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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0201-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J X 19 H2 Typ KT15-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT15-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Europa GmbH

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                      Keskin Europa GmbH
                                Carl-Benzstraße 22-24
                                67227 Frankenthal
                                QM-NR. 49020251710

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          KT15                          KT15
Typ                             KT15-8519                     KT15-9519
Radgröße                        8,5 J X 19 H2                 9,5JX19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
DB         KT15-8519 DB / *mit 3 mm        5/112/66,6              27*        720    2100
           Distanzscheibe Kennz. 10275
DB         KT15-9519 DB / ohne Ring        5/112/66,6              45         720    2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN                        KESKIN
Radtyp und Ausführung           KT15-8519 (s.o.)              KT15-9519 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J X 19 H2                 9,5JX19 H2
Einpresstiefe                   ET 30                         ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen            STW, ww. TAM                  STW, ww. TAM
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  Achse 1: 33 mm
                                                                         Achse 2: 28 mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-009314-A00-V07 und 14-0160-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0201-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J X 19 H2 Typ KT15-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT15-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Europa GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-        Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ             Bereich                    Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 43 AMG 4matic          270, 287   225/40R19       K1c R02                        A12 A14 A19
Coupé/Cabrio             270, 287   245/35R19       R03 T93                        A56 Cbo Cpe
204                      270, 287   255/35R19       K2b K4i K6g K6j R03            V19 S01
e1*2001/116*
0431*39-..
(FIN: W..205...)
- incl. Facelift 2018
C 450/ C43 AMG           270, 287   225/40R19       K1c R02                        A12 A14 A19
4matic                   270, 287   245/35R19       R03 T93                        A56 Car Lim
204, 204K                270, 287   255/35R19       K2b K4i K6g K6j R03            V19 S01
e1*2001/116*
0431*36-..;
e1*2001/116*
0457*29-..
(FIN: W..205...)
- Limousine/T-Modell
- incl. Facelift 2018
C 63 AMG                 350, 375   245/35R19       K1c K5d R02                    A12 A14 A19
204, 204K, -/AMG         350, 375   255/35R19       K1c K5d K5k R02                A58 Car Lim
e1*2001/116*             350, 375   265/35R19       K2a K2b K4i K6g K6r R03        VC3 Vn2 S01
0431*33-..,0457*26-..    350, 375   275/35R19       K2c K4i K6h K6r K8h R03
0463*13-..,0464*14-..,   350, 375   285/30R19       K2c K4i K6h K6r K8h R03
(FIN: W..205...)
- Limousine/T-Modell
CLS-Klasse               120-245    245/35R19       R02                            A12 A14 A19
218                      120-245    245/35R19       R03 T93                        A57 Lim V19
e1*2007/46*0485*..       120-245    255/30R19       K1a K5c K5k R02                S01
- incl. Facelift 2014    120-245    255/30R19       R03 T91
                         120-245    255/35R19       K1a K5c K5k R02
                         120-245    255/35R19       R03
                         120-245    275/30R19       R03
                         120-245    285/30R19       R03
SL                       225-335    255/35R19       R02                            A12 A14 A19
230, 231                 225-335    255/35R19       R03                            V19 X36 S01
e1*2007/46*0803*..;      225-335    285/30R19       R03
e1*98/14*0169*19-23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0201-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J X 19 H2 Typ KT15-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT15-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Europa GmbH

                                                                                      Seite 3 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0201-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J X 19 H2 Typ KT15-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT15-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Europa GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0201-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J X 19 H2 Typ KT15-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT15-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Europa GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0201-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J X 19 H2 Typ KT15-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT15-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Europa GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse          Hinterachse

Nr. 1     215/35R19            245/30R19, 255/30R19
Nr. 2     225/35R19            245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3     225/40R19            245/35R19, 255/35R19
Nr. 4     225/45R19            245/40R19, 255/40R19
Nr. 5     225/55R19            275/45R19
Nr. 6     235/35R19            255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7     235/40R19            265/35R19, 275/35R19
Nr. 8     235/45R19            255/40R19
Nr. 9     235/50R19            255/45R19
Nr. 10    235/55R19            255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11    245/30R19            305/25R19
Nr. 12    245/35R19            275/30R19, 285/30R19
Nr. 13    245/40R19            275/35R19, 285/35R19
Nr. 14    245/45R19            275/40R19
Nr. 15    245/50R19            275/45R19
Nr. 16    255/30R19            305/25R19, 315/25R19
Nr. 17    255/35R19            285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18    255/40R19            285/35R19, 295/35R19
Nr. 19    255/45R19            285/40R19
Nr. 20    255/50R19            285/45R19, 295/45R19
Nr. 21    255/55R19            275/50R19
Nr. 22    265/30R19            305/25R19, 315/25R19
Nr. 23    265/35R19            295/30R19, 305/30R19
Nr. 24    265/40R19            295/35R19
Nr. 25    265/45R19            295/40R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VC3     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse          Hinterachse

Nr.   1   245/35R19            245/35R19, 255/35R19, 265/35R19, 285/30R19, 295/30R19
Nr.   2   255/30R19            275/30R19
Nr.   3   255/35R19            255/35R19, 275/35R19, 295/30R19
Nr.   4   265/30R19            285/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        20-0201-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J X 19 H2 Typ KT15-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT15-9519
Fertiger/Zulieferer           Keskin Europa GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in TÜV Rheinland Malaysia, Subang
Jaya ab Januar 2014 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in TÜV
Rheinland Malaysia Subang Jaya ab Februar 2014 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. März 2020




Tufan                                                                        00340450.DOC




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