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      Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 1 von 6

      Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                        Carl-Benzstraße 22-24
                                        67227 Frankenthal
                                        QM-NR. 49020251710

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
      Modell                            KT17
      Typ                               KT17-8519
      Radgröße                          8,5Jx19H2
      Zentrierart                       Mittenzentrierung

      Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
      führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                         Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                         (mm)
      W1           KT17-8519 W1 / N22                    5/108/65,1         45        690    2100
                   Ø72,6 x Ø65,1

      Kennzeichnungen
✚✍    KBA-Nummer                        50850
✙✘    Herstellerzeichen                 KESKIN
✗✒
✔✕✖   Radtyp und Ausführung             KT17-8519
✔     Radgröße                          8,5Jx19H2
✒✓✑   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✏✍    Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌✎
✍✌    Befestigungsmittel

☞☞    Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
➜     S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  28
      S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  28
      S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28
      S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  30

      Prüfungen

      Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
      den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
      Handlingsprüfungen durchgeführt.

      Verwendungsbereich

      Hersteller                        Citroen
                                        DS
                                        Opel
                                        Peugeot
                                        Volvo

      Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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      Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                       Keskin Europa GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6


      Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      Citr. C4 Picasso/       68-122        225/40R19   K1c K2b K6d K7a T89 T93           A01 A12 A14
      Spacetourer             68-122        235/35R19   K1c K2b K6d K7d T91               A16 A19 A58
      3                                                                                   A60 B73 S01
      e2*2007/46*0356*..
      DS 7 Crossback          96-165        235/50R19                                     A12 A14 A16
      J                       96-165        245/45R19                                     A19 A58 S03
      e2*2007/46*0601*..      96-165        255/45R19
      Opel Grandland X        75-133        235/45R19                                     A12 A14 A16
      Z                       75-133        245/45R19   A01 K2b                           A19 A58 S03
      e2*2007/46*0597*..
      Opel Grandland X        75-133        235/45R19                                     A12 A14 A16
      Z                       75-133        245/45R19                                     A19 A58 R93
      e2*2007/46*0597*..                                                                  S03
      Peugeot 3008            73-133        235/45R19                                     A12 A14 A16
✚✍    M                       73-133        245/45R19                                     A19 A58 R93
✙✘    e2*2007/46*0534*..                                                                  S03
✗✒    Peugeot 3008            73-133        235/45R19                                     A12 A14 A16
✔✕✖   M                       73-133        245/45R19   A01 K2b                           A19 A58 S03
✔
✒✓✑   e2*2007/46*0534*..
✏✍    Peugeot 5008            73-133        235/45R19                                     A12 A14 A16
✌✎    M                       73-133        245/45R19                                     A19 A58 R93
✍✌    e2*2007/46*0534*..                                                                  S03
      Peugeot 5008            73-133        235/45R19                                     A12 A14 A16
☞☞    M                       73-133        245/45R19                                     A19 A58 S03
➜     e2*2007/46*0534*..
      Peugeot 508             82-122        225/40R19   K2b T93                           A01 A12 A14
      8                       82-122        235/40R19   K1a K2b K6m                       A16 A19 A58
      e2*2007/46*0080*..;     82-122        245/35R19   K1a K2b K6m T93                   B07 Car Lim
      e2*2007/46*0081*..      82-122        255/35R19   K1c K2b K6k K6n                   S02
      Peugeot 508 RXH         120, 133      225/40R19   T93                               A12 A14 A16
      8                       120, 133      235/40R19                                     A19 A57 Car
      e2*2007/46*0080*06-..   120, 133      245/35R19   T93                               KMV S02
                              120, 133      245/40R19
                              120, 133      255/35R19
      Volvo S80, -/BiFuel     96-200        235/35R19   K1c K42 LK6 T87 T88 T91           A01 A12 A14
      T, K                                                                                A16 A19 B02
      e9*96/79,98/14,                                                                     NBF S04
      2001/116*
      0028,0043*..

      Allgemeine Hinweise

      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
      Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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      Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 3 von 6

      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
      Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
      so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
      Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
      Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
      Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
      Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

      Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
      geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                             V      W        Y
      210 km/h               100% 100% 100%
      220 km/h               97%    100% 100%
      230 km/h               94%    100% 100%
      240 km/h               91%    100% 100%
✚✍    250 km/h               -      95%      100%
✙✘    260 km/h               -      90%      100%
✗✒    270 km/h               -      85%      100%
✔✕✖
✔     280 km/h               -      -        95%
✒✓✑   290 km/h               -      -        90%
✏✍    300 km/h               -      -        85%
✌✎
✍✌    Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
      unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
☞☞    oder Reifenherstellers zu beachten.
➜
      Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
      aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
      Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
      erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
      Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
      Abrollumfang verwendet werden.

      Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
      Reifenfülldruck zu beachten ist.

      Spezielle Auflagen und Hinweise

      A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
      vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
      Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
      Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
      Änderungsabnahme vorzuführen.

      A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

      A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
      Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
      Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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      Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                    Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 4 von 6

      A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
      Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
      Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

      A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
      verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
      DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
      verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
      müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
      sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

      A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
      bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

      A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

      A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

      B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
✚✍    oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
✙✘
✗✒    B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
✔✕✖
✔     an Achse 1.
✒✓✑
✏✍    B73    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
✌✎    Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 268 mm an Achse2.
✍✌    Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
☞☞    Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
➜
      K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
      Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

      K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50850 nach §22 StVZO
      Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 5 von 6

      K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
      Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

      K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.

      K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.

      K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
      Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

      K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
      Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

      KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
      zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

      LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
✚✍    Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
✙✘    Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
✗✒
✔✕✖          Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
✔     Lim
✒✓✑   Limousine.
✏✍
✌✎    NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
✍✌    Fahrzeugausführungen.

☞☞    R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
➜     Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung).

      S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50850 nach §22 StVZO
      Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 6 von 6

      T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      Prüfort und Prüfdatum

      Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2019 in Lambsheim statt.
✚✍    Prüfergebnis
✙✘
✗✒    Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
✔✕✖
✔     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
✒✓✑
✏✍    Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
✌✎    heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
✍✌    entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
      eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
☞☞
➜     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

      Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
      Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
      Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
      das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

      Lambsheim, 27. Februar 2019




      ✁✟❚✛✜                                                                   00313679.DOC




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim