GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Auftraggeber Keskin Tuning Europa GmbH
Carl-Benzstraße 22-24
67227 Frankenthal
QM-NR. 49020390809
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell KT15
Typ KT15-8520
Radgröße 8,5 J X 20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
DB KT15-8520 DB / ohne Ring 5/112/66,6 42 720 2290
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49854
Herstellerzeichen STW
Radtyp und Ausführung KT15-8520 (s.o.)
Radgröße 8,5 J X 20 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 28
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 33
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 88-195 225/35R20 R37 T90 0A1 A02 A04
B8, B81 88-200 245/30R20 T90 A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..; 88-200 255/30R20 T88 T92 A12 A14 A19
e13*2007/46*1084*.. Car Lim S01
Audi A6 / A6 Avant 100-180 245/35R20 T95 144 0A1 A02 A04
4G, 4G1 100-180 255/35R20 T93 T97 144 A05 A08 A09
e1*2007/46*0436*..; A12 A14 A19
e13*2007/46*1147*.. A57 B90 Car
Lim NA1 S01
Audi A6 allroad 150-230 235/45R20 T00 T96 144 0A1 A02 A04
4G, 4G1 150-230 245/40R20 T99 144 A05 A08 A09
e1*2007/46*0436*..; 150-230 255/40R20 T01 T97 144 A12 A14 A19
e13*2007/46*1147*.. A56 Car KMV
S01
Audi S4 245 245/30R20 Lim T90 0A1 A02 A04
B8, B81 245 255/30R20 Car Lim T92 A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..; A12 A14 A19
e13*2007/46*1084*.. S01
A-Klasse 66-155 235/30R20 K1c K2c K4i K5d K5k K6g K7d K8h 0A1 A01 A02
176, 245G T88 A04 A05 A08
e1*2007/46*0928*..; A09 A12 A14
e1*2001/116* A19 A57 Flh
0470*04-.. S03
C-Klasse 115-135 225/35R20 T90 0A1 A02 A04
204 115-135 235/30R20 A01 K1a K1b K2b T88 A05 A08 A09
e1*2001/116* 115-135 245/30R20 A01 K1c K2b T90 A12 A14 A19
0431*29-.. 115-135 255/30R20 A01 K2b K4i K6g K6j R03 T92 A58 F39 Lim
(FIN: WDD205...) V20 S03
C-Klasse 115-225 235/30R20 Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 0A1 A01 A02
204 T88 A04 A05 A08
e1*2001/116*0431*.. 88-215 235/30R20 G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim A09 A12 A14
- Limousine/Coupe T88 A19 R21 S03
- incl. Facelift 2011
CL-Klasse 220-368 245/35R20 T95 0A1 A02 A04
215 A05 A08 A09
e1*98/14*0113*.. A12 A14 A19
B03 R21 S04
CL-Klasse 285 245/35R20 R37 T95 0A1 A02 A04
216 285,320 255/35R20 T97 A05 A08 A09
e1*2001/116*0372*.. A12 A14 A19
Cpe S02
CLA-Klasse 80-155 235/30R20 G01 K1c K2c K4i K5d K5k K6g K7d 0A1 A01 A02
117, 245G K8h T88 A04 A05 A08
e1*2007/46*1007*..; A09 A12 A14
e1*2001/116* A19 A57 Lim
0470*04-.. S03
E-Klasse 75-215 245/30R20 R70 T90 0A1 A02 A04
211 A05 A08 A09
e1*98/14*0183*.., A12 A14 A19
e1*2001/116*0183*.. Lim S03
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse 100-200 245/30R20 K1a K1b T90 144 0A1 A01 A02
212 A04 A05 A08
e1*2001/116*0501*.. A09 A12 A14
- mit Luftfederung A19 A58 F38
- incl. Facelift 2013 Lim S03
E-Klasse 100-200 245/30R20 K1a K1b T90 144 0A1 A01 A02
212, 212G A04 A05 A08
e1*2001/116*0501*..; A09 A12 A14
e1*2007/46*0484*.. A19 A58 F39
- incl. Facelift 2013 Lim S03
E-Klasse Coupé 120-225 235/30R20 T88 0A1 A02 A04
207 A05 A08 A09
e1*2001/116*0502*.. A12 A14 A19
A58 Cpe F39
Y63 S03
GLA-Klasse 100-155 235/35R20 0A1 A02 A04
245G 100-155 235/40R20 A05 A08 A09
e1*2001/116* 100-155 245/35R20 A12 A14 A19
0470*06-.. 100-155 245/40R20 A01 G01 A57 Flh S03
GLK-Klasse 100-225 235/45R20 0A1 A02 A04
204X 100-225 245/40R20 A05 A08 A09
e1*2001/116*0480*.. 100-225 245/45R20 A12 A14 A19
100-225 255/40R20 A01 K1b R02 V20 S02
100-225 255/40R20 R03
S-Klasse 110-300 255/35R20 K45 144 0A1 A01 A02
140 A04 A05 A08
F690, A09 A12 A14
e1*96/27*0056*.. A19 R70 S04
S-Klasse 205-290 255/35R20 K45 0A1 A01 A02
140C A04 A05 A08
G165, A09 A12 A14
e1*96/27*0057*.. A19 R70 S04
S-Klasse 145-368 245/35R20 T95 144 0A1 A02 A04
220 A05 A08 A09
e1*97/27*0099*.. A12 A14 A19
A61 B03 NBF
R21 S04
S-Klasse 150-285 245/35R20 R37 T95 144 0A1 A02 A04
221 150-320 255/35R20 T97 144 A05 A08 A09
e1*2001/116*0335*.. A12 A14 A19
S02
S-Klasse 150-335 245/40R20 A10 T95 T99 144 0A1 A02 A04
222, 221 150-335 255/35R20 A10 T97 144 A05 A08 A09
e1*2007/46*0960*..; 150-335 255/40R20 A90 T01 T97 144 A14 A19 A57
e1*2001/116* BnK Lim X93
0335*19-.. S02
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
144 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)
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A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
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Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
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T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 275/35R20 305/30R20
Nr. 18 275/40R20 315/35R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X93 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.
Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 9. August 2014 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Pulverbeschichtete Sonderräder mit 18 Speichen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 9. August 2014
Tufan 00215511.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim