TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-2126-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller Keskin Tuning
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Auftraggeber Keskin Tuning
Landzungenstraße 5-7
68159 Mannheim
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell KT1 KT1
Typ KT1 8518 KT1 10018
Radgröße 8,5Jx18H2 10,0Jx18H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
V2 KT1 8518 V2/N26 Ø72,6xØ57,1 5/100/57,1 30 580 1990
V2 KT1 10018 V2/N26 Ø72,6xØ57,1 5/100/57,1 22* 580 1990
*mit 3mm Distanzscheibe
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen KESKIN KESKIN
Radtyp und Ausführung KT1 8518 (s.o.) KT1 10018 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx18H2 10,0Jx18H2
Einpresstiefe ET (s.o.) ET 25
Giessereikennzeichen DT DT
Herkunftsmerkmal - -
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 -
Prüfungen
Die Gutachten Nr.031854 und Nr.031753 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Seat
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Austauschblatt vom 17.03.2005
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-2126-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller Keskin Tuning
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3 66-132 225/40R18 R02 A02 A04 A05
8L 66-132 245/35R18 R03 R70 A06 A08 A09
e1*95/54*0042*.., 66-132 255/35R18 R03 A12 A15 A18
e1*98/14*0042*.. D32 F20 K01
K05 K44 K46
K49 K50 V18
S01
Audi A3 S3 154-180 225/40R18 L01 R02 A02 A04 A05
8L 154-180 245/35R18 K44 K46 K50 K56 R03 R70 A06 A08 A09
e1*98/14*0042*.. 154-180 255/35R18 K44 K46 K50 K56 R03 A12 A15 A18
D32 R21 V18
S01
Audi TT 110-180 225/40R18 K07 L01 R02 A02 A04 A05
8N 110-180 245/35R18 F20 K04 K46 K50 K56 R03 R70 A06 A08 A09
e1*97/27,98/14, 110-180 255/35R18 F20 K44 K46 K50 K56 R03 A12 A15 A18
e1*2001/116*0089*.., A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*0247*.. D32 R21 V18
S01
Seat Toledo / Leon 50-154 225/40R18 R02 A02 A04 A05
1M 50-154 245/35R18 R03 R70 A06 A08 A09
e9*97/27*0026*.., 50-154 255/35R18 R03 A14 A15 A18
e9*98/14*0026*.. D32 F20 Flh
K05 K44 K46
K49 K50 K56
Lim Se4 V18
S01
VW Golf / Bora 50-177 225/40R18 B51 R02 A02 A04 A05
1J 50-177 245/35R18 R03 R70 T88 T89 A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14, 50-177 255/35R18 R03 A12 A15 A18
2001/116*0071*.. D32 F20 K01
K05 K44 K46
K49 K50 K56
V18 VW9
S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-2126-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller Keskin Tuning
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A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
B51 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifenkombination zum Bremsschlauch, zum
Verschleißanzeige- oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
D32 Sonderrad nur zulässig in Verbindung mit Distanzscheibe [d=3mm] an Achse 2. Auf eine
Ausreichende Einschraubtiefe des Befestigungsmaterials ist zu achten.
F20 Auf ausreichenden Abstand Rad-Federteller an Achse 2 (auch ausgefedert) bei allrad-
angetriebenen Fahrzeugen ist zu achten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K01 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K04 An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-2126-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller Keskin Tuning
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K05 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L01 Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-2126-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
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V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/40R18 245/35R18
Nr. 2 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 3 225/35R18 265/30R18
Nr. 4 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 5 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 6 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 7 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 8 245/35R18 255/35R18, 265/35R18
Nr. 9 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.10 245/45R18 265/40R18, 275/40R18
Nr.11 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr.12 255/45R18 275/40R18, 285/40R18
Nr.13 255/50R18 285/45R18
Nr.14 255/55R18 285/50R18
Nr.15 265/35R18 315/30R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
VW9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an Achse1 (VW Golf R32
, 177 kW ).
Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-2126-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ KT1 8518 und 10,0Jx18H2 Typ KT1 10018
Hersteller Keskin Tuning
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2003.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 17. November 2003
Tufan 00056838.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim