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     Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 1 von 6

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49 02 0251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            KT19
     Typ                               KT19-8018
     Radgröße                          8.0JX18H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                          Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                          (mm)
     Y3           KT19-8018 Y3 / Ø72,6 x Ø66,6            5/112/66,6         30        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51630
     Herstellerzeichen                 KT
     Radtyp und Ausführung             KT19-8018 (s.o.)
     Radgröße                          8.0JX18H2
✑✏   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✎✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
     S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                    30

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        BMW
                                       Mini/BMW

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 2 von 6


     Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     BMW 5er-Reihe (VII)     120-265        225/45R18   A10 A84 R37 T91 T95 138               A14 A19 A57
     G5L                     120-265        225/50R18   A10 A84 R37 T95 T99 138               BW1 L06 Lim
     e1*2007/46*1688*..      120-265        235/45R18   A10 A84 R37 T94 T98 138               V18 S01
                             120-265        245/45R18   A10 A84 138
                             120-265        255/45R18   A12 R03 138
     BMW 7er-Reihe (VI)      155-330        245/50R18   A10 A84 135                           A14 A19 A57
     7L                      155-330        255/45R18   A12 138                               BW1 L04 Lim
     e1*2007/46*0276*10-..                                                                    S01
     - mit Allradlenkung
     BMW 7er-Reihe (VI)      155-330        245/50R18   A10 135                               A14 A19 A57
     7L                      155-330        255/45R18   A12 138                               BW1 L05 Lim
     e1*2007/46*0276*10-..                                                                    S01
     - ohne Allradlenkung
     Mini Countryman         100-155        225/50R18   K1c K2b K4i K6w                       A01 A12 A14
     FMX                     100-155        235/45R18   K1c K2b K4i K6w                       A19 A57 KMV
     e1*2007/46*1682*..      100-155        245/45R18   K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
     Mini Countryman JCW     170            225/50R18   K1c K2b K4i K6w                       A01 A12 A14
✑✏   FMX                     170            235/45R18   K1c K2b K4i K6w                       A19 A56 KMV
✎✍   e1*2007/46*1682*..      170            245/45R18   K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
✌    - John Cooper Works
☞☞   Mini Countryman SE      100            225/50R18   K1c K2b K4i K6w                       A01 A12 A14
➜    FMX                     100            235/45R18   K1c K2b K4i K6w                       A19 A56 KMV
     e1*2007/46*1682*..      100            245/45R18   K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
     - Hybrid

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
     Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
     die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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     Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 3 von 6

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

     138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
✑✏   Änderungsabnahme vorzuführen.
✎✍
✌    A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
☞☞
➜    A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
     Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

     A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
     DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
     verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
     müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
     sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
     4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
     bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

     A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
     Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

     BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
     Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.




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     Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 4 von 6

     K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
     bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

     K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

     K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

     KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
✑✏   zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
✎✍
✌    L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
☞☞   Allradlenkung (4WS).
➜
     L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
     mit Allradlenkung (4WS).

     L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
     Allradlenkung (4WS).

     Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Limousine.

     R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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     Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

     T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse    Hinterachse

     Nr. 1    205/40R18      225/35R18
     Nr. 2    205/45R18      225/40R18
     Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
     Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
     Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
     Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
     Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
     Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
     Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
     Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
     Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
✑✏   Nr. 12   245/35R18      255/35R18
✎✍   Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
✌    Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
☞☞   Nr. 15   245/50R18      275/45R18
➜    Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
     Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
     Nr. 18   255/50R18      285/45R18
     Nr. 19   255/55R18      285/50R18
     Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

     Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 22. November 2017 in Lambsheim statt.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51630 nach §22 StVZO
     Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 6 von 6

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 22. November 2017



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     Tufan                                                                  00283510.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim