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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 1 von 11

Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                  Carl-Benzstraße 22-24
                                  67227 Frankenthal
                                  QM-NR. 49020390809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            KT15
Typ                               KT15-8520
Radgröße                          8,5 J X 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
DB           KT15-8520 DB / Ø66,6xØ57,1              5/112/57,1         30        720    2290

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49854
Herstellerzeichen                 STW
Radtyp und Ausführung             KT15-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5 J X 20 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                    28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                    33
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                       Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                    Seite 2 von 11


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant        89-213         255/30R20   K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T92     A01 A12 A14
4F, 4F1                                                                               A19 Car Lim
e1*2001/116*0254*..,                                                                  NBF X27 S01
e1*2001/116*0276*..;
e13*2007/46*1080*..
Audi A6 Allroad        120-257        245/35R20   K1a K1b K2b K41 K44 T95             A01 A12 A14
4F, 4F1                120-257        255/35R20   K1c K2b K41 K43 K44 T97             A19 K42 K46
e1*2001/116*0254*..;                                                                  X28 S01
e13*2007/46*1080*..
Audi A8                154-257        245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95 144             A01 A12 A14
4E                     154-257        245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99 144     A19 Lim NBF
e1*2001/116*0198*..,   154-257        245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72 144     S01
e1*2001/116*0246*..    154-331        255/35R20   K1c K2b T93 T97 144
Audi A8                110-309        255/35R20   K1c K2b R35 T93 T97                 A01 A12 A14
D2                                                                                    A19 K41 K45
G850,                                                                                 K46 K56 NBF
e1*93/81*0005*..;                                                                     R21 S01
e1*98/14*0005*..
Audi Q3                88-162         225/35R20   T90                                 A12 A14 A19
8U, 8U1                88-162         235/35R20   A01 K1a K2b T92                     A57 S02
e1*2007/46*0591*..;    88-162         245/30R20   A01 K1a K2b
e13*2007/46*1163*..    88-162         245/35R20   A01 K1a K2b
                       88-162         255/30R20   A01 K1a K2b K6v T92
                       88-162         255/35R20   A01 K1a K2b K6v
Audi Q3                88-162         225/35R20   T90                                 A12 A14 A19
8U, 8U1                88-162         235/35R20   T92                                 A57 KMV S02
e1*2007/46*0591*..;    88-162         245/30R20
e13*2007/46*1163*..    88-162         245/35R20
- mit Radhaus-         88-162         255/30R20   A01 K6v T92
  Verbreiterungen      88-162         255/35R20   A01 K6v
Audi RS Q3             228, 250       235/35R20   T92                                 A12 A14 A19
8U                     228, 250       245/35R20                                       A56 KMV S02
e1*2007/46*0590*01-    228, 250       255/35R20   A01 K6v
Seat Exeo / Exeo ST    75-155         235/30R20   G01 K3b K6g K8b T88                 A01 A12 A14
3R, 3RN                                                                               A19 A58 Car
e9*2001/116*0072*..,                                                                  K1c K2b Lim
e9*2007/46*0011*..                                                                    S01
Skoda Octavia Scout    110-135        235/30R20   K1c K4i K6g K6w K8e K9v T88         A01 A12 A14
(III)                  110-135        245/30R20   K1c K3c K3s K4i K5b K5v K6g K6w     A19 A56 Car
5E                                                K8e K9v T89                         F24 S01
e11*2007/46*0243*..    110-135        255/30R20   K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5v K6h
                                                  K6x K8i K9v T92




