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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                  Carl-Benzstraße 22-24
                                  67227 Frankenthal
                                  QM-NR. 49020390809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            KT15
Typ                               KT15-8520
Radgröße                          8,5 J X 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
DB           KT15-8520 DB / ohne Ring                5/112/66,6         42        720    2290

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49854
Herstellerzeichen                 STW
Radtyp und Ausführung             KT15-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5 J X 20 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                    28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                    28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                    33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/35R20   R37 T90                            0A1 A02 A04
B8, B81                 88-200         245/30R20   T90                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;    88-200         255/30R20   T88 T92                            A12 A14 A19
e13*2007/46*1084*..                                                                   Car Lim S01
Audi A6 / A6 Avant      100-180        245/35R20   T95 144                            0A1 A02 A04
4G, 4G1                 100-180        255/35R20   T93 T97 144                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0436*..;                                                                   A12 A14 A19
e13*2007/46*1147*..                                                                   A57 B90 Car
                                                                                      Lim NA1 S01
Audi A6 allroad         150-230        235/45R20   T00 T96 144                        0A1 A02 A04
4G, 4G1                 150-230        245/40R20   T99 144                            A05 A08 A09
e1*2007/46*0436*..;     150-230        255/40R20   T01 T97 144                        A12 A14 A19
e13*2007/46*1147*..                                                                   A56 Car KMV
                                                                                      S01
Audi S4                 245            245/30R20   Lim T90                            0A1 A02 A04
B8, B81                 245            255/30R20   Car Lim T92                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;                                                                  A12 A14 A19
e13*2007/46*1084*..                                                                   S01
A-Klasse                66-155         235/30R20   K1c K2c K4i K5d K5k K6g K7d K8h    0A1 A01 A02
176, 245G                                          T88                                A04 A05 A08
e1*2007/46*0928*..;                                                                   A09 A12 A14
e1*2001/116*                                                                          A19 A57 Flh
0470*04-..                                                                            S03
C-Klasse                115-135        225/35R20   T90                                0A1 A02 A04
204                     115-135        235/30R20   A01 K1a K1b K2b T88                A05 A08 A09
e1*2001/116*            115-135        245/30R20   A01 K1c K2b T90                    A12 A14 A19
0431*29-..              115-135        255/30R20   A01 K2b K4i K6g K6j R03 T92        A58 F39 Lim
(FIN: WDD205...)                                                                      V20 S03
C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56    0A1 A01 A02
204                                                T88                                A04 A05 A08
e1*2001/116*0431*..     88-215         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim    A09 A12 A14
- Limousine/Coupe                                  T88                                A19 R21 S03
- incl. Facelift 2011
CL-Klasse               220-368        245/35R20   T95                                0A1 A02 A04
215                                                                                   A05 A08 A09
e1*98/14*0113*..                                                                      A12 A14 A19
                                                                                      B03 R21 S04
CL-Klasse               285            245/35R20   R37 T95                            0A1 A02 A04
216                     285,320        255/35R20   T97                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0372*..                                                                   A12 A14 A19
                                                                                      Cpe S02
CLA-Klasse              80-155         235/30R20   G01 K1c K2c K4i K5d K5k K6g K7d    0A1 A01 A02
117, 245G                                          K8h T88                            A04 A05 A08
e1*2007/46*1007*..;                                                                   A09 A12 A14
e1*2001/116*                                                                          A19 A57 Lim
0470*04-..                                                                            S03
E-Klasse                75-215         245/30R20   R70 T90                            0A1 A02 A04
211                                                                                   A05 A08 A09
e1*98/14*0183*..,                                                                     A12 A14 A19
e1*2001/116*0183*..                                                                   Lim S03


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-200        245/30R20   K1a K1b T90 144                0A1 A01 A02
212                                                                               A04 A05 A08
e1*2001/116*0501*..                                                               A09 A12 A14
- mit Luftfederung                                                                A19 A58 F38
- incl. Facelift 2013                                                             Lim S03
E-Klasse                100-200        245/30R20   K1a K1b T90 144                0A1 A01 A02
212, 212G                                                                         A04 A05 A08
e1*2001/116*0501*..;                                                              A09 A12 A14
e1*2007/46*0484*..                                                                A19 A58 F39
- incl. Facelift 2013                                                             Lim S03
E-Klasse Coupé          120-225        235/30R20   T88                            0A1 A02 A04
207                                                                               A05 A08 A09
e1*2001/116*0502*..                                                               A12 A14 A19
                                                                                  A58 Cpe F39
                                                                                  Y63 S03
GLA-Klasse              100-155        235/35R20                                  0A1 A02 A04
245G                    100-155        235/40R20                                  A05 A08 A09
e1*2001/116*            100-155        245/35R20                                  A12 A14 A19
0470*06-..              100-155        245/40R20   A01 G01                        A57 Flh S03
GLK-Klasse              100-225        235/45R20                                  0A1 A02 A04
204X                    100-225        245/40R20                                  A05 A08 A09
e1*2001/116*0480*..     100-225        245/45R20                                  A12 A14 A19
                        100-225        255/40R20   A01 K1b R02                    V20 S02
                        100-225        255/40R20   R03
S-Klasse                110-300        255/35R20   K45 144                        0A1 A01 A02
140                                                                               A04 A05 A08
F690,                                                                             A09 A12 A14
e1*96/27*0056*..                                                                  A19 R70 S04
S-Klasse                205-290        255/35R20   K45                            0A1 A01 A02
140C                                                                              A04 A05 A08
G165,                                                                             A09 A12 A14
e1*96/27*0057*..                                                                  A19 R70 S04
S-Klasse                145-368        245/35R20   T95 144                        0A1 A02 A04
220                                                                               A05 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                  A12 A14 A19
                                                                                  A61 B03 NBF
                                                                                  R21 S04
S-Klasse                150-285        245/35R20   R37 T95 144                    0A1 A02 A04
221                     150-320        255/35R20   T97 144                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0335*..                                                               A12 A14 A19
                                                                                  S02
S-Klasse                150-335        245/40R20   A10 T95 T99 144                0A1 A02 A04
222, 221                150-335        255/35R20   A10 T97 144                    A05 A08 A09
e1*2007/46*0960*..;     150-335        255/40R20   A90 T01 T97 144                A14 A19 A57
e1*2001/116*                                                                      BnK Lim X93
0335*19-..                                                                        S02
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. August 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 18 Speichen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49854 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55009414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 J X 20 H2 Typ KT15-8520
Hersteller                    Keskin Tuning Europa GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. August 2014




Tufan                                                               00215511.DOC




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