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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55031816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ KT17-8018
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                  Carl-Benzstraße 22-24
                                  67227 Frankenthal
                                  QM-NR. 49020390809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            KT17
Typ                               KT17-8018
Radgröße                          8JX18 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
VW           KT17-8018 VW / ohne Ring             5/100/57,1         30        690    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50849
Herstellerzeichen                 KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung             KT17-8018 (s.o.)
Radgröße                          8JX18 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 26 mm 120                    27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Chrysler
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55031816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ KT17-8018
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                     Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A1, -/Sportback    63-136         205/40R18   R37                                A12 A14 A16
8X                      63-141         215/35R18   A01 K2b T80 T84                    A19 A58 Au5
e1*2007/46*0414*..;     63-141         225/35R18   A01 K1a K2b K3s                    F23 Flh V18
e1*2007/46*0509*..                                                                    S01
Audi A3                 66-132         225/35R18   K1c K2b K46 T83 T87                A01 A12 A14
8L                      66-132         225/40R18   K1c K2b K46                        A16 A19 Au5
e1*95/54*0042*..,       66-132         245/35R18   K2b K44 K46 R03                    B56 V18 S01
e1*98/14*0042*..
Audi A3 S3              154-180        225/35R18   T87                                A12 A14 A16
8L                      154-180        225/40R18   A01 LK6                            A19 S01
e1*98/14*0042*..
Audi S1, -/Sportback    170            205/40R18   M+S T86                            A12 A14 A16
8X                      170            215/35R18   A01 K2h K6j T84                    A19 A56 F24
e1*2007/46*0414*..      170            225/35R18   A01 K1a K2b K3s K6j K8e            Flh S01

Audi TT                 110-180        225/35R18   K46 K56 T83 T87                    A01 A12 A14
8N                      110-180        225/40R18   K1a K46 K56                        A16 A19 Cbo
e1*97/27,98/14,         110-180        245/35R18   K2b K44 K46 K56 K90 R03            Cpe V18 S01
2001/116*
0089, 0247*..
Audi TT 3,2             184            225/40R18   K1a K46 K56                        A01 A12 A14
8N                      184            245/35R18   K2b K44 K46 K56 K90 R03            A16 A19 Cbo
e1*2001/116*0089*..                                                                   Cpe V18 S01
Chrysler PT Cruiser     85-164         225/40R18   K1c K2c T88                        A01 A12 A14
PT                      85-164         245/35R18   K1c K2c K44 T88                    A16 A19 B02
e11*98/14*0058*..                                                                     Cbo Flh V18
- mit Handschaltung                                                                   W21 S01
Chrysler PT Cruiser     100-110        225/40R18   K1c K2c T88                        A01 A12 A14
PT                      100-110        245/35R18   K1c K2c K44 T88                    A16 A19 B02
e11*98/14*0058*..                                                                     Cbo Flh L02
- mit Automatik-Getr.                                                                 V18 W21 S01
Seat Ibiza / Cordoba    44-132         215/35R18   G01 K14 K1c K27 K2c K44 K45 K46    A01 A12 A14
6L                                                 T80 T84                            A16 A19 Au5
e9*98/14*0041*..,                                                                     B01 Flh Sth
e9*2001/116*0041*..                                                                   S01
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-110         215/35R18   K1c K27 K2b K44 K46 K56 T80 T84    A01 A12 A14
6J, 6JN                                                                               A16 A19 Au5
e9*2001/116*0067*..,                                                                  Car Flh S01
e9*2007/46*0001*..
- incl. Facelift 2012
- incl. Facelift 2015
Seat Ibiza Cupra        132, 141       215/35R18   K1c K27 K2b K44 K46 K56 T84        A01 A12 A14
6J                                                                                    A16 A19 B91
e9*2001/116*0067*..                                                                   Flh S01
incl. Facelift 2015
Seat Toledo             55-90          215/35R18   K1c K2c K3b K5d K6h K8m T80 T84    A01 A12 A14
NH                                                                                    A16 A19 A58
e11*2007/46*0251*..                                                                   Au5 B56 Lim
                                                                                      S01


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55031816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ KT17-8018
Hersteller                       Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                    Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Toledo / Leon      50-132,154    245/35R18   A01 A58 K2c K44 K46 R03            A12 A14 A16
1M                      50-150        205/45R18   R37 R70 T86 T90                    A19 Au5 B56
e9*97/27*0026*..,       50-150        215/40R18   A01 K1a K2b K46 R37 T85            Flh Lim Se4
e9*98/14*0026*..        50-150        225/35R18   A01 K1a K2b K46 R37 T83 T87        V18 S01
                        50-154        225/40R18   A01 K1a K2b K45 K46
Skoda Octavia (I)       44-132        205/45R18   K1c K2b K46 R70 V00 V18            A01 A12 A14
1U                      44-132        215/40R18   K1c K2b K46 T85                    A16 A19 Au5
e11*95/54*0066*..;      44-132        225/35R18   K1c K2c K44 K46 K56 T83 T87        B56 Car K45
e11*2001/116*0066*;     44-132        225/40R18   K1c K2c K41 K44 K46 K56            Lim S01
e11*2007/46*0011*..
Skoda Rapid             55-90         215/35R18   K1c K2c K3b K5d K6h K8m T80 T84    A01 A12 A14
NH                                                                                   A16 A19 A58
e11*2007/46*0250*..;                                                                 Au5 B56 Lim
e11*2007/46*0249*..                                                                  S01
VW Beetle, -/Cabrio     55-125        225/35R18   K1c K2c K42 K45 K90 T83 T87        A01 A12 A14
9C, 1Y                  55-125        225/40R18   K1c K2c K42 K45 K90                A16 A19 Au5
e1*97/27,98/14,                                                                      B56 Cbo Flh
2001/116*0106*..,                                                                    S01
e1*2001/116*0205*..
VW Cross Polo           51-81         215/35R18   K1a K1b K2b K6g K6i K6x K8a T80    A01 A12 A14
6R                                                T84                                A16 A19 Au5
e1*2001/116*0510*..                                                                  Flh KMV S01
- incl. Facelift 2014
VW Golf (IV), Bora      50-150        215/40R18   K1c K2b K46 R37 T85 T89            A01 A12 A14
1J                      50-150        225/35R18   K1c K2b K46 T83 T87                A16 A19 Au5
e1*96/79, 98/14,        50-177        225/40R18   K1c K2b K46 T88 T89                B56 Car Flh
2001/116*0071*..        50-177        245/35R18   K2c K44 K46 R03 T88 T89            Sth V18 S01
VW Polo                 44-110        215/35R18   K1c K2b K3b K6g K8k T80 T84        A01 A12 A14
6R                                                                                   A16 A19 Au5
e1*2001/116*0510*..                                                                  Flh Npf S01
e1*2007/46*0486*..
- incl. Facelift 2014
VW Polo                 40-110        215/35R18   G01 K1c K2c K43 K44 K45 K46 T80    A01 A12 A14
9N                                                T84                                A16 A19 Au5
e1*98/14*0174*..,                                                                    Flh Npf Sth
e1*2001/116*0174*..                                                                  S01
VW Polo -Fun/Cross-     40-77         215/35R18   K1c K2b K42 T80 T84                A01 A12 A14
9N                                                                                   A16 A19 Au5
e1*2001/116*0174*..                                                                  Flh KMV S01
VW Polo GTI             132, 141      215/35R18   K1c K2b K3b K6g K8k T84            A01 A12 A14
6R                                                                                   A16 A19 Flh
e1*2001/116*0510*..                                                                  Npf S01
- incl. Facelift 2014
VW Polo WRC             162           215/35R18   K1c K2b K3b K6g K8k T84            A01 A12 A14
6R                                                                                   A16 A19 Flh
e1*2001/116*0510*..                                                                  Npf S01

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55031816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ KT17-8018
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55031816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ KT17-8018
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9

Au5    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
256 mm an Achse 1.

B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
an Achse 1.

B91    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55031816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ KT17-8018
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.


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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55031816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ KT17-8018
Hersteller                    Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                     Seite 7 von 9

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55031816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ KT17-8018
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55031816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ KT17-8018
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 9 von 9

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/40R18     225/35R18
Nr.   2   205/45R18     225/40R18
Nr.   3   215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr.   4   215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr.   5   225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr.   6   225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.   7   225/50R18     245/45R18, 255/45R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

W21 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheiben 280x28 mm an Achse1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 31. Mai 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. Mai 2016




Tufan                                                                  00250741.DOC




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