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                     Seite 3 von 11
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Superb (III)      88-162         255/30R20   K2c K4i K6h K6i K8s R03             A01 A12 A14
3T                      88-206         225/35R20   K1b K2b K3f K4i K5d K6g K6i K8e     A19 A57 Car
e11*2001/116*                                      T90                                 Lim V00 V20
0326*32-..;             88-206         235/30R20   K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i     S03
e11*2007/46*                                       K8m T88
0014*22-..              88-206         235/35R20   K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                                                   K8m T88 T92
                        88-206         245/30R20   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                                                   K7d K8s T90
VW Passat               88-110         235/30R20   A58 Car K1c K2c K3c K4i K6i K8m     A01 A12 A14
3C                                                 T88                                 A19 V00 V20
e1*2001/116*            88-140         225/35R20   A57 Car K1c K2b K8h T90             VoA S03
0307*37-..              88-140         235/30R20   A58 K1c K2c K3c K4i K6i K8m Lim
- Limousine / Variant                              T88
ab MJ 2015 (B8/3G)      88-140         245/30R20   A57 Car K1c K2c K3a K3c K4i K5d
                                                   K6g K6i K8m T90
                        88-140         255/30R20   A58 Car K2c K4i K6g K6i K8s Lim
                                                   R03 T88 T92
                        88-206         225/35R20   A57 K1c K2b K8h Lim T90
                        88-206         235/35R20   A57 Car K1c K2c K3c K4i K6i K8m
                                                   Lim T88 T92
                        88-206         245/30R20   A57 K1c K2c K3a K3c K4i K5d K6g
                                                   K6i K8m Lim T90
VW Passat Alltrack      103-155        225/35R20   K3s K6h K6y K8h T90                 A01 A12 A14
3C, 3c                  103-155        245/30R20   K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s     A19 A56 Car
e1*2001/116*                                       T90                                 KMV S01
0307*24-36;
e1*2007/46*
0502*00-10;
0547*00-03
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
VW Phaeton              165-331        245/40R20   K1a K1b R91 T95 T99 144             A01 A12 A14
3D, 3d                  165-331        245/40R20   G01 K1a K1b T95 T99 144             A19 Lim S01
e1*98/14*0189*..;       177            245/35R20   K1a K1b T95 144
e1*2001/116*0189*..;    177,246        255/35R20   K1c K2b T97 144
DE*2007/46*0452*..;
e1*2007/46*0452*..
VW Scirocco             90-162         235/30R20   K1c K2c K42 T88                     A01 A12 A14
13                                                                                     A19 A58 Cpe
e1*2001/116*0471*..                                                                    S01
- incl. Facelift 2015
VW Scirocco R           188-206        235/30R20   K1c K2c K42 T88                     A01 A12 A14
13                                                                                     A19 A58 Cpe
e1*2001/116*0471*..                                                                    S01
- incl. Facelift 2015




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                       Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan               81-155        245/35R20    A01 K42                               A12 A14 A19
5N                      81-155        245/35R20    Z19                                   KMV S03
e1*2001/116*            81-155        255/35R20    A01 K42
0450*00-23;             81-155        255/35R20    Z19
e1*2007/46*
0487*00-14
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan               81-155        245/35R20    K1c K2b                               A01 A12 A14
5N                      81-155        255/35R20    K1c K2b K42                           A19 S03
e1*2001/116*
0450*11-23;
e1*2007/46*
0487*02-14
- ab Facelift 2011
VW Tiguan               81-155        245/35R20    K1c K2a K2b                           A01 A12 A14
5N                      81-155        255/35R20    K1c K2c K42                           A19 S03
e1*2001/116*
0450*00-10;
e1*2007/46*
0487*00-01

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 5 von 11

Spezielle Auflagen und Hinweise

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 6 von 11

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 7 von 11

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                    Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                    Seite 8 von 11

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 9 von 11

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 10 von 11

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   265/50R20     295/45R20
Nr. 18   275/35R20     305/30R20
Nr. 19   275/40R20     315/35R20
Nr. 20   275/50R20     305/45R20
Nr. 21   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
(Typ 3C, 3c).

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009414 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                    Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                   Seite 11 von 11

Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 18 Speichen.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2016




Tufan                                                               00249528.DOC




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