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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
               Hersteller                        Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Berlin Tyres Europa GmbH
                                                 Holzhauserstrasse 182
                                                 13509 Berlin
                                                 QM-Nr. 49020212006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            KT15
               Typ                               KT15-8520
               Radgröße                          8,5 J X 20 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                        Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                                              (mm)
               W5-K242        KT15-8520 W5-K242 / Ø72,6xØ67,1 5/120/67,1            30         735    2220

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        49854
               Herstellerzeichen                 Keskin
               Radtyp und Ausführung             KT15-8520 (s.o.)
               Radgröße                          8,5 J X 20 H2
§22 49854*04




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M14x1,5 CL10          Kegel 60°      190                 -
               S02       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      150                 -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                 Opel
                                                 Saab

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
               Hersteller                       Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Chevrolet Malibu        118, 123      245/35R20   K1a K2b K4h T95                   A01 A12 A14
               KL1G                    118, 123      255/35R20   K1c K2b K3s K4h K6g               A19 A58 Lim
               e9*2007/46*0188*..                                                                  S02
               Opel Insignia-A         81-162        225/35R20   R37 T90                           A12 A14 A19
               0G-A                    81-162        245/30R20   A01 K1a K2b T90                   A57 Flh Lim
               e1*2001/116*0475*..;    81-191        245/35R20   A01 K1a K2b T91 T95               S02
               e1*2007/46*0374*..      81-191        255/30R20   A01 K1c K2a K2b T88 T92
               - incl. Facelift 2013   81-191        255/35R20   A01 K1c K2a K2b
               Opel Insignia-A         81-162        225/35R20   A58 R37 T90                       A12 A14 A19
               0G-A, -/V               81-162        245/30R20   A01 A58 K1a K2b T90               Car KOV S02
               e1*2001/116*0475*..;    81-162        255/30R20   A01 A58 K1c K2a K2b T92
               e1*2007/46*0374*..;     81-191        245/35R20   A01 A57 K1a K2b T91 T95
               e1*2007/46*0860*..      81-191        255/35R20   A01 A57 K1c K2a K2b T93 T97
               - Sports Tourer
               - Station Wagon
               - incl. Facelift 2013
               Opel Insignia-A       120-184         245/35R20   K4h T95                           A01 A12 A14
               Country Tourer        120-184         245/40R20   K4h                               A19 A57 Car
§22 49854*04




               0G-A                  120-184         255/35R20   K1a K2b K4h T93 T97               KMV S02
               e1*2007/46*0374*11-..

               Opel Insignia-A OPC     239           245/30R20   K1a K2b T90                       A01 A12 A14
               0G-A                    239           245/35R20   K1a K2b T91 T95                   A19 A56 Flh
               e1*2001/116*0475*..;    239           255/30R20   K1c K2a K2b T92                   Lim S02
               e1*2007/46*0374*..      239           255/35R20   K1c K2a K2b
               - incl. Facelift 2013
               Opel Insignia-A OPC     239           245/35R20   K1a K2b T95                       A01 A12 A14
               0G-A                    239           255/35R20   K1c K2a K2b T93 T97               A19 A56 Car
               e1*2001/116*0475*..;                                                                KOV S02
               e1*2007/46*0374*..
               - Sports Tourer
               - Station Wagon
               - incl. Facelift 2013
               Opel Insignia-B GSI     154, 191      235/35R20   K1a K2b K5a K6k M+S T92           A01 A12 A14
               Z-B                     154, 191      245/35R20   K1c K2c K5a K6l K8d               A19 A56 Car
               e8*2007/46*             154, 191      255/30R20   K1c K2c K5d K6l K7a K8m T92       Flh KOV S01
               0264*05-09              154, 191      255/35R20   K1c K2c K5d K6l K7a K8m
               Saab 9-5                118-221       245/35R20   K1a K2b K4h T95                   A01 A12 A14
               YS3G                    118-221       255/35R20   K1c K2a K2b K4h                   A19 Lim S02
               e4*2007/46*0137*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
§22 49854*04




               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§22 49854*04




               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.



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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

               K6l   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm auszustellen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
§22 49854*04




               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 49854*04




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2023 in Lambsheim statt.

               Hinweise zum Sonderrad

               Pulverbeschichtete Sonderräder mit 18 Speichen.




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. Mai 2023
§22 49854*04




               Tufan                                                                  00409165.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim