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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016
               Hersteller                       Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 8
               Auftraggeber                     Berlin Tyres Europa GmbH
                                                Holzhauserstrasse 182
                                                13509 Berlin
                                                QM-Nr. 49020212006

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Modell                           KT15
               Typ                              KT15-7016
               Radgröße                         7Jx16H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                Y2            KT15-7016 Y2 / Ø63,4xØ54,1             5/100/54,1        38         640      2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       55433
               Herstellerzeichen                KESKIN
               Radtyp und Ausführung            KT15-7016 (s.o.)
               Radgröße                         7Jx16H2
               Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr
§22 55433*00




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°               110               -
                S02   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°               105               -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Lexus
                                                Mazda
                                                Subaru
                                                Toyota
               Spurverbreiterung                innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                               Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Lexus CT 200h              73              195/55R16       R37                           A12 A14 A19
                A10(a)                     73              195/60R16       R37                           A58 Flh S01
                e11*2007/46*0150*..;       73              205/55R16
                e6*2007/46*0334*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 8
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mazda 2 Hybrid            68            195/55R16       K1b K6i K6r                   A01 A12 A14
                ZV                        68            205/50R16       K1c K2b K6g K6i K6r K8h       A19 A58 Flh
                e6*2018/858*00149*..      68            225/45R16       K1c K2b K6g K6i K6r K8h       NoE NoP V16
                                                                                                      Z15 Z16 S02
                Subaru Trezia             66, 73        195/55R16       K1a K2b K6f K6g K6i           A01 A12 A14
                D1(a)                     66, 73        205/50R16       K1c K2b K6f K6h K6i           A19 A58 V16
                e11*2007/46*0021*..       66, 73        205/55R16       K1c K2b K6f K6h K6i           S01
                                          66, 73        225/45R16       K1c K2b K6f K6h K6i
                Toyota Avensis            66-110        205/45R16       K42 T83 T84                   A01 A12 A14
                T22                       66-110        205/50R16       K1c K42 K46 K56               A19 Car Flh
                e11*96/79*0077*..         66-110        215/45R16       K1c K42 K46 K56               Sth V16 S01
                                          66-110        225/45R16       K1c K2b K42 K46 K56
                                          66-81         195/50R16       K42 T83
                Toyota Avensis            81-120        205/55R16                                     A12 A14 A19
                T25                       81-120        215/50R16                                     Car Flh Sth
                e11*2001/116*0196*.       81-120        225/50R16       A01 K42 K46                   V16 S01
                Toyota Celica             105-141       205/50R16                                     A12 A14 A19
                T23                                                                                   V16 S01
§22 55433*00




                                          105-141       225/45R16       A01 K1a K2b K45
                e11*98/14*0122*..,
                e11*2001/116*0122*.
                Toyota Prius (II)         57            195/55R16       K42                           A01 A12 A14
                HW2                                                                                   A19 S01
                e11*2001/116*0200*.
                Toyota Prius (III)        73            195/55R16       K6f                           A01 A12 A14
                XW3(a), XW3P              73            195/60R16       K6f                           A19 S01
                e11*2001/116*0264*.
                e11*2007/46*0015*..
                Toyota Prius (IV)         72            195/55R16                                     A12 A14 A19
                XW5(EU,M), -/TMG          72            195/60R16                                     A58 Flh S01
                e11*2007/46*2971*..;      72            205/55R16
                e13*2007/46*1931*..;      72            215/50R16       A01 K1c K2c K6j K8e K9v
                e6*2007/46*0339*..
                Toyota Prius PHV (IV)     72            195/55R16                                     A12 A14 A19
                XW5P(EU,M)                72            195/60R16                                     Flh S01
                e11*2007/46*3704*..;      72            205/55R16
                e6*2007/46*0340*..        72            215/50R16       A01 K1c K2c K6j K8e K9v
                Toyota Urban Cruiser      66, 73, 74    195/60R16                                     A12 A14 A19
                XP11                      66, 73, 74    205/55R16                                     A58 S01
                e11*2001/116*0263*.       66, 73, 74    215/50R16       A01 K6f K6i
                - 2WD                     66, 73, 74    215/55R16       A01 K6f K6i
                                          66, 73, 74    225/50R16       A01 K1a K1b K2b K6f K6i K6k
                Toyota Urban Cruiser      66            195/60R16                                     A12 A14 A19
                XP11                      66            205/55R16                                     A56 S01
                e11*2001/116*0263*.       66            215/50R16
                - 4WD                     66            215/55R16
                                          66            225/50R16       A01 K1a K1b K2b



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota Verso-S             66, 73        195/55R16      K1a K2b K6f K6g K6i              A01 A12 A14
                XP12(a)                    66, 73        205/50R16      K1c K2b K6f K6h K6i              A19 A58 V16
                e11*2007/46*0020*..        66, 73        205/55R16      K1c K2b K6f K6h K6i              S01
                                           66, 73        225/45R16      K1c K2b K6f K6h K6i
                Toyota Yaris (IV)          53,68,92      195/55R16      K1b K6i K6r                      A01 A12 A14
                XPA1F(EU,M/N), -/TGRE      53,68,92      205/50R16      K1c K2b K6g K6i K6r K8h          A19 A58 Flh
                e6*2007/46*0437*..;        53,68,92      225/45R16      K1c K2b K6g K6i K6r K8h          KOV LY5 NoE
                e13*2007/46*2342*..;                                                                     NoP V16 S02
                e13*2018/858*00004*..;
                e20*2018/858*00007*..
                Toyota Yaris (IV)          53,68,92      195/55R16      K1b K6i K6r                      A01 A12 A14
                XPA1F(EU,M/N), -/TGRE      53,68,92      205/50R16      K1c K2b K6g K6i K6r K8h          A19 A58 Flh
                e6*2007/46*0437*..;        53,68,92      225/45R16      K1c K2b K6g K6i K6r K8h          KOV LY4 NoE
                e13*2007/46*2342*..;                                                                     NoP V16 S02
                e13*2018/858*00004*..;
                e20*2018/858*00007*..
§22 55433*00




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 8

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
§22 55433*00




               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 8

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§22 55433*00




               K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
               soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6j     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

               K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
               vollständig umzulegen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 8

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K9v      An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
               von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LY4       Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
               (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

               LY5      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
               (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 55433*00




               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 8

               V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
§22 55433*00




               Fahrzeugs mitzuführen.

               Z15       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2025 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55433 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55057224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ KT15-7016
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                              Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 14. Januar 2025
§22 55433*00




               Tufan                                                                                 00440134.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim