GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016 Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Berlin Tyres Europa GmbH Holzhauserstrasse 182 13509 Berlin QM-Nr. 49020212006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell KT15 Typ KT15-7016 Radgröße 7Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm) Mittenloch-ø (mm) Y1 KT15-7016 Y1 / Ø63,4xØ57,1 4/100/57,1 35 640 1990 Kennzeichnungen KBA-Nummer 55433 Herstellerzeichen KESKIN Radtyp und Ausführung KT15-7016 (s.o.) Radgröße 7Jx16H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr §22 55433*00 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Seat Arosa 37-74 195/40R16 T76 A12 A14 A19 6H, 6HS 37-74 195/45R16 A01 G01 K25 K2b K42 V16 S01 e1*95/54*, 37-74 215/40R16 A01 G01 K25 K2b K42 98/14*0049*.., e9*98/14*0037*.. Seat Mii 44, 50, 55 195/45R16 K1a K2b A01 A12 A14 AA, AAN 44, 50, 55 205/40R16 K1a K1b K2b A19 F16 Flh e13*2007/46*1168*..; 44, 50, 55 205/45R16 K1a K1b K2b NoE V16 S01 e13*2007/46*1183*.. 44, 50, 55 215/40R16 K2b K6g K8e R03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016 Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Seat Mii electric 61 195/45R16 K1a K2b A01 A12 A14 AA 61 205/40R16 K1a K1b K2b A19 F16 Flh e13*2007/46*1168*.. 61 205/45R16 K1a K1b K2b V16 S01 - Elektro 61 215/40R16 K2b K6g K8e R03 Skoda Citigo 44, 50, 55 195/45R16 K1a K2b A01 A12 A14 AA, AAN 44, 50, 55 205/40R16 K1a K1b K2b A19 F16 Flh e13*2007/46*1169*..; 44, 50, 55 205/45R16 K1a K1b K2b NoE V16 S01 e13*2007/46*1184*.. 44, 50, 55 215/40R16 K2b K6g K8e R03 - incl. Facelift 2017 Skoda Citigo E IV 61 195/45R16 K1a K2b A01 A12 A14 AA 61 205/40R16 K1a K1b K2b A19 F16 Flh e13*2007/46*1169*.. 61 205/45R16 K1a K1b K2b V16 S01 - Elektro 61 215/40R16 K2b K6g K8e R03 VW cross UP! 55, 66 195/45R16 K2b A01 A12 A14 AA 55, 66 205/40R16 K1a K2b A19 F16 Flh e13*2007/46*1167*.. 55, 66 205/45R16 K1a K2b KMV V16 S01 - incl. Facelift 2016 55, 66 215/40R16 K2b K6g K8e R03 VW e-UP! 60,61 195/45R16 K1a K2b A01 A12 A14 §22 55433*00 AA, AAN 60,61 205/40R16 K1a K1b K2b A19 F16 Flh e13*2007/46*1167*..; 60,61 205/45R16 K1a K1b K2b V16 S01 e13*2007/46*1182*.. 60,61 215/40R16 K2b K6g K8e R03 - incl. Facelift 2016 - Elektro VW Lupo 37-77 195/40R16 T76 A12 A14 A19 6X, 6E N3L S01 e1*97/27,98/14, 2001/116* 0085,0114*.. VW UP! 44-66 195/45R16 K1a K2b A01 A12 A14 AA, AAN 44-66 205/40R16 K1a K1b K2b A19 F16 Flh e13*2007/46*1167*..; 44-66 205/45R16 K1a K1b K2b NoE Npf V16 e13*2007/46*1182*.. 44-66 215/40R16 K2b K6g K8e R03 S01 - incl. Facelift 2016 VW UP! GTI 85 195/45R16 M+S A12 A14 A19 AA 85 205/45R16 A01 K1a K1b M+S F16 Flh NoE e13*2007/46*1167*20-.. S01 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016 Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH Seite 3 von 6 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. §22 55433*00 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016 Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH Seite 4 von 6 A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes §22 55433*00 des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad- /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol). N3L Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016 Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH Seite 5 von 6 NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T76 Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 185/60R16 205/55R16 Nr. 3 195/40R16 215/35R16 Nr. 4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 §22 55433*00 Nr. 5 195/50R16 215/45R16 Nr. 6 205/45R16 225/40R16 Nr. 7 205/50R16 225/45R16 Nr. 8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 9 205/60R16 225/55R16 Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 11 215/55R16 235/50R16 Nr. 12 225/40R16 245/35R16 Nr. 13 225/50R16 245/45R16 Nr. 14 225/55R16 245/50R16 Nr. 15 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2025 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016 Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 14. Januar 2025 §22 55433*00 Tufan 00440131.DOCX Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim