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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50072 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092514 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ KT15-7017
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                  Carl-Benzstraße 22-24
                                  67227 Frankenthal
                                  QM-NR. 49020390809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            KT15
Typ                               KT15-7017
Radgröße                          7,0Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
DB           KT15-7017 DB / ohne Ring              5/112/66,6         48        690    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50072
Herstellerzeichen                 KESKIN
Radtyp und Ausführung             KT15-7017
Radgröße                          7,0Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                  33
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  24
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092514 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ KT15-7017
Hersteller                       Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/55R17   A13 R37                         A14 A19 Car
B8, B81                 88-125        215/50R17   A33 R37 T90 T91                 Lim Y61 S04
e1*2001/116*0430*..;    88-125        225/50R17   A90
e13*2007/46*1084*..     88-140        205/55R17   A13 M+S
                        88-140        215/50R17   A33 M+S T90 T91
                        88-195        225/50R17   A90 M+S
A-Klasse                44-75         205/40R17   K1a K2b                         A01 A12 A14
168                     44-75         205/40R17   K1a R35                         A19 A60 DBA
e1*96/79*0073*..                                                                  X92 S03
nur mit ESP
A-Klasse                60-142        205/45R17   R37                             A12 A14 A19
169                     60-142        215/45R17                                   B56 S01
e1*2001/116*0288*..
A-Klasse                66-130        205/45R17   A33 T88                         A14 A19 A57
176, 245G               66-130        205/50R17   A90                             Flh V00 V17
e1*2007/46*0928*..;     66-130        215/45R17   A33 T87 T91                     S01
e1*2001/116*            66-130        225/45R17   A90
0470*04-..              66-155        205/50R17   A90 M+S
                        66-155        215/45R17   A33 M+S T87 T91
                        66-155        225/45R17   A90 M+S
B-Klasse                70-142        205/45R17   T84                             A12 A14 A19
245                     70-142        205/50R17                                   B56 V17 S01
e1*2001/116*0314*..     70-142        215/45R17
                        70-142        225/45R17
B-Klasse                66-135        205/45R17   A33 T88                         A14 A19 A57
246, 245G               66-135        205/50R17   A91                             V00 V17 S01
e1*2007/46*0751*..;     66-135        215/45R17   A33 T87 T91
e1*2001/116*            66-135        225/45R17   A91
0470*04-..              66-155        205/50R17   A91 M+S
- incl. Facelift 2014   66-155        215/45R17   A33 M+S T87 T91
                        66-155        225/45R17   A91 M+S
C-Klasse                88-215        205/50R17   A10 R37 T89 T93                 A14 A19 B03
204                     88-215        215/45R17   A10 R37 T87 T88 T91             Cpe Lim S01
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/45R17   A10
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-155        205/55R17   A10 R37 138                     A14 A19 A58
204                     85-155        215/50R17   A10 R37 138                     Lim Po1 Y92
e1*2001/116*            85-155        225/50R17   A10 138                         S01
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       88-170        205/50R17   A10 R37 T89 T93                 A14 A19 B03
204K                    88-170        215/45R17   A10 R37 T91                     Car S01
e1*2001/116*0457*..     88-170        225/45R17   A10 T90 T91 T94
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50072 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092514 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ KT15-7017
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                    Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell       85-155         205/55R17   A10 R37 T91 T95 138               A14 A19 A58
204K                    85-155         215/50R17   A10 R37 T91 T95 138               Car Po1 Y92
e1*2001/116*            85-155         225/50R17   A10 138                           S01
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
CLA-Klasse              80-130         205/45R17   A33 T88                           A14 A19 A57
117, 245G               80-130         205/50R17   A90                               Lim V00 V17
e1*2007/46*1007*..;     80-130         215/45R17   A33 T87 T91                       S01
e1*2001/116*            80-130         225/45R17   A90
0470*04-..              80-155         205/50R17   A90 M+S
                        80-155         215/45R17   A33 M+S T87 T91
                        80-155         225/45R17   A90 M+S
CLA-Klasse Shooting     90-130         205/45R17   A33 T88                           A14 A19 A57
Brake                   90-130         205/50R17   A90                               Car V00 V17
245G                    90-130         215/45R17   A33 T87 T91                       S01
e1*2001/116*            90-130         225/45R17   A90
0470*12-..              90-155         205/50R17   A90 M+S
                        90-155         215/45R17   A33 M+S T87 T91
                        90-155         225/45R17   A90 M+S

E-Klasse                100-150        205/50R17   A10 T93 138                       A14 A19 A58
212                     100-150        215/50R17   A10 T90 T91 T93 T95 138           B03 F38 Lim
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/45R17   A10 T90 T91 T93 T94 138           S01
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
E-Klasse                100-150        205/50R17   A10 T93 138                       A14 A19 A58
212, 212G               100-150        215/50R17   A10 T90 T91 T93 138               B03 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/45R17   A10 T90 T91 T93 138               S01
e1*2007/46*0484*..
- incl. Facelift 2013
GLA-Klasse              80-155         215/60R17                                     A12 A14 A19
245G                    80-155         225/55R17                                     A57 Flh S01
e1*2001/116*            80-155         225/60R17
0470*06-..              80-155         235/55R17
V-Klasse                72-128         215/55R17   K1a K2c K42 K56 T94 T98 138       A01 A12 A14
638/2                   72-128         225/50R17   K1c K2c K42 K56 T94 T98 138       A19 S02
e9*95/54, 98/14,        72-128         225/55R17   G01 K1c K2c K42 K56 138
2001/116*0020*..        72-128         235/50R17   K1c K2c K42 K44 K45 K56 138
Vito                    58-105         215/55R17   K1a K2c K42 K56 T98 138           A01 A12 A14
638                     58-105         225/50R17   K1c K2c K42 K56 T98 138           A19 S02
e9*93/81,98/14,         58-105         225/55R17   G01 K1c K2c K42 K56 138
2001/116*0005*..        58-105         235/50R17   K1c K2c K42 K45 K56 138

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092514 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ KT15-7017
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50072 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092514 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ KT15-7017
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50072 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092514 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ KT15-7017
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 x 28 mm an Achse 1.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50072 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092514 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ KT15-7017
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

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S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092514 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ KT15-7017
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    195/40R17     215/35R17
Nr. 2    195/45R17     215/40R17
Nr. 3    205/40R17     225/35R17
Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17
Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17     255/45R17
Nr. 16   235/55R17     255/50R17
Nr. 17   235/60R17     255/55R17
Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X92     Die Verwendung der Sonderräder ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage
nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse Durchmesser. 276 mm
an Achse 1.

Y61    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Oktober 2015 in Lambsheim statt.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092514 (2. Ausfertigung)

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. Oktober 2015




Tufan                                                                 00236488.DOC




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