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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          18-0470-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5JX19 H2 Typ KT16-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT16-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Europa GmbH

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                      Keskin Europa GmbH
                                Carl-Benzstraße 22-24
                                67227 Frankenthal
                                QM-NR. 49020251710

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          KT16                          KT16
Typ                             KT16-8519                     KT16-9519
Radgröße                        8,5JX19 H2                    9,5JX19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last   (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
DB         KT16-8519 DB / Ø66,6 x Ø57,1    5/112/57,1              45         720   2100
DB         KT16-9519 DB / Ø66,6 x Ø57,1    5/112/57,1              45         720   2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN                        KESKIN
Radtyp und Ausführung           KT16-8519 (s.o.)              KT16-9519 (s.o.)
Radgröße                        8,5JX19 H2                    9,5JX19 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            ELT                           STW
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                 28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-028315-A00-V03 und 16-0738-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                          18-0470-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5JX19 H2 Typ KT16-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT16-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Europa GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8               154-257        245/40R19      R02 R37 T94 T98 144              A06 A12 A14
4E                    154-257        245/40R19      R03 R37 T94 T98                  A16 A18 B60
e1*2001/116*0198*..   154-331        255/40R19      R02 T00 T96 144                  BnK Lim NBF
,                     154-331        255/40R19      R03                              S02
e1*2001/116*0246*..
Audi TT (II)          118-155        225/35R19      R02 T84 T88                      A06 A12 A14
8J                    118-155        225/40R19      R02                              A16 A18 A57
e1*2001/116*          118-155        235/35R19      R02                              Cbo Cpe V00
0369*00-16;           118-155        235/35R19      K44 K46 K56 R03                  V19 S02
0374*00-01;           118-184        245/35R19      R02
0375*00               118-184        245/35R19      K44 K46 K56 R03
                      118-184        255/30R19      K1a R02
                      118-184        255/30R19      K2b K44 K46 K56 R03
                      118-184        255/35R19      K1a R02
                      118-184        255/35R19      K2b K44 K46 K56 R03
Audi TT (III)         132-169        245/35R19      R02                              A06 A12 A14
8J                    132-169        245/35R19      K2b K6g K8c R03                  A16 A18 A57
e1*2001/116*          132-169        255/30R19      R02                              Cbo Cpe V00
0369*17-..            132-169        255/30R19      K2b K6g K8c R03                  V19 S02
ab MJ 2015 (8S)       132-169        255/35R19      R02
                      132-169        255/35R19      K2b K6g K8c R03
                      132-169        275/30R19      K2c K6h K6i K8o R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          18-0470-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5JX19 H2 Typ KT16-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT16-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Europa GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Fahrzeughöchst-                 Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                                 Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                                V     W       Y
210 km/h                                                        100% 100% 100%
220 km/h                                                        97%   100% 100%
230 km/h                                                        94%   100% 100%
240 km/h                                                        91%   100% 100%
250 km/h                                                        -     95%     100%
260 km/h                                                        -     90%     100%
270 km/h                                                        -     85%     100%
280 km/h                                                        -     -       95%
290 km/h                                                        -     -       90%
300 km/h                                                        -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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Nummer                         18-0470-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5JX19 H2 Typ KT16-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT16-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Europa GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          18-0470-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5JX19 H2 Typ KT16-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT16-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Europa GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8o    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          18-0470-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5JX19 H2 Typ KT16-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT16-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Europa GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    215/35R19              245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19              245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19              245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19              255/40R19
Nr. 8    235/50R19              255/45R19
Nr. 9    235/55R19              255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19              305/25R19
Nr. 11   245/35R19              275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19              275/40R19
Nr. 14   245/50R19              275/45R19
Nr. 15   255/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 16   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19              285/40R19
Nr. 19   255/50R19              285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   255/55R19              275/50R19
Nr. 21   265/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 22   265/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr. 23   265/40R19              295/35R19
Nr. 24   265/45R19              295/40R19
Nr. 25   265/50R19              295/45R19
Nr. 26   275/30R19              315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0470-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5JX19 H2 Typ KT16-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT16-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Europa GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Lambsheim, im April 2015 und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in durch den TUV Rheinland Malaysia in
Shah Alam ab Juni 2016 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Juli 2018




Tufan                                                                         00298810.DOC




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