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							     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51630 nach §22 StVZO
     Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 1 von 6

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49 02 0251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            KT19
     Typ                               KT19-8018
     Radgröße                          8.0JX18H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                          Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                          (mm)
     W5           KT19-8018 W5 / Ø72,6 x Ø67,1            5/120/67,1         35        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51630
     Herstellerzeichen                 KT
     Radtyp und Ausführung             KT19-8018 (s.o.)
     Radgröße                          8.0JX18H2
✑✏   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✎✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
     S01       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      150                    -

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                       Opel
                                       Saab

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                       Seite 2 von 6


     Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                         Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Chevrolet Malibu        118, 123       225/45R18   A13 T95                          A14 A19 A58
     KL1G                    118, 123       225/50R18   A12                              Lim S01
     e9*2007/46*0188*..      118, 123       235/45R18   A12
                             118, 123       245/40R18   A12
                             118, 123       245/45R18   A12
     Opel Insignia           81-191         225/45R18   A13 R37 T91 T95                  A14 A19 B03
     0G-A                    81-191         225/50R18   A12 R37                          Flh Lim V00
     e1*2001/116*0475*..;    81-191         235/40R18   A33 T91 T93                      V18 S01
     e1*2007/46*0374*..      81-191         235/45R18   A33
     - incl. Facelift 2013   81-191         245/40R18   A12
                             81-191         245/45R18   A12
     Opel Insignia           81-191         225/45R18   A13 R37 T91 T95                  A14 A19 B03
     0G-A, -/V               81-191         225/50R18   A12 R37 T95                      Car KOV V00
     e1*2001/116*0475*..;    81-191         235/40R18   A33 T91 T93 T95                  V18 S01
     e1*2007/46*0374*..;     81-191         235/45R18   A33 T94 T98
     e1*2007/46*0860*..      81-191         245/40R18   A12 T93 T97
     - Sports Tourer         81-191         245/45R18   A12
✑✏   - Station Wagon
✎✍   - incl. Facelift 2013
✌    Opel Insignia Country   120-184        225/45R18   A13 R74 T95                      A14 A19 A57
☞☞   Tourer                  120-184        225/50R18   A12                              Car KMV S01
➜    0G-A                    120-184        225/55R18   A12 135
     e1*2007/46*0374*11-..   120-184        235/45R18   A91
                             120-184        235/50R18   A12
                             120-184        245/45R18   A12
                             120-184        245/50R18   A01 A12 K4h 135
                             120-184        255/45R18   A12
     Opel Insignia OPC       239            235/45R18   A91 M+S                          A14 A19 A56
     0G-A                    239            245/40R18   A12 M+S                          Flh Lim S01
     e1*2001/116*0475*..;    239            245/45R18   A12 M+S
     e1*2007/46*0374*..
     - incl. Facelift 2013
     Opel Insignia OPC       239            235/45R18   A91 M+S T94 T98                  A14 A19 A56
     0G-A                    239            245/40R18   A12 M+S T93 T97                  Car KOV S01
     e1*2001/116*0475*..;    239            245/45R18   A12 M+S
     e1*2007/46*0374*..
     - Sports Tourer
     - Station Wagon
     - incl. Facelift 2013
     Saab 9-5                118-221        225/45R18   A33 T95                          A14 A19 Lim
     YS3G                    118-221        225/50R18   A12                              V00 V18 S01
     e4*2007/46*0137*..      118-221        235/45R18   A91
                             118-221        245/40R18   A12
                             118-221        245/45R18   A12

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


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     Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 3 von 6

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
     Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
     die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

✑✏   Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
✎✍   Reifenfülldruck zu beachten ist.
✌
☞☞   Spezielle Auflagen und Hinweise
➜
     135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

     A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
     Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

     A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
     DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
     verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
     müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
     sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


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     Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 4 von 6

     A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
     4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
     bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

     A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

     A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
     werden.

     B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
     ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
     ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
✑✏
✎✍   K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
✌    zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
☞☞
➜    KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
     zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

     KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
     zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

     Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Limousine.

     M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     R74    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
     225/50R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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     Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

     T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
     Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

     V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse    Hinterachse

     Nr. 1    205/40R18      225/35R18
     Nr. 2    205/45R18      225/40R18
✑✏   Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
✎✍   Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
✌    Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
☞☞   Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
➜    Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
     Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
     Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
     Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
     Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
     Nr. 12   245/35R18      255/35R18
     Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
     Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
     Nr. 15   245/50R18      275/45R18
     Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
     Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
     Nr. 18   255/50R18      285/45R18
     Nr. 19   255/55R18      285/50R18
     Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

     Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 22. November 2017 in Lambsheim statt.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51630 nach §22 StVZO
     Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18H2 Typ KT19-8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 6 von 6

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 22. November 2017



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     Tufan                                                                  00283526.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim