/40R18, 275/40R18
Nr.11   255/40R18               275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr.12   255/45R18               275/40R18, 285/40R18
Nr.13   255/50R18               285/45R18
Nr.14   255/55R18               285/50R18
Nr.15   265/35R18               315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

VW9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an Achse1 (VW Golf R32
, 177 kW ).

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-2126-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 17. November 2003




Tufan                                                                        00056838.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